Groucho schrieb:Du hast sie nur überlesen
Ich hab das nicht überlesen.
Aber ich habe umfangreich ausgeführt, warum es nicht schlagkräftig ist, nur ein vages Mehr an Sicherheit bedeutende Einschränkungen von Grundrechten und rechtsstaatlichen Prinzipien vorzunehmen.
Ich tue es aber gerne nochmal:
Grundrechte und auch rechtsstaatliche Prinzipien können theoretisch durchaus eingeschränkt werden, das kann man rechtfertigen.
Aber Grundrechte und rechtsstaatliche Grundprinzipien wie die Unschuldsvermutung zeichnen sich im Gegensatz zu anderen Rechten dadurch aus, dass sie bewusst nicht einfach nach Gutdünken zu- und aberkannt oder außer Kraft gesetzt werden dürfen.
Ansonsten wären sie ziemlich wertlos.
Sie dürfen nur mit sehr guten, konkreten Gründen außer Kraft gesetzt werden, wenn besondere Umstände es erfordern und/oder ein bedeutender Gewinn für die Geselschaft entsteht.
Nehmen wir an, es gibt fast monatlich in Deutschland einen Amoklauf. Ständig sind Jäger, Sportschützen oder Angehörige die Täter.
Dann ist es vernünftig, anzunehmen, dass ein Verbot des Privatbesitzes von Schusswaffen auch für Sportschützen und Jäger zu einem bedeutenden Mehr an Sicherheit führt. Es ist eine klare Gefahrensituation gegeben und es ist sehr wahrscheinlich, dass diese Gefahrensituation durch die Maßnahmen des Verbots zumindest der sicheren Lagerung zu Hause verringert werden kann.
Offenbar haben sich die Schutzmechanismen, die bereits geltend, als unzureichend erwiesen, scheinbar sind viele Sportschützen und Jäger doch nicht vertrauenswürdig.
Ein massiver Eingriff in Grundrechte, hier das Recht auf freie Entfaltung sowie in das Prinzip der Unschuldsvermutung ist zu rechtfertigen, der erwartete Sicherheitsgewinn hoch.
Doch diese Gefahrensituation liegt in unserer Realität nicht vor. Amokläufe sind äußerst selten in Deutschland, das ist eine unbestreitbare Tatsache. Demgegenüber stehen in großer Zahl Sportschützen und Jäger, die einen sachlichen, sicheren Umgang mit ihren Sport- und Arbeitsgeräten an den Tag legen und die sich des in sie gesetzten Vertrauens als würdig erweisen.
Wenn wir das jetzt nochmal ganz stark einschränken, dann vermuten wir nicht mehr, dass sie vernünftige, anständige Leute sind, die halt gerne auf beringte Scheiben schießen oder Wildschwein jagen. Sondern wir beginnen, ihnen zu misstrauen und sie, ohne jeden konkreten Anhaltspunkt, als potenzielle Amokläufer zu betrachten. Wir heben also die Unschuldsvermutung, ein ehernes Grundprinzip des Rechtsstaates auf.
Ebenso heben wir das Grundrecht auf freie Entfaltung auf oder schränken es empfindlich ein durch den Zwang, selbst die eigene Pistole oder das eigene Gewehr nur an einer zentralen Sammelstelle lagern zu dürfen.
Vielleicht will ich mal ganz spontan mit einem alten Freund, der überraschend vorbeigekommen ist, auf die Pirsch gehen?
Vielleicht ruft mich mein Freund an und sagt:,,Du morgen ist in dem und dem Dorf ein traditionelles Revolverschießen, hast du Lust, mitzukommen?"
Das kann ich dann nicht - nur, weil man mir trotz zahlreicher Gegenbeweise nicht vertraut. Mein Grundrecht auf freie Entfaltung wird eingeschränkt über eine vertretbare Grenze hinaus. Ich habe bereits zahlreiche Beweise erbracht, dass ich vertrauenswürdig bin, da muss man mich nicht noch weiter gängeln.
Und all das nur, weil VIELLEICHT mal jemand durchdrehen und Amok laufen könnte. Das ist aus meiner Perspektive nicht zu rechtfertigen, die Gefahr ist zu vage, der Sicherheitsgewinn ist zu vage und zu spekulativ und demgegenüber die Eingriffe in Grundrechte und rechtsstaatliche Prinzipien zu groß.
Grundrechte ,,nerven" eben. Aber man darf sie nicht einfach so verkaufen.
Nur weil es mal vorkommen kann, dass ein Amoklauf geschieht, ist es nicht gerechtfertigt, die Freiheiten zahlreicher Menschen umfassend einzuschränken oder gar aufzuheben.
Groucho schrieb:Und trotz dem, ich diese Waffe gern hätte (und damit quasi indirekt unterstelle, dass die bei mir natürlich gut und sicher aufgehoben wäre), bin ich grundsätzlich der Meinung, dass Waffen in Privathaushalten nichts zu suchen haben.
(Auer bei mir natürlich, da wäre das okey. ;-) )
Njaa, aber woher wissen wir denn, dass du vertrauenswürdig bist?
Stört dich das denn nicht, dass man dir unterstellt, du wärest ein potenzieller Amokläufer, nur weil du den alten 1911er Colt gerne als Andenken behalten möchtest?
FF schrieb:Es gibt einen signifikanten Unterschied zwischen einem potentiell gefährlichen Gebrauchsgegenstand und einer Waffe, darum gibt es zu letzterem gesonderte Gesetze.
Du kannst auch weiterhin so tun, als wäre ein potentiell gefährliches Transportmittel mit einer Waffe gleichzusetzen, aber ich denke dass Dir selbst der Unterschied aufgehen könnte.
Der Unterschied ist doch vor allem künstlich. Was Waffe ist, ist Definitionsfrage. Pistolen und Gewehre sind Gegenstände, die geeignet sind, zu verletzten und zu töten. Sie sind aber auch geeignet, zu verteidigen und zu schützen, sie sind geeignet als Sportgeräte.
Das trifft alles auch auf Transportmittel wie Autos zu.
Mit diesen ,,Nichtwaffen" werden sogar bedeutend MEHR Straftaten begangen, es kommen MEHR Menschen zu Schaden, als in Zusammenhang mit ,,richtigen" Waffen in Deutschland. Doch gibt es keine lauten Verbotsforderungen von Autos und Zwang zur Nahverkehrsnutzung.
Und im Gegensatz zu Schützen müssen Autofahrer weitaus weniger Anforderungen erfüllen, um KFZs zu lenken.
Ein wenig Theorie, ein wenig Praxis, evtl. ein Sehtest und eine Prüfung, ob man die Verkehrsregeln beherrscht, das war es.
Was man als Sportschütze alles leisten muss, habe ich bereits aufgezählt.
FF schrieb:Wer überprüft das? Und wer überprüft alle anderen Personen (und deren Freunde, die zu Besuch kommen) im Haushalt?
Das überprüft niemand. Es überprüft aber auch niemand, ob ich nicht bei mir zu Hause eine Bombe baue, um für Allah zu töten.
Und nun? Sollten wir vielleicht in allen Privatwohnungen Kameras mit Livestream aufhängen, wie bei Big Brother?
Nein!
Irgendwo müssen wir uns auch gegenseitig vertrauen, statt uns nur Kraft Gesetzes kontrollieren zu wollen und unsere Mitmenschen alle als potenzielle Feinde zu betrachten.
Dein Nachbar, der Sportschütze ist, musste zahlreiche Nachweise erbringen, dass er vertrauenswürdig ist und mit seinem Gewehr sicher und vernünftig umzugehen weiß. Du musst nun darauf vertrauen, dass er auch dementsprechend handelt.
FF schrieb:Dann können wir auch das Gesetz abschaffen, das es uns verbietet, privat Sprengstoffe zu lagern.
Sprengstoffe können auch ein harmloses Hobby sein, oder nicht?
Unter vernünftigen Regulierungen kann man das machen. Was sind berechtigte Interessen? Kennt sich die Person mit den Sprengstoffen aus? Kann sie damit sicher umgehen? Sind sichere Lagerung und Transport gewährleistet?
FF schrieb:Ich will gar nichts einschränken. Es steht nirgends in unserer Verfassung, dass man berechtigt wäre, privat eine Waffe zu lagern.
Aber man hat das Grundrecht auf freie Entfaltung. Das nur mit sehr guten Gründen eingeschränkt werden darf.
Die vage Möglichkeit eines Amoklaufes und die vage Möglichkeit eines Sicherheitsgewinns ist für derart weitreichende Einschränkungen nicht ausreichend.
FF schrieb:Was hast Du bloß mit dem Generalverdacht?
Es ist nichts anderes als Generalverdacht, wenn man Schützen und Jäger zwingen will, ihre Sport- und Arbeitsgeräte zentral zu lagern mit der Begründung, dass sie oder ein Angehöriger oder Freund ja die Waffe zu Hause nehmen und damit einen Amoklauf begehen könnten.
Man nimmt an: jeder Sportschütze und Jäger ist ein potenzieller Amokläufer.
Das halte ich für falsch.
Sportschützen sind nicht mehr potenzielle Amokläufer, als du oder ich, die wir keine Sportschützen sind.
FF schrieb:Müssen sie das auch immer wieder beweisen?
Müssen sie. Wenn du plötzlich nicht mehr in den Schützenverein oder zum Jagen gehst, darfst du die Pistole oder das Gewehr nicht mehr behalten.
Wenn du nicht regelmäßig per Bilddokumenten oder bei einer unangekündigten Kontrolle überzeugend belegen kannst, dass du die Waffen von Munition getrennt im diebstahlsicheren Safe/Waffenschrank lagerst, kann an dir das Besitzrecht entziehen.
Wenn bekannt wird, dass du geistig nicht mehr klar bist, wird dir das Recht auf Waffenbesitz aberkannt. Das ist der Grund, warum es beispielsweise ab und zu zu starken Auseinandersetzungen zwischen Polizei und Reichsbürgern kommt, wenn die Waffenbesitzer sind, ihrem Wahn fröhnen und die Behörden dann feststellen:,,Ok, der ist nicht mehr vertrauenswürdig."
FF schrieb:Was ist mit den anderen Personen im Haushalt?
Mit denen ist gar nichts. Wenn du Sportschütze bist, bist du für deine Waffen und die Lagerung verantwortlich. Nicht die Frau oder sonstwer.
Du scheinst ein erstaunlich negatives Menschenbild zu haben, wenn du deinen Mitmenschen so stark misstraust.