@jadaJa, ich weiß, gelesen hab ich das. Ich ging auch bisher davon aus, dass das, was mir die Beistandschaft gesagt hat, gar nicht anzuzweifeln ist. Irritiert bin ich nur, weil
@Lilith101schrieb, dass es bei ihrer Freundin völlig anders läuft. Zumal, und das hat mich schon geärgert in dem Zusammenhang, dass im Gesetz die Offene Ganztagsschule explizit „Bildung“ und nicht „Betreuung“ ist. Ich kann auch nicht einfach sagen, zwei Tage die Woche kommt mein Kind nicht, da mache ich eher Feierabend und hole sie direkt von der Schule. Nimmt sie das Bildungsangebot nicht regelmäßig wahr, verlieren wir den OGS-Platz.
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Ganztag/Kontext/12-63Nr2-Grundlagenerlass.pdf (Archiv-Version vom 04.06.2016)Da steht regelmäßige Teilnahme, Bildung, Entscheidungskompetenz über Freistellung etc. Als ich das zum ersten Mal gelesen habe (vor der Anmeldung) hab ich mich gefragt, ob es um einen „offenen Ganztags“ geht oder um eine Selbstverpflichtung bei der Bundeswehr. Der Begriff „offen“ implizierte für mich ein irgendwie freieres Angebot, aber es beinhaltet tatsachlich eine Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme. Klar, wenn das zum Bildungsbereich gehört, macht eine regelmäßige Teilnahme mehr als Sinn. Gerade bei Kindern, die zu Hause nicht Deutsch sprechen oder wo in der Herkunftsfamilie die Hilfestellung fehlt für Hausaufgaben.
Bei uns gibt es auch diverse Projekte, im ersten Halbjahr hat meine Tochter „Malschule“ gemacht, und die Ergebnisse wurden zu Hause gerahmt und aufgehängt (das eine sieht aus wie von Miro, wirklich toll), einige an die Großeltern verschenkt, da ist wirklich was bei rumgekommen an Techniken und Verständnis für Materialien. Jetzt geht sie zum Voltigieren mit ein paar Mädels auf einen nahe gelegenen Reiterhof. Basketball wird angeboten und noch andere Sachen, je nach Altersstufe. Da ist schon deutlich mehr als Kinderverwahrung.
Vor dem Hintergrund finde ich es allerdings zum Haareraufen, dass der BGH die OGS als reine Betreuung sieht. Zumindest bei uns machen die sich nämlich ganz schön lang für die Kinder und versuchen ihnen Sachen zu ermöglichen, die gerade Kindern aus finanziell schwächeren Familien sonst verwehrt blieben, wie das Reiterhofprojekt.
Ich persönlich zahle das halt, ich kann arbeiten und meine Kurze geht gerne in die OGS und nimmt da auch viel Wissen und Können und schöne Erlebnisse mit, nur denke ich da immer an die AE‘s, die finanziell nicht so gut gestellt sind wie ich, und da finde ich es nicht wirklich fair, dass der Ungangselternteil an den Kosten wohl nicht beteiligt werden kann, weil man einen so gravierenden Unterschied zwischen Kita und OGS macht. Auch wenn die Kosten deutlich geringer sind als bei der Kita, und auch wenn es nach Einkommen gestaffelt ist. Je nachdem, was man für laufende Kosten hat und auf was für einem Schuldenberg man sitzt, kann die OGS schon mal unerschwinglich sein für AE alleine.
Deshalb finde ich ja den Hinweis von
@jada so spannend.