sacredheart
Diskussionsleiter
Mitglied gesperrt
-> Begründung
Private Nachricht
Link kopieren
Lesezeichen setzen
Mitglied gesperrt
-> Begründung
Private Nachricht
Link kopieren
Lesezeichen setzen
Der Begriff 'alleinerziehend'
08.02.2018 um 13:08Möchte heute mal einen Begriff zur Diskussion stellen, der oft sehr unkritisch eine Opferrolle symbolisiert:
Nämlich der alleinerziehende Elternteil - zu 91% alleinerziehende Mütter und zu 9% alleinerziehende Väter. Insgesamt sind 20-25% der Kinder in einer Familienform, die alleinerziehend genannt wird.
Warum sind diese Personen denn alleinerziehend?
Der 1. Grund ist der Tod des anderen Elternteils. Dies trifft in 7% aller Fälle von alleinerziehend zu. Hier ist der Begriff völlig richtig gewählt.
Der 2. Grund ist, dass beide Eltern niemals zusammengelebt hatten. Dennoch hat das Kind 2 Eltern, dennoch können beide an der Erziehung teilnehmen. Verweigerungen sind möglich, wenn auch nicht rechtens und betreffen ca 5-8% der Kinder.
Der 3. Grund ist eine Scheidung / Trennung der Eltern. Dennoch hat das Kind 2 Eltern, dennoch können beide an der Erziehung teilnehmen. Die Verweigerungsrate ist wie schon gesagt bei 5-8%. Hier handelt es sich zumeist um Elternteile, bei denen eine Person beschließt, oft an einem völlig neuen Ort ein anderes Leben anzufangen.
Dennoch verlieren ca 30-40% aller Kinder nach Trennung ihrer Eltern dauerhaft oder länger den Kontakt zum Nichthauptbetreuenden. Dafür gibt es auch einen Grund, nämlich Umgangsvereitelung des Hauptbetreuenden, bzw Umgangsverweigerung durch Kinder, die entweder einem angespannten Verhältnis des Kindes zum anderen Elternteil, oder aber weit häufiger einem parental Alienation Syndrom geschuldet sind.
Wir haben also, obige Zahlen voraussetzend, 12-15% der Alleinerziehenden, die völlig zurecht so bezeichnet werden.
Wir haben ca 30% Alleinerziehende, die ihr Alleinstellungsmerkmal ihrer eigenen fehlenden Bindungstoleranz zu verdanken haben in Form von Umgangsverweigerung und inszeniertem Kontaktabbruch.
Wr haben dann noch 55-58% Alleinerziehende, die gar nicht alleinerziehend sind, sondern lediglich den zeitlich größeren Teil der Erziehungsarbeit leisten, was keine inhaltliche Wertung darstellt und durch unser rückständiges Familienrecht entsteht, in dem das Doppelresidenzmodell gegen geltendes EU Rechts schlicht nicht der Regelfall ist.
Mit anderen Worten: der Begriff wird auf 12-15% zurecht angewendet.
Für 30% der Alleinerziehenden ist der Begriff eine Beschönigung ihrer eigenen Handlungen und sollte auch in keinem Fall unterstützt werden.
In mehr als der Hälfte der Verwendungen ist der Begriff schlicht gelogen und diskrimiert den Elternteil, der sehr wohl erziehend ist, aber eben gerne nicht wahrgenommen wird. In aller Regel beruht der Zustand ja auch nicht auf dem Wunsch des Umgangselternteils, sondern auf der Ignoranz unserer Justiz und Politik gegen EU Recht und gesllschaftliche Notwendigkeiten.
Warum wird denn nicht der Begriff 'getrennt erziehend' verwendet? Der diskrimiert niemanden, der sich beispielsweise mit 40% Zeit an der Erziehung beteiligt?
Daher halte ich es für sinnvoll, die 12-15% der Alleinerziehenden staatlich effektiv zu unterstützen, anstatt mit der Gießkanne Mittel auf alle möglichen Personen auszuschütten, denen völlig zu Unrecht dieses Prädikat angeheftet wird.
Alleinerziehend zu sein durch eine Umgangsvereitelung bedarf hingegen keiner Unterstützung, sondern einer deutlichen Sanktionierung.
Nämlich der alleinerziehende Elternteil - zu 91% alleinerziehende Mütter und zu 9% alleinerziehende Väter. Insgesamt sind 20-25% der Kinder in einer Familienform, die alleinerziehend genannt wird.
Warum sind diese Personen denn alleinerziehend?
Der 1. Grund ist der Tod des anderen Elternteils. Dies trifft in 7% aller Fälle von alleinerziehend zu. Hier ist der Begriff völlig richtig gewählt.
Der 2. Grund ist, dass beide Eltern niemals zusammengelebt hatten. Dennoch hat das Kind 2 Eltern, dennoch können beide an der Erziehung teilnehmen. Verweigerungen sind möglich, wenn auch nicht rechtens und betreffen ca 5-8% der Kinder.
Der 3. Grund ist eine Scheidung / Trennung der Eltern. Dennoch hat das Kind 2 Eltern, dennoch können beide an der Erziehung teilnehmen. Die Verweigerungsrate ist wie schon gesagt bei 5-8%. Hier handelt es sich zumeist um Elternteile, bei denen eine Person beschließt, oft an einem völlig neuen Ort ein anderes Leben anzufangen.
Dennoch verlieren ca 30-40% aller Kinder nach Trennung ihrer Eltern dauerhaft oder länger den Kontakt zum Nichthauptbetreuenden. Dafür gibt es auch einen Grund, nämlich Umgangsvereitelung des Hauptbetreuenden, bzw Umgangsverweigerung durch Kinder, die entweder einem angespannten Verhältnis des Kindes zum anderen Elternteil, oder aber weit häufiger einem parental Alienation Syndrom geschuldet sind.
Wir haben also, obige Zahlen voraussetzend, 12-15% der Alleinerziehenden, die völlig zurecht so bezeichnet werden.
Wir haben ca 30% Alleinerziehende, die ihr Alleinstellungsmerkmal ihrer eigenen fehlenden Bindungstoleranz zu verdanken haben in Form von Umgangsverweigerung und inszeniertem Kontaktabbruch.
Wr haben dann noch 55-58% Alleinerziehende, die gar nicht alleinerziehend sind, sondern lediglich den zeitlich größeren Teil der Erziehungsarbeit leisten, was keine inhaltliche Wertung darstellt und durch unser rückständiges Familienrecht entsteht, in dem das Doppelresidenzmodell gegen geltendes EU Rechts schlicht nicht der Regelfall ist.
Mit anderen Worten: der Begriff wird auf 12-15% zurecht angewendet.
Für 30% der Alleinerziehenden ist der Begriff eine Beschönigung ihrer eigenen Handlungen und sollte auch in keinem Fall unterstützt werden.
In mehr als der Hälfte der Verwendungen ist der Begriff schlicht gelogen und diskrimiert den Elternteil, der sehr wohl erziehend ist, aber eben gerne nicht wahrgenommen wird. In aller Regel beruht der Zustand ja auch nicht auf dem Wunsch des Umgangselternteils, sondern auf der Ignoranz unserer Justiz und Politik gegen EU Recht und gesllschaftliche Notwendigkeiten.
Warum wird denn nicht der Begriff 'getrennt erziehend' verwendet? Der diskrimiert niemanden, der sich beispielsweise mit 40% Zeit an der Erziehung beteiligt?
Daher halte ich es für sinnvoll, die 12-15% der Alleinerziehenden staatlich effektiv zu unterstützen, anstatt mit der Gießkanne Mittel auf alle möglichen Personen auszuschütten, denen völlig zu Unrecht dieses Prädikat angeheftet wird.
Alleinerziehend zu sein durch eine Umgangsvereitelung bedarf hingegen keiner Unterstützung, sondern einer deutlichen Sanktionierung.