@AbahatschiDer Vater braucht aber eben nicht diesen speziellen Schutz, der für die Mutter in dieser Rechtsorm verankert ist.
Ohne diesen Teil des Artikel 6 gäbe es den ganzen Mutterschutz nicht. Ich hoffe, wir sind uns einig, dass essen geben sollte.
Mit deiner Argumentation sollte jetzt der gleiche Schutz quasi mit der Gießkanne auch auf den Vater verteilt werden. Nicht unbedingt, weil das Sinn machen würde, sondern damit es gerecht ist.
Der Vater bedarf, wenn ich jetzt deiner Argumentation folge, aber eines anderen Schutzes als die Mutter. Das ist schlicht biologisch bedingt.
Die Väter sind in ihrer Rolle als Vater durch die anderen Absätze des Artikel 6 geschützt. Das scheint dir aber nicht ausreichend zu sein.
Sinnvollerweise müsste man aber für den Vater eine separate Rechtsnorm stricken, weil man auf Grund des Schutzzweckes die für Mütter bestehende nicht einfach auf den Vater ausweiten kann (also kann man schon, führt aber zu den unsinnigen Dingen, die ich vorhin geschrieben habe und ist ja nicht Sinn der Sache).
Welche zusätzlichen Rechte braucht ein Vater sinnvollerweise, die ein Mann nicht hast?
Und jetzt komm nicht mit „Befreiung von Arbeit“, sondern füll das mal bitte mit etwas Substanz als Inhalt.