@capspauldin es ist keine Diskriminierung, denn es geht darum, eine bestehende Benachteiligung auszuräumen. Laut Urteil ist das Gleichstellungsgesetz - aufgrund der immer noch vorhandenen strukturellen Diskriminierung von Frauen - auf Frauen ausgerichtet, weshalb es verhältnismäßig ist, dass nur Frauen wählen können und gewählt werden können, um Frauen die verfassungsrechtlich garantierte Chancengleichheit zu gewährleisten.
Außerdem haben Frauen sich das hart erkämpft. Da muss es dem Mann ja nicht einfach in den Schoss fallen
;)Das Verwaltungsgericht Arnsberg wies die Klage ab. Das Landesgleichstellungsgesetz bestimme ausdrücklich, dass als Gleichstellungsbeauftragte eine Frau zu bestellen sei. Dies sei auch vom Bundesrecht gedeckt. Denn das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz erlaube eine unterschiedliche Behandlung, wenn das Geschlecht "eine wesentliche berufliche Anforderung" sei oder wenn die Ungleichbehandlung dazu diene, "bestehende Nachteile wegen des Geschlechts auszugleichen".
Beide Bedingungen sah das Verwaltungsgericht Arnsberg im konkreten Fall als erfüllt an. Die Posten der Gleichstellungsbeauftragten sei geschaffen worden, um noch bestehende beruflich Nachteile für Frauen abzubauen. Zu ihren Aufgaben gehöre zudem "die Betreuung und Beratung von sexuell belästigten Arbeitnehmerinnen und die Zusammenarbeit mit Frauenhäusern". Diese frauenspezifische Ausrichtung erfordere die Besetzung des Postens mit einer Frau.
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/nordrhein-westfalen-gleichstellungsbeauftragte-sollen-weiblich-sein-a-918940.htmlweiter werde ich das nicht durchkauen, denn das hatte ich hier schon und kann ja entsprechend nachgelesen werden.
Vielleicht finden sich ja noch Diskriminierungen......
Jorkis schrieb:Oder findest du Diskriminierung an Frauen durch Frauen denn weniger schlimm als wenn es Männer wären?
es gibt strukturelle Diskriminierung von Frauen durch Frauen?