Bewaffneter Kunde
23.01.2019 um 05:58Hallo @grätchen
Also generell würde ich mir auch selbst erst ein Bild machen, ob die Erzählungen wirklich stimmen. Sollten sie sich bestätigen, dann ist es dein gutes Recht die Polizei zu informieren, das nennt man "Selbstschutz", ob sich das Gewehr am Ende als unecht herausstellt, ist dabei völlig egal, denn ist nicht davon auszugehen, dass der Mann einen Waffenschein hat. Und selbst wenn der einen hat, stellt die Art der "Lagerung", unter dem Bett der kranken Mutter, eine falsche Aufbewahrung dar, welche so nicht tolerierbar ist und, ich glaube, sogar eine Straftat darstellt.
Das hat alles nichts mit deiner Schweigepflicht zu tun.
Also generell würde ich mir auch selbst erst ein Bild machen, ob die Erzählungen wirklich stimmen. Sollten sie sich bestätigen, dann ist es dein gutes Recht die Polizei zu informieren, das nennt man "Selbstschutz", ob sich das Gewehr am Ende als unecht herausstellt, ist dabei völlig egal, denn ist nicht davon auszugehen, dass der Mann einen Waffenschein hat. Und selbst wenn der einen hat, stellt die Art der "Lagerung", unter dem Bett der kranken Mutter, eine falsche Aufbewahrung dar, welche so nicht tolerierbar ist und, ich glaube, sogar eine Straftat darstellt.
Das hat alles nichts mit deiner Schweigepflicht zu tun.