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Der Begriff 'alleinerziehend'

876 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Alleinerziehend Scheidungskinder Familie ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Begriff 'alleinerziehend'

04.06.2018 um 08:03
Zitat von AlphabetnkunstAlphabetnkunst schrieb:wenn die Tochter doch jetzt adoptiert ist, was genau muss der Vater weiter zahlen?
Ja nichts mehr. Hätte er so oder so nicht mehr.


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04.06.2018 um 17:11
@Ilvareth
Ah, jetzt habe ich das verstanden, danke sehr.

@Eleonore
War mein Fehler.


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Der Begriff 'alleinerziehend'

07.06.2018 um 13:12
@Alphabetnkunst

Jedenfalls hat die offensichtlich sehr berechenende Tochter dann doch nicht alles bedacht:

Die Unterhaltspflicht endet doch nicht mit dem 18. Geburtstag. Die endet im Prinzip an keiner Altersgrenze.
Und ob eine Adoption im Erwachsenenalter wirklich spätere Unterhaltsansprüche des Vaters beendet, würde ich nicht so einfach abnicken. Wenn das so wäre, könnte sich ja jeder Erwachsene, der plötzlich für seine pflegebedürftigen Eltern zahlen soll, von einem xbeliebigen Bekannten adoptieren lassen und wäre raus aus der Nummer.

Wenn die mal nicht eine (vielleicht nicht unverdiente) Überraschung erlebt.

Ich tippe da auf einen klaren Fall von 'sauber auf Kies gefurzt.'


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Der Begriff 'alleinerziehend'

07.06.2018 um 13:16
So einfach ist das nicht in Deutschland.
Adoption ist schwierig und geht nicht von heute auf morgen.

Und ob man für Pflege der Eltern später zahlen muss oder kann, hängt vom Einkommen ab meine ich.


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07.06.2018 um 13:24
Die Frage interessiert mich jetzt aber.

Nach meiner Information gibt es eine Erwachsenenadoption mit starker und eine mit schwacher Wirkung nach unterschiedlichen Paragraphen. Eine Erwachsenenadoption mit starker Wirkung gibt es aber nur innerhalb von Geschwistern.

Die meisten Urteile zu dem Thema beziehn sich auf 'Erbe', nicht auf 'Unterhalt'

Und bei einer Adoption mit schwacher Wirkung (wie sie hier wohl vorliegt) ist ein Unterhaltsspruch des leiblichen vaters wohl dann weiterhin gegeben, wenn er seinerseits Unterhalt gezahlt hat, was wohl geschehen ist.

Von daher kann die junge Dame wahrscheinlich schon mal anfangen zu sparen.


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Der Begriff 'alleinerziehend'

07.06.2018 um 13:29
Für erwachsene Kinder und alternde Eltern "bezahlen" zu müssen ist eine Kollektivhaftung. Sie widerspricht einer aufgeklärten Grundhaltung.


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07.06.2018 um 13:30
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Wenn das so wäre, könnte sich ja jeder Erwachsene, der plötzlich für seine pflegebedürftigen Eltern zahlen soll, von einem xbeliebigen Bekannten adoptieren lassen und wäre raus aus der Nummer.
Wenn die Adoption vollzogen ist, ist der leibliche Vater nicht mehr mit dem Kind verwandt und andersherum.
Somit muss der Vater genausowenig zahlen für sie, wie ich das für sie müsste.
Und sie muss ihn auch nicht pflegen oder seine Pflege zahlen.


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07.06.2018 um 13:31
@tonnenfieber

Es ist geltendes Recht. Die Unterhaltspflicht endet mit dem Tod des Unterhaltspflichtigen oder dem des Unterhaltsberechtigten. So müssen Eltern ja auch Studium oder Ausbildung mitfanzieren, soweit möglich, obwohl die Kinder schon 18 sind. Warum dies der Aufklärung zuwiderlaufen soll, verstehe ich nicht und wohl auch nicht der Gesetzgeber.


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Der Begriff 'alleinerziehend'

07.06.2018 um 13:36
@Alphabetnkunst

So wie ich mich belesen habe, stimmt das für Adoptionen von Minderjährigen. Bei Volljährigen sieht das anders aus. So hat der Adoptivvater dieser etwas berechnenden jungen Dame ja auch keinen Tag Sorgerecht gehabt als Beispiel und eine Erwachsenenadoption wird eher als symbolische Handlung gewertet, was auch nachvollziehbar ist.

Wenn das so ein doller Trick wäre, gäbe es eine ganze Armada von Anwälten, die Menschen vor der Zahlung von Pflegeunterhalt an ihre Eltern 'bewahren' würden. Das damit rechtsmissbräuchlich eingesparte Geld könnte man dann ja immer noch mit den Eltern teilen.

Ich würde davon ausgehen, dass die Zahlung von Kindesunterhalt einen Unterhalt als alter Mensch begründet, auch wenn so eine symbolische Adoption in derZwischenzeit und ja auch nach Ausschöpfung des Minderjährigenunterhalts vorgenommen wurde.

Daher bliebe mein Rat an die junge Dame: Gib nicht alles aus.


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Der Begriff 'alleinerziehend'

07.06.2018 um 14:08
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Wenn das so ein doller Trick wäre, gäbe es eine ganze Armada von Anwälten, die Menschen vor der Zahlung von Pflegeunterhalt an ihre Eltern 'bewahren' würden.
Eigentlich nicht, denn einer Adoption muss auch zugestimmt werden. So einfach ist diese nicht zu vollziehen.

Aber ansonsten stimmt es, bei der Volljährigkeit kann man sich nicht mehr abschneiden.
Da hat es die gute Dame nicht zu Ende gedacht und muss für ihn später trotzdem aufkommen.


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07.06.2018 um 14:15
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Es ist geltendes Recht.
Eben und geltendes Recht ist veränderbar, also nichts in Stein gemeißeltes. Siehe Kranzgeld und 175 StGb.

Nimm mal z.B. :

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 14
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Warum dies der Aufklärung zuwiderlaufen soll, verstehe ich nicht und wohl auch nicht der Gesetzgeber.
Aufklärung ist der Glaube, an die Vernuft des Menschen.


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07.06.2018 um 14:17
@Alphabetnkunst

Jedenfalls hat die Dame eine interessante Einstellung. So was nennt man im Münsterland 'vom Stamme Nimm'.

@tonnenfieber

Und warum läuft es der Vernunft zuwider, wenn Eltern ihre erwachsenen Kinder in der Ausbildung finanziell unterstützen müssen? Familiäre Solidarität und ihre gesetzlichen Grundlagen widersprechen nicht der Vernunft und erst recht nicht der Aufklärung. Im Gegenteil, Bildung ist ein relevantes Merkmal eines aufgeklärten Menschen.

Und vor allem: Wer soll's denn sonst bezahlen?


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07.06.2018 um 14:30
@Alphabetnkunst
Bei einer Erwachsenenafoption müssen die bisherigen Eltern offenbar nicht zustimmen, so wie ich das gelesen habe.


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07.06.2018 um 14:48
@Ilvareth
Danke für die Info, aber das weiß ich.
Darf ich fragen, wieso du diese Info mit mir teilst?


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Der Begriff 'alleinerziehend'

07.06.2018 um 15:04
@Ilvareth
Ich meinte nicht den leiblichen Vater, sondern die Behörden:

https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/ehe-familie/erwachsenenadoption-unter-welchen-voraussetzungen-moeglich

Sich nur adoptieren zu lassen, um der Pflege zu entgehen, kann also gar nicht stattfinden, selbst, wenn es auch bei Volljährigen gelten würde.

Aber eine Entscheidungsgewalt gibt es noch: Nämlich der Ehemann oder die Ehefrau des Vaters, der Mutter, von denen man sich adoptieren lassen will.


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Der Begriff 'alleinerziehend'

09.06.2018 um 11:23
@Alphabetnkunst
Was die Zustimmung des Gerichts angeht, sage ich es mal so: solange nichts gegen die Adoption spricht, wird das Gericht zustimmen (müssen). Im vorliegenden Fall besteht ja ein Eltern-Kind-ähnliches Verhältnis, dem man durch die Adoption im Prinzip nur Ausdruck verleiht.
Das Gericht gewinnt eher bei solchen Adoptionen wie bei Prinz Frederik von Sachsen-Anhalt an Bedeutung, wo es um andere Dinge als einen Familienverband geht.
Zitat von AlphabetnkunstAlphabetnkunst schrieb:Aber eine Entscheidungsgewalt gibt es noch: Nämlich der Ehemann oder die Ehefrau des Vaters, der Mutter, von denen man sich adoptieren lassen will.
Das überrascht mich ehrlich gesagt, denn der Ehepartner ist ja nur indirekt (durch das Erbrecht) davon betroffen. Aber auch da sagt mir mein Rechtsverständnis, dass ein Veto des Ehepartners nicht zwingend das letzte Wort in so einer Sache ist.

Ich möchte mal eben eine Lagefortschreibung meiner aktuellen Situation geben:
Der Papa ist immernoch im Krankenhaus, scheint sich aber sehr gut berappelt zu haben und darf wohl nächste Woche wieder nach Hause. Ich habe seit zwei Wochen mein Kind bei mir im Bett, weil die Situation sie schon erheblich mitgenommen hat (und sie gehört definitiv zur Kategorie Kampfschläfer, von den 140 cm Breite bleiben mir etwa 30 cm, davon 10 rechts von ihr und 20 links von ihr), was meiner Nachtruhe und meinem ohnehin kaputten Rücken nicht wirklich zuträglich ist. Ich habe die Kinderbetreuung der letzten zwei Wochen dank eines unnatürlich verständnisvollen Chefs und fünf großartiger Kollegen selbst wuppen können, zu Lasten meines Stundenkontos versteht sich. Regelmäßig Sport zu machen, wie ich es seit Anfanf des Jahres gerade wegen meines Rückens praktiziert habe, ist nicht mehr drin. Dieses Wochenende hatte ich zugesagt, für die Kollegen einzuspringen, die privat was vorhaben, es wäre ja Papawochenende gewesen. Absagen wollte ich nicht, dann wird wieder mit den Augen gerollt und „jaja, alleinerziehend halt“ gemurmelt, also habe ich was zusammengezaubert und bringe meine Kurze gleich zu einem ihrer Kumpel, damit ich Spätdienst machen kann (denn seine Familie, also Oma und Schwester und deren Tochter, wo ich meine Kurze sonst auch unterbringen könnte, fährt fluffig übers Wochenende weg). Ob das Schneckchen da schläft oder ich sie um halb elf abends da wieder abhole, wird sich noch zeigen. Morgen reist dann meine Mutter 300 km hier an, denn auch den versprochenen Frühdienst mochte ich nicht absagen, Oma bringt dann die Kurze Montag zur Schule, oder zum Sportfest, je nach Wetterlage.
Etliche Nachmittage gingen dafür drauf, den Kontakt zwischen Vater und Kind zu erhalten und zu ihm ins Krankenhaus zu fahren. Mache ich das nicht, mache ich mich angreifbar, weil ich ihm sein Kind vorenthalte. Die ersten Tage war Besuch auf Grund seiner Unterbringung nicht möglich.
Meine Wiese draußen wächst mir langsam über den Kopf, das freut zumindest den Nachbarskater, mein Haushalt sieht in jedem Raum aus wie bei Flodders, meine Hunde würden gerne mal wieder in den Wald statt in den Garten und um den Block, die Wäschedüne wandert langsam selbstständig Richtung Keller, und meine Kurze ist auch tagsüber derzeit auf Grund der Situation mit Papa nicht wirklich geschmeidig, was das Einfügen in den Alltag angeht.
Nur interessiert es den Papa schlicht überhaupt nicht, ob die Betreuung klappt und wie es der Kurzen mit der Situation so geht. Die Mutti macht das schon. Und das ist der Teil, der mich am meisten daran ärgert. Dass ich ihm die Kleine ins Krankenhaus bringe und das Chaos organisiere, das durch seinen Betreuungsausfall entstanden ist, ist völlig selbstverständlich. Auch, dass ich ihr erkläre, was mit Papa los ist und das alles auffange, klar ist das mein Ding. Und wie es mir geht, muss er nicht fragen, aber wie es unserer Tochter dabei geht, das sollte schon mal ne Frage wert sein.


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