Zum Thema Benennung der Zäune kann ich dir nur zustimmen. Unter "wolfsabweisend " verstehe icb folgerichtig, dass der Zaun den Wolf abweist. Wolfshemmend finde ich da schon passender, weil sonst zu große Erwartungen an das Produkt gestellt werden.
Ich würde ja sagen , dass mir die wolfsabweisenden Zäune eher wolfsirritierend erscheinen oder eben auch wolfsinspirierend, weil ja lustig ueber die Zäune gesprungen wird.
Irgendwie ist das ein ziemlich rechtsfreier Raum, denn das Wolfsmanagement verweist auf den Bau von wolfsabweisenden Zäunen, die dann die Woelfe "abweisen" sollen. Wenn aber nun trotz der Schutzmaßnahmen Tiere gerissen werden, ist
das für mich eine Akzeptanz von Tierleid und sieht irgendwie nach einem Verstoß gegen das Bundes-Tierschutzgesetz aus: Denn die Weidetiere sollen artgerecht gehalten werden und trotz der Schutzmaßnahmen gibt es so viele Risse. Der Bund hat mit der Erlaubnis zur Einwanderung der Woelfe akzeptiert, dass weiterhin Weidetiere gerissen werden.
Und das alles wegen Canis Lupus. Das darf man den Weidetieren und den Haltern einfach nicht mehr zumuten.
Hier ein Auszug aus dem deutschen Tierschutzgesetz:
Paragraph 3, 8a c
8a.
ein Tier zu einem derartig aggressiven Verhalten auszubilden oder abzurichten, dass dieses Verhalten
a)
bei ihm selbst zu Schmerzen, Leiden oder Schäden führt oder
b)
im Rahmen jeglichen artgemäßen Kontaktes mit Artgenossen bei ihm selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder
c)
seine Haltung nur unter Bedingungen zulässt, die bei ihm zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führen,
https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/BJNR012770972.htmlDas zum Thema Produkthaftung. Eigentlich gibt es eine eindeutige Rechtslage zur Haftung.
Jeder Hersteller eines Produktes haftet für die Fehler des Produkts. Hersteller ist dabei nicht nur der eigentliche Produzent der Ware, sondern auch der Hersteller eines Teilprodukts, das noch in ein anderes Produkt eingebaut wird.
Auch der Importeur der Ware und
derjenige, der sein Logo oder seine eigene Marke am Produkt des Herstellers anbringt (sogenannter Quasi-Hersteller) fallen unter den Begriff des Herstellers.
Selbst der Händler kann zur Haftung herangezogen werden, wenn der Hersteller nicht festgestellt werden kann oder wenn der Händler nicht innerhalb eines Monats den Hersteller bzw. den Herstellerlieferanten benennen kann.
https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Recht-und-Steuern/Vertragsrecht/produkthaftung/Und hier beschreibt ein Hersteller seine "Wolf-sicheren Zäune" Mutig, gibt es eine Gewährleistung, kann ich den verklagen, wenn die nicht sicher sind? .;)
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