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Der Begriff 'alleinerziehend'

876 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Alleinerziehend Scheidungskinder Familie ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Begriff 'alleinerziehend'

03.04.2018 um 13:20
@Ilvareth

Dein Link bestätigt meine Einschätzung vollumfänglich:

Gesetzliche Anforderungen an die Qualifikation gibt es nicht. Das ist der erste Satz des von Dir verlinkten Artikels.

Wow, da kann man ja beruhigt sein.

Dann habe ich mir das Angebot zur Weiterbildung angesehen, das über Deinen Link vermittelt wird:

Es ist ein Kurs über 4 Tage und nicht mal der ist verpflichtend. Nach 4 Tagen darf der Azubi beim Friseur kaum alleine die Haarschnipsel wegfegen.

Aber natürlich reichen 4 tage, ein komplettes Studium zu ersetzen und wo wir schon dabei sind reichen auch ein paar Minuten Befragung. Das ergibt dann auch wieder Sinn, weil nach 10 Minuten das wenige Erlernte erschöpft sein dürfte.

Ein schöner Link von Dir über die Abgründe deutscher Unjustiz.

Ich warte noch auf eine Werbung der Lufthansa:

Anforderungen an die Qualifikation von Piloten gibt es nicht, es gibt aber eine fakultative Weiterbildung über 4 Tage, steigen Sie ganz beruhigt ein.


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03.04.2018 um 13:23
@Tussinelda

Ja, da sind wir uns mal wirklich einig. Allerdings hat sich der Regelfall in Deutschland eben noch nicht verändert und die breite Ablehnung des Vorschlags der FDP im Bundestag, dort die 50er Jahre auch mal allmählich ausklingen zu lassen, läßt getrennte Eltern und die Kinder getrennter Eltern weiterhin in Marty McFlys Zeitmaschine steigen und zurück in die 50er reisen, nur dass es halt nicht lustig ist.

Vielleicht hast Du bemerkt, dass ich versuche, mal persönliche Emotionen etwas mehr hintanzustellen.


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03.04.2018 um 13:29
@sacredheart
Der Verfahrensbeistand erstellt kein psychologisches Gutachten und hat auch gar nicht den Anspruch, das zu tun. Ich mag auch deine Beispiele für selektive Wahrnehmung, denn das hier überliest du geflissentlich:

Entscheidend kommt es auf die Fähigkeit zur Verständigung mit den Betroffenen einerseits und zur Umsetzung von dessen Interessen in sachdienliche Verfahrenshandlungen andererseits an. Beides kann jeweils so kompliziert liegen, dass es eine Ausbildung erfordert, muss dies aber nicht. Sollen z.B. die Vorstellungen eines Kleinkindes erforscht werden, sind hierfür detaillierte Kenntnisse der kindlichen Psyche notwendig.

Und damit sind ganz sicher nicht die Kenntnisse gemeint, die ein Seminar vermittelt. Sondern da werden dann beispielsweise staatlich geprüfte Erzieher, studierte Pädagogen oder ähnliche spezifische Berufsgruppen eingesetzt und nicht der Bäcker mit Seminar.

Da steht eben genau nicht, dass jeder Heti und Kreti sich mit der Bestellung zum Verfahrensbeistand anmaßen darf, als alleinig Erleuchteter den Kindeswillen zu erforschen und dies anschließend in Form eines Gutachtens bindend dem Gericht vorlegt. Sondern dass dort, wo es nötig ist, auch spezifischere Kenntnisse verlangt werden und dort, wo es nicht nötig ist, eben einfach ein neutraler Dritter, der im Gegensatz zu Mama und Papa bedingungslos auf der Seite des Kindes steht.

Beantwortest du noch meine Frage, bitte?


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03.04.2018 um 13:38
@Ilvareth

Ja, diese wachsweichen Formulierungen führen sicherlich dazu, dass ein Verfahrensbeistand nach hervorragenden Qualitätskriterien ausgesucht wird.

Wie soll das denn objektiviert werden? : Entscheidend kommt es auf die Fähigkeit zur Verständigung...

Wie soll die denn geprüft werden?

Zwar machen Verfahrensbeistände keine Gutachten, führen aber Gespräche mit Kindern, aus denen ein angeblicher Kindeswille ermittelt wird und das Wort eines Verfahrensbeistands hat vor Gericht durchaus Gewicht und noch mehr auf der Rechnung, die folgt.

Im Prinzip darf das Jeder, der mal was Soziales oder Juristisches gemacht hat und das ist sicherlich der Bedeutung der Aussage eines Verfahrensbeistands nicht angemessen.


Hinzu kommen die oft üblichen Verflechtungen von Gerichten und denen, die sehr sehr gut von ihnen leben. Es gibt keine Kontrollinstanz, die verhindert, dass ein Richter eben die Sachverständigen und Verfahrensbeistände bestellt, die ohnehin das sagen, was der Richter halt schon immer so gemacht hat und zwar weil er es schon immer so gemacht hat.

Welche Frage?


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Der Begriff 'alleinerziehend'

03.04.2018 um 13:59
@sacredheart
Da nützt dir auch keine Kontrollinstanz was, denn wer kontrolliert die?
Du wetterst mit Stammtischparolen gegen ein System, dass du in diversen Punkten leider nicht verstanden hast.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Ja, diese wachsweichen Formulierungen führen sicherlich dazu, dass ein Verfahrensbeistand nach hervorragenden Qualitätskriterien ausgesucht wird.
Was genau möchtest du damit sagen? Dass Gerichte sich den Beistand bestellen, der ihnen nach dem Mund redet, damit sie sich möglichst wenig mit dem Fall an sich befassen müssen? Weil Richter ja bekanntermaßen keinen Bock auf ihren Beruf haben und nur für die fette Pension da sitzen, die sie irgendwann mal kassieren? Warum sollte auch irgendwer seinen Beruf verantwortungsbewusst ausüben?

Such doch mal den Grund, warum du dein Wechselmodell nicht bekommst, nicht bei allen anderen einschließlich dem bösen System. Warum muss es denn Regelfall werden, damit es auch bei hochstrittigen Paaren zur Anwendung kommt? Warum reicht nicht eine individuelle Entscheidung, um sich das Wechselmodell zu erstreiten, wenn es doch nachweislich so gut fürs Kind ist? Denn es müsste dann doch auch im Einzelfall vermehrt für das Wechselmodell entschieden werden.
Ich sag dir mal, was ich glaube. Die Väterverbände (und zu dieser Riege zähle ich auch dich) wissen ganz genau, dass das mit dem Kindeswohl nicht so pauschal vereinbar ist. Aber es sind nun mal Väterverbände und keine Kindeswohlverbände, also wessen Interessen vertreten die wohl? Es geht um die Rechte der Eltern bei diesen Sachen, und das wissen auch die Väterverbände ganz genau. Regelfälle für Individuen zu fordern wird in so vielen anderen Bereichen verpönt und Abschaffung gefordert, aber wenn es einen eigenen Vorteil bringt, sieht das natürlich anders aus. Wenn es dir ums Kindeswohl ginge, würdest du andere Töne anschlagen. Es geht aber um dich und deine gefühlte Ungerechtigkeit, die in diesem System aber einfach keine Rolle spielt. Deshalb wetterst du so gegen das System. Wer sagt dir denn, dass, wenn grundsätzlich psychologische Gutachten erstellt werden, das nicht genauso läuft wie du es bei den Verfahrensbeiständen vermutest? Es könnte genau so laufen. Ein vernünftiges, tragfähiges Konzept, wie man es zum Wohle des Kindes anders regeln kann als jetzt, kannst du nicht skizzieren, krähst aber, dass das alles Sch****e ist so.

Beantwortest du noch meine Frage aus dem Post auf der vorherigen Seite, bitte?


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03.04.2018 um 14:09
@sacredheart

Ich weiß nicht, inwieweit das auf die meisten Beistandschaften zutrifft, aber unsere erste war Pädagogin, die jetzige ist Kinder- und Jugendtherapeutin und hat die ersten zehn Berufsjahre in einer Tagesklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie verbracht. Grade letzteres hat in unserem Fall nur Vorteile, weil sie sehr gut versteht, was bei meinem Kind im Argen liegt, ich ihr nicht jeden Befund erklären muss usw.

Es gibt in Jugendämtern meiner Erfahrung nach übrigens drei Parteien: die, die Kontakt um jeden Preis herstellen wollen, die, die absolut übervorsichtig sind und die, die nicht pauschal nen Ziel verfolgen, sondern sich erstmal mit der Situation vertraut machen. Letztere scheinen nur leider absolut selten zu sein. Und sind dann auch jedes mal die Bösen, egal wie sie ihre Entscheidung begründen.


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03.04.2018 um 15:26
@Ilvareth

Meine Kinder haben doch nach langem Hin und her ein sehr gutes Modell, darum geht es mir hier gar nicht. Mein Beitrag ging jetzt auch gar nicht in erster Linie auf das Doppelresidenzmodell ein, sondern eben um die Begriffe Kindeswohl und Kindeswille.

Und da halte ich es in jedem Fall für sinnvoller, wenn jemand hochqualifiziertes mit Kindern spricht und dann nicht zu viel in eine situative Äußerung hineininterpretiert. Das abstrahiert von mir und erst mal auch vom Wechselmodell.

Wenn Du glaubst, dass eine bessere Qualifikation in der Breite gar nicht von Nöten ist, finde ich das zwar merkwürdig, kann aber mit Deiner Meinung leben.

Ich selbst hatte da sehr gute Erfahrungen gemacht und wünschte mir im Interesse von Kindern ganz allgemein, dass eben wirklich eine möglichst gute Lösung jeweils gefunden wird. Und da wäre in vielen Fällen eine bessere Qualifikation von Menschen in Entscheiderpositionen wünschenswert.

Das betrifft sowohl Verfahrensbeistände und hier denke ich, dass die von ihnen durchgeführte Kindeswillensermittlung en passent oft eben sehr oberflächlich passiert. Wenn ein Gespräch von 10 Minuten ausreicht, warum dauert zB eine Therapei jeder Art so viel länger? Und wenn man sich halt nur 10 Minuten nimmt und dafür kann es auch Gründe geben, sollte man halt aus den kleinen Einblicken, die man da gewinnt, nicht zu viel ableiten.

Meine Kritik zielt aber auch auf oder noch mehr auf Gutachter. Immerhin ist es in Deutschland möglich, dass bei einigen Gerichten sogar Heilpraktiker, also Menschen ohne jedwede wissenschaftliche Qualifikation, wissenschaftliche Gutachten abgeben und auch für wissenschaftliche Gutachten honoriert werden, ohne jemals eine Uni von innen gesehen zu haben.

Damit sind wir dann wieder bei meiner Oma und einem Gutachten über den BER. Das würde auch niemand akzeptieren.

In welche Richtung dann eine Empfehlung geht, steht auf einem ganz anderen Blatt. Aber Qualifikation und bei Gutachten wissenschaftlicher Anspruch sind schon mal eine erste Grundlage für Qualität.


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Der Begriff 'alleinerziehend'

03.04.2018 um 16:12
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Wenn ein Gespräch von 10 Minuten ausreicht, warum dauert zB eine Therapei jeder Art so viel länger?
Weil die Stellungnahme eines Verfahrensbeistandes etwas völlig anderes ist als eine Therapie. Der Vergleich ist völlig unsinnig. Bist du dir bewusst, was Aufgabe des Verfahrensbeistandes ist?

Und würdest du jetzt bitte doch noch meine Frage beantworten?
Beitrag von Ilvareth (Seite 24)


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Der Begriff 'alleinerziehend'

03.04.2018 um 17:00
@Ilvareth


Ich könnte jetzt keine allgemeine Altersgrenze nennen. Kleinere Kinder halte ich aber nicht als Orakel über Verfahrensbeistände für geegnet. Allenfalls ein Gutachten könnte da einen kleinen Beitrag leisten.

Habe die Erfahrung gemacht, dass zumindest vorpubertäre Kinder es als Entlastung empfinden, eben nicht Position beziehen zu müssen. Aber das ist eine persönliche Erfahrung, nicht mehr nicht weniger. Die Entlastung haben meine Kinder aber selbst ohne angesprochen zu werden, verbalisiert.

Das ist auch leicht erklärlich, weil es Kindern gefallen wird, aus einem Loyalitätskonflikt heraus zu kommen anstatt weiter in ihn hineingezerrt zu werden, indem sie eine Position beziehen müssen, die man ihnen ohne Trennung ja niemals zumuten würde.

Unsinnig ist der Vergleich auch überhaupt nicht, weil eine valide Ermittlung von Kindeswillen etwa den gleichen Aufwand hat, wie eine Therapie. Eine sehr oberflächliche Ermittlung von Kindeswillen sollte dann eben auch mit sehr extremer Vorsicht gewertet werden, was leider gelegentlich unterbleibt.


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Der Begriff 'alleinerziehend'

03.04.2018 um 17:03
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Immerhin ist es in Deutschland möglich, dass bei einigen Gerichten sogar Heilpraktiker, also Menschen ohne jedwede wissenschaftliche Qualifikation, wissenschaftliche Gutachten abgeben und auch für wissenschaftliche Gutachten honoriert werden, ohne jemals eine Uni von innen gesehen zu haben.
Klar ist das möglich. Eine Uni besucht zu haben ist auch keine Voraussetzung für Gutachtertätigkeit. Oder wurde in deinem Beispiel der Heilpraktiker für ein Gutachten nach einem verpfuschten chirurgischen Eingriff herangezogen?
Ich nehme an, du meinst sowas hier https://www.vfp.de/verband/verbandszeitschrift/alle-ausgaben/69-heft-01-2015/570-heilpraktiker-fuer-psychotherapie-duerfen-sachverstaendigen-gutachten-fuer-familiengerichte-erstellen.html

Auch der Heilpraktiker bedarf einer Zulassung, ebenso der spezialisierte Heilpraktiker für Psychotherapie. Letzterer muss selbstverständlich nicht zuletzt Kenntnisse der Psychologie nachweisen, sonst besteht er die amtsärztliche Prüfung nicht und bekommt keine Zulassung. Der HP für Psychotherapie ist in seinen Therapiemöglichkeiten auf die Anwendung bestimmter, nämlich eben naturheilkundlicher Verfahren begrenzt.
Übrigens darf auch jeder mit abgeschlossenem Psychlogiestudium Gutachten erstellen, aber lange noch nicht therapieren.
Nur darf nach diesen Richtlinien der Heilpraktiker für Psychotherapie auf Grund seiner Kenntnisse, die er in der Prüfung nachweisen musste, wohl als sachverständig angesehen werden. Auch hier wird es aber wohl auf den zu Begutachtenden ankommen, wen man dafür einsetzt. Je nachdem, welche Tendenzen sich abzeichnen, wird man sich in Zweifelsfall (gerade bei Schuldfähigkeitsfragen) nicht an einen HP wenden. Muss ja aber alles verhältnismäßig bleiben, und bei einfachen Sorgerechtsstreitigkeiten das Kind psychologisch zu durchleuchten, kann durchaus auch einen unzulässigen Grundrechtseingriff darstellen. Deshalb wählt man für die Durchleuchtung die mildest mögliche Lampe.

Du kannst keine Altersgrenze nennen, hm. Kannst du denn ein Alter nennen, von dem du glaubst, dass ein normal entwickeltest Kind in jedem Fall ein gewichtiges Mitspracherecht haben sollte, weil es die Dinge weitsichtig genug überblicken kann?


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Der Begriff 'alleinerziehend'

03.04.2018 um 18:06
@Ilvareth

Nur weil Du die Frage geringfügig umformuliert hast, kann ich trotzdem keine sinnvolle Altergrenze nennen. Ich habe im Wesentlichen Erfahrung mit wenigen Altersgruppen und die kann ich nicht auf andere Altergruppen extrapolieren.

Ja, eine Zulassung braucht ein Heilpraktiker, aber die braucht auch ein Glücksspielautomat. Das ist kein Qualitätsmerkmal.

Gutachten sollen den Anspruch erfüllen, eine eigenständige Arbeit nach wissenschaftlichen Kriterien darzustellen. Danach werden sie auch bezahlt. Es kann aber niemand wissenschaftlich arbeiten, der gar kein wissenschaftliches Studium abgeschlossen hat. Da reicht ein Wochenendkurs halt nicht aus. Psychologen hingegen haben ein Studium abgeschlossen und es besteht wenigstens ein Grund zur Hoffnung, dass ihnen die Grundlage wissenschaftlichen Arbeitens dadurch geläufig ist. Ob das im Einzelfall auch immer zutrifft, steht auf einem anderen Blatt. Daraus würde ich jedoch nicht die Idee ableiten, einen noch niedrigeren Standard zu akzeptieren.

Im Gegensatz zu einem Studium kann man den Heilpraktiker für Psychotherapie im Selbststudium erwerben und sich dann einer 60min Prüfung beim Amtsarzt unterziehen, der eben nichts weiter ist als ein Amtsarzt. Wow, wenn man so Wissenschaftler wird, dann werde ich mit einem Perry Rhodan Heft auch Astrophysiker.

Ich weiss auch nicht, warum Du mit großer Verbissenheit dafür eintrittst, die Qualifikation für Gutachter oder Verfahrensbeistände sollte nicht zu hoch sein, kann ich nicht nachvollziehen.


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Der Begriff 'alleinerziehend'

03.04.2018 um 18:16
@Ilvareth

Tragisch wirkt schon Dein Link, wenn Du die Seite mal bis unten liest.

Es wird das mögliche zu erzielende Honorar genannt, der Rest beschäftigt sich damit, dass der Kindeswohl-Gefährder auch ja dingfest gemacht werden soll, als wäre auch nur eine andere Möglichkeit ernsthaft in Betracht zu ziehen, verwerflich. Schon die Erstbeschreibung läßt da jede Unvoreingenommenheit oder Ansätze von Wissenschaftlichkeit vermissen. Das ist wissenschaftliches Arbeiten auf dem Niveau des Hexenhammers. Genau deshalb sollten Heilpraktiker, Floristen, Schamanen und Astrologen keine Gutachten schreiben, deshalb hat meine Oma ja auch kein Bausachverständigengutachten über den BER erstellt und weil sie wohl auch keine Lust dazu hatte. Aber danke für den Link, echt eine Wahnsinnsseite.

Wenn die Verfasser der Seite Gutachten schreiben dürfen, sollte Mario Basler auch den Literaturnobelpreis für seine Bild Kolumne bekommen.


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Der Begriff 'alleinerziehend'

03.04.2018 um 18:49
@sacredheart
Deine selektive Wahrnehmung ist wirklich der Hit.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Es wird das mögliche zu erzielende Honorar genannt, der Rest beschäftigt sich damit, dass der Kindeswohl-Gefährder auch ja dingfest gemacht werden soll, als wäre auch nur eine andere Möglichkeit ernsthaft in Betracht zu ziehen, verwerflich.
Ich zitiere mal aus dem Link:

In der Regel erwartet der Richter Stellungnahmen zu folgenden Bereichen

Ressourcen und Defizite der Eltern
Interaktionsmuster der Eltern/des Kindes
Entwicklungsstand/Wünsche des Kindes
Bindung der Kinder an die Eltern
Erziehungsstrategien der Eltern
Betrachtung der Ursachen und der Entwicklung des Konfliktes
Offenlegung der Beweggründe der am Prozess beteiligten Personen
Kindeswohlgefährdung
Empfehlungen, was dem Kindeswohl dient und wie es bestmöglich geschützt und gewahrt werden kann

Das Gutachten fußt auf den allgemeinen Kenntnissen des Rechtsgefüges: Sorge- und Umgangsrecht, Kindschaftsrecht. Wissenschaftliches Arbeiten ist ein weiterer Eckpfeiler der gutachterlichen Tätigkeit. Es ist mehr als die Fähigkeit, richtig zu zitieren. Es bestimmt die Herangehensweise, die der Erstellung des Gutachtens zugrunde liegt. Auch beeinflusst es maßgeblich die Hypothesenbildung und die Glaubwürdigkeit des Gutachtens. Ziel des Sachverständigen ist es, die Hypothesen im Verlauf des Gutachtens zu widerlegen. Andernfalls könnte er Gefahr laufen, nicht das wirkliche Geschehen aufzudecken, sondern lediglich seine Vermutung zu beweisen.

Du siehst, was du sehen möchtest.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Ich weiss auch nicht, warum Du mit großer Verbissenheit dafür eintrittst, die Qualifikation für Gutachter oder Verfahrensbeistände sollte nicht zu hoch sein, kann ich nicht nachvollziehen.
Dafür trete ich gar nicht ein. Ich habe nur was dagegen, dass für jeden Pillepap ein Gutachten erstellt werden soll, wo eine einfache Befragung durch eine neutrale Person ausreicht. Ebenfalls habe ich was dagegen, wenn mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird und die Psyche eines Kindes mehr zerpflückt und durchleuchtet wird, als es notwendig ist. So ein Kind hat nämlich auch Persönlichkeitsrechte und ist nicht nur der Zankapfel seiner getrennten Eltern. Du deinerseits verlierst meiner Ansicht nach aber jegliches Maß, wenn es darum geht, das herzustellen, was du für gerecht hälst.
Ist in deinen Augen jeder Aufwand und damit auch jeder Eingriff in die Rechte des Kindes gerechtfertigt, um im Sorgerechtsverfahren absolute Gerechtigkeit herzustellen? Spielt es keine Rolle, wie groß der Apparat ist, der angeworfen wird und den das Kind durchlaufen muss, wenn es um die Umgsngsregelung geht? Oder gibt es Grenzen und Konstellationen, in denen man sagen kann, der Kosten-Nutzen-Faktor (oder Beeinträchtigungs-Nutzen-Faktor besser gesagt) passt hier nicht mehr?
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Es kann aber niemand wissenschaftlich arbeiten, der gar kein wissenschaftliches Studium abgeschlossen hat.
Das unterstellst du. Dem ist aber nicht so. Sachverständiger zu sein setzt Sachverstand voraus. Wenn es im Zivilprozess beispielsweise um einen verpfuschten Haarschnitt geht, wird der Friseurmeister auch ganz ohne Studium in der Lage sein, zu beurteilen, ob sein Kollege handwerklich korrekt gearbeitet hat oder nicht, und dieses in Gutachtenform niederlegen können. Mit dem richtigen Fachwissen auch nach den Grundsätzen wissenschaftlichen Arbeitens.


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05.04.2018 um 11:15
@Ilvareth

Ich hatte selbst geschrieben, dass es gute Gründe dafür gibt, Kinder nicht unbedingt zu psychiatrisieren, nur weil sich die Eltern getrennt haben, was in vielen Fällen eben eine Begutachtung hoffentlich nicht notwendig macht. Da bin ich absolut dabei. Kinder sollten nach Möglichkeit ihre Zeit anders verbringen.

Wenn aber schon ein Gutachten gemacht werden muss, dann bitte schön durch eine qualifizierte Person. In einem familienpsychologischen Gutachten werden beispielsweise wissenschaftliche psychologische Tests angewandt, wenn es mehr als bedrucktes Papier sein soll. Eine Voraussetzung dafür ist eine wissenschaftliche Ausbildung und kein Wochenendkurs als Heilpraktiker. Wenn man schon Kinder damit belasten muss, dann bitte auch valide und nicht nur cash-in.

Wenn aber nur eine Befragung von einigen Minuten durchgeführt wird, dann bitte auch durch eine qualifizierte Person und dann wäre mein Wunsch, dass eben diese Befragung auch nur sehr relativ in eine mögliche Urteilsfindung einfließt, weil sie eben nur sehr ungenau ist und nur ein kurzes Schlaglicht werfen kann, vor allem vor dem Hintergrund, dass besonders jüngere Kinder eben oft ihre tagesaktuelle Situation reflektieren, was man dann bitte nicht als unumstößliche Willensbekundung für die nächsten 10 Jahre fehldeuten soll. Weiterhin stehen Kinder logischerweise besonders unter dem Einfluss des Elternteils, der es beispielsweise die letzten Tage vor der Befragung betreut. Hier kann unbewusst oder bewusst ein erheblicher Einfluss genommen werden.

Und während Erwachsene ein 'Recht auf persönliches Gehör' haben, haben Kinder nahezu eine 'Pflicht zum persönlichen Verhör'. Ich erinnere meine Tochter, die absolut nicht in diesen Raum wollte und völlig fertig war. Da wurden nicht ihre Rechte gewahrt, sondern Rechte zur Pflicht umdekoriert. Wenn ein Kind eben keine Stellung nehmen möchte, zB um sich selbst nicht einem Loyalitätskonflikt auszusetzen, handeln sie oft klüger, als die Erwachsenen, die zur Aussage drängen.

In diesem Fall war meine Exfrau auch in einer Zwangslage. Die Kinder mussten mit, ansonsten drohte Zwangsgeld. Es war auch nicht ihr Wunsch, dieses Verhör durchzuführen. Am Ende war es nur eine sehr belastende Situation für 3 Kinder, die ohnehin keinen maßgeblichen Einfluss auf den dann geschlossenen Vergleich hatte. Das hätte man ihnen einfach komplett ersparen können.

Im Übrigen wird ohnehin gerade das Deutsche Heilpraktiker Unwesen deutlich reformiert, was mittelfristig zur Abschaffung dieses 'Berufs' führen wird.


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08.04.2018 um 16:12
@sacredheart
Also, ein Mitspracherecht haben die Kinder als Hauptpersonen in so einem Verfahren nach deinem Konzept nicht. Wenn man schon nicht nur über, sondern auch mit den Kindern spricht, soll dies ausschließlich von psychologischem Fachpersonal und über mehrere Monate hinweg geschehen, das anschließend ein Gutachten erstellt. Vom Ergebnis muss dem Elternteil, der das Kind zuletzt vor den Gesprächen betreut hat, noch eine Art Sympathiebonus abgezogen werden. Eine Kontrollinstanz muss installiert werden, die dafür sorgt, dass Gerichte nicht einfach die Gutachter einsetzen, die konform zur Meinung des Richters entscheiden.
Weiterhin müssen Möglichkeiten geschaffen werden, Fehlverhalten der Eltern in Bezug auf das Sorgerecht zu sanktionieren, am besten durch den Entzug desselbigen. Gleichzeitig soll bei voller Gleichberechtigung
und -verpflichtung das Wechselmodell als Standart eingeführt werden, unabhängig davon, ob die Rahmenbedingungen geklart sind oder nicht. Dieses ist dann auch gegen den erklärten Willen aller Beteiligten umzusetzen, es sei denn, es handelt sich dabei um den Elternteil, der das Kind tatsächlich nur jedes zweite Wochenende haben will, denn dann bringt es ja nichts.
Habe ich das richtig und vollständig zusammengefasst?


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08.04.2018 um 16:17
@Ilvareth
ich finde die Zusammenfassung hervorragend


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09.04.2018 um 09:23
@Ilvareth

Ich beantworte Deine Frage gerne: Nein, Du hast das nicht richtig zusammengefasst.

Erstens bin ich für das Doppelresidenzmodell als Regelfall. Das bedeutet, dass es eben auch abweichende Regelungen geben wird. Das ist mit dem aktuellen Residenzmodell als Regelfall ja auch nicht anders. Das wird zwar vielen gegen ihren Willen übergestülpt, aber auch bei Weitem nicht allen. Und auch im Residenzmodell wird Eltern, die den Kontakt zu ihren Kindern ablehnen (was ich überhaupt nicht nachvollziehen kann) oft kein Kontakt aufgezwungen, eben weil ein Umgang mit einem umgangsunwilligen Elternteil tatsächlich kaum dem Kindeswohl dienen kann. Allerdings wäre ich dafür, dass ein umgangsunwilliger Elternteil dann einen höheren Unterhalt zahlen müsste, schon weil dem dann ja Alleinebetreuenden auch mehr Kosten entstehen.

Das Residenzmodell ist ja auch nicht durch Studien als sehr gute Form des Kontaktes validiert, es ist tradierter Schwachsinn, das heisst, es hat sich einfach so aus den Vorstellungen der 50er Jahre eingebürgert und gehört nach über 60 Jahren mal auf seine gesellschaftliche Aktualität überprüft.

Weiterhin bin ich dafür, dass Kinder nur von Personen befragt werden, die das Thema Loyalitätskonflikt, der nahezu immer bei diesen Befragungen eine Rolle spielt, einordnen kann. Dies ist eben oft nicht ein Richter, der bis vor 4 Wochen noch Blechschäden an VW Polos bearbeitet hat. Nein, ich bin oft nicht für eine monatelange Begutachtung, aber wenn Gerichte schon eine durchführen wollen, dann bitte durch eine hochqualifizierte Person.

Und wenn Du Dir mal die ausgeklügelten Geschäftsverteilungspläne der Gerichte anschaust, die dazu dienen sollen, transparent und personenunabhängig Fälle den Richtern zuzuordnen, erscheint die Transparenz bei der Vergabe von Gutachtern schon sehr mau. Da kann man einfach als Richter den Schwippschwager von ... anrufen und fertig. Immerhin kommen da auf Eltern hohe Kosten zu und auf Kinder mindestens anstrengende Stunden. Damit die Meinung eines Gutachters unabhängig ist und nicht einfach nur eine Auslagerung der Richtertätigkeit darstellt, sollte hier ein Mindestmaß an Transparenz geschaffen werden. Weiterhin sollten die Gutachtenfabriken, in denen einzelne Gutachter oft an die Tausend Gutachten im Jahr verfassen, mal von ihrer Tätigkeit ausgeschlossen werden.


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Der Begriff 'alleinerziehend'

09.04.2018 um 12:11
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Allerdings wäre ich dafür, dass ein umgangsunwilliger Elternteil dann einen höheren Unterhalt zahlen müsste, schon weil dem dann ja Alleinebetreuenden auch mehr Kosten entstehen.
Das ist in der Theorie eine schöne Idee, in der Praxis aber nur geeignet für Alleinerziehende, die nicht aufstocken oder anderweitig Geld vom Staat beziehen, worauf der Kindesunterhalt (!) angerechnet wird. Wie vermutlich jeder weiß, liegt der Mindestsatz Hartz IV beispielsweise bei etwas über 400 Euro. Da wir hier über Alleinerziehende schreiben, kommt dann nochmal nen Zuschlag dazu. Sobald Unterhalt fließt, wird das dem Kind angerechnet. Selbst bei Mindestunterhalt bekommt das Kind damit dann nichts mehr vom Staat. Soweit so unfair. Da mein Kind nun mittlerweile 7 ist, eine Altersstufe aufgerückt ist und der Mindestunterhalt um 5 Euro angepasst wurde (haha), beziehen wir zu zweit noch ganze 301,xx Euro monatlich vom Staat (inklusive Wohnkosten, Zuschüsse für Mittagessen in der Schule usw). Man ist also gezwungen, von dem Geld, das eigentlich fürs Kind da ist (hence the name f*****g Kindes(!!!)unterhalt!) zu leben. Was natürlich viele Väter beflügelt ("ich will meiner Ex kein schönes Leben finanzieren").

Ich möchte hiermit explizit nicht sagen, dass die meisten Alleinerziehenden nicht arbeiten oder nur wenig, aber die stellen nunmal einen nicht kleinen Teil der Hartz IV-Bezieher dar. Kinder sind vor allem bei Trennung ein absoluter Armutsgarant. Außer vielleicht, man hat 10 Kinder von 10 sehr gut verdienenden Männern :troll:


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09.04.2018 um 12:22
@Becky

Auch das hielte ich für regelungsfähig. Wenn eine Frau ein Kind betreut und das ununterbrochen, weil der Vater kein Interesse am Umgang hat, hat auch die Mutter, die von Hartz IV lebt, höhere Kosten, als wenn das Kind wenigsten 4-6 Tage im Monat und die Hälfte der Ferien beim Vater wäre. Insofern hielte ich es für gerechtfertigt, wenn in solchen Fällen eben auch ein höherer Betrag frei bliebe. Kann ich nachvollziehen.

Es gibt aber auch andere Fälle, in denen ein Elternteil durch bewusste Kindesentziehung zum 100% Betreuer wird. Dies darf natürlich nicht gefördert werden und hier sollte in vielen Fällen das Kind den Wohnort zum geistig gesunden Elternteil wechseln, sofern denn einer vorhanden ist.

Aber auch solche Lebensgeschichten sprechen aus meiner Sicht für ein Doppelresidenzmodell. Hier wäre auch die Arbeitsfähigkeit beider Eltern symmetrisch verteilt, so dass beide gleich gute oder schlechte Chancen auf dem Arbeitsmarkt hätten. Immerhin könnten in so einem Modell beide die Hälfte der Zeit absolut in Vollzeit arbeiten, was helfen kann, der Armutsgefahr zu entkommen.

Und 10 Kinder von 10 sehr gut verdienenden Männern sind wohl eher die Ausnahme und als Lebensmodell auch nicht so zukunftssicher. Denn Mutti muss auch von etwas leben, wenn das 10. Kind das Haus verlässt. Ohne Berufsausbildung und ggf Berufserfahrung wird es da schnell eng, außer vielleicht als hochqualifizierte Tagesmutter. Aber wenn man 10 Kinder großgezogen hat, hat man da vielleicht auch keine Kraft mehr für.


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Der Begriff 'alleinerziehend'

09.04.2018 um 12:37
@sacredheart

Du unterstellst psychische Erkrankungen bzw Störungen, basierend worauf? Ich wiederhole gerne, was ich schonmal schrieb: ich kenne einige Männer, die nach außen rumheulen, ihre Exen verweigern den Umgang, aber selbst sind sie ganz groß im Boykottieren. Ich möchte bezweifeln, dass das die einzigen solchen Exemplare sind. Man müsste das also gerichtsverwertbar nachweisen können. Das ist nicht nur schwierig, sondern führt auch wieder zum von dir nicht gern gesehenen Auftauchen müssen von Kindern bei Gericht. Pauschal hier irgendetwas zu unterstellen, das dafür sorgt, dass sich Elternteile verhalten, wie sie sich halt verhalten, finde ich trotzdem nicht gut.

In manchen (!) Fällen würde ein Wechselmodell dazu führen, dass beide Elternteile arbeiten könnten. Aber eben nicht in allen. Kann man im Home Office arbeiten, ist das vielleicht kein Problem, aber einem "normalen" Beruf könnte ich so auch nicht nachgehen. Zumindest ist mir niemand von Arbeitgeberseite bekannt, der sagen würde: "Klar, dann kommste halt nur in den graden Wochen zur Arbeit." :D

In "unserem" Fall würde also das Wechselmodell gleich für zwei nicht arbeitende Elternteile sorgen. Noch nen Grund, warum ich da nicht für bin, diese Regelung als Regelfall einzuführen, sondern die individuelle Beurteilung zum Regelfall zu machen.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Auch das hielte ich für regelungsfähig.
Dazu müsstest du das Hartz IV-Gesetz komplett kippen (wäre ich für!), was nicht passieren wird. Also hast du da Fälle, in denen Väter mit ihrem Unterhalt fast die Hälfte des Familieneinkommens ausmachen. Dass vielen das nicht schmeckt, kann ich nachvollziehen. Denn es ist eben der Kindesunterhalt und nicht der Betreuungsunterhalt, von dem hier die Rede ist.


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