Die verdrängte Diskriminierung von Männern in unserer Gesellschaft
19.04.2024 um 11:38nairobi schrieb:Ein männlicher Bewerber, dem eine Stelle mit der Begründung abgesagt wird, die Tätigkeit sei „eher etwas für flinke Frauenhände“, wird unmittelbar wegen des Geschlechts benachteiligt und hat Anspruch auf Entschädigung (Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 13. Dezember 2022, Aktenzeichen 7 Sa 168/22).Ja na klar.
Das AGG schützt halt sowohl das männliche als auch das weibliche Geschlecht. AGG ist nicht nur Frauen vorbehalten, sollten diese nur wegen ihres weiblichen Geschlechts benachteiligt werden, sondern gilt auch für Männer und wenn diese nur wegen ihres männlichen Geschlechts benachteiligt werden sollten.
Ein Urteil, was mal wieder deutlich macht, warum ich das AGG grundsätzlich begrüße und es besser ist dieses Gesetz, diese Rechtsgrundlage zu haben als nicht. Durch das AGG ergeben sich halt auch Rechtsansprüche - wie bspw. Entschädigungen (Ausgleich) oder sogar auch je nach Fall Schadensersatzansprüche.
Ebenso ist das AGG von Bedeutung, wenn Menschen nur aufgrund ihrer Ethnie oder ihrer sexuellen Orientierung wegen benachteiligt werden. Männer als auch Frauen.