gastric schrieb:Für verletzte wildtiere gibt es durchaus diverse anlaufstellen. Im idealfall sackt man das tier nicht selbst ein und bringt es zum tierarzt, sondern verständigt öffentliche stellen. Sei es nun der zuständige jäger, amtstierarzt, tierrettung oder der einfachheithalber die polizei, die entsprechend weitervermitteln wird. Diese entscheiden dann, ob das tier erlöst werden muss/sollte oder ob eine rettung, genesung und auswilderung möglich ist.
Selbstverständlich gibt es Anlaufstellen für verletzte Wildtiere und das ist auch gut so. Allerdings muss man sich da schon die Frage stellen welches Tier dort sinnvoll behandelt werden kann. Hier stellt sich dann erstmal die Frage, welche Situationen dich dazu bringen ein verletztes Wildtier zu finden und das ist in der Regel der Verkehrsunfall oder Exoten wie der Wolf im Gulli.
Der von dir beschriebene "Idealfall" ist also, dass du ein Tier angefahren hast und es nicht sofort verendet. Die Realität bei diesem "Idealfall" ist leider, dass das Tier schon bei einer Kollision mit einem PKW der 50kmh fährt massive innere Verletzungen wie Einblutungen und Organrisse und gebrochene Knochen hat. Die Polizei ist weder dafür ausgebildet, noch ausgerüstet dieses Tier zu erlösen oder einzufangen und selbst wenn in der Gegend die Tierrettung vor Ort ist und ein super Tierklinikum, ist von einer Rekonvaleszenz eher nicht auszugehen und selbst wenn, würde die Frage im Raum stehen ob dieses Wildtier überhaupt weiter überlebensfähig ist.
Als Jäger habe ich ehrlich gesagt ein Interesse daran, dass das Tier nach Möglichkeit weder verunfallt und wenn doch, möglichst nicht in die Tierkörperbeseitigungsstelle überführt wird auf meine Kosten. Aber ich habe auch die Verpflichtung, dass Tier zu erlösen, wenn ich ihm unnötiges Leid ersparen kann. Und das muss ich dann tun, auch wenn ich sicher keine Vergnügungssteuer dafür zahle ein so zugerichtetes Tier mit einem Fangschuss zu erlösen. Daher würde ich auch jedem Wildtier nach Möglichkeit Hilfe zukommen lassen. Das ist wohl auch der Grund, warum Jäger Greifvogelschutzstationen betreiben oder sich dort massiv engagieren. Die sind nämlich entsprechend im Jagdrecht (ohne bejagt werden zu dürfen) und unterliegen somit auch unserer Verpflichtung zu Hege.
Worauf ich nur hinweisen will: Der beim Wolf aufgrund des Schutzstatus nötige Amtstierarzt kommt nicht mit einer Spritze um 03:30 innerhalb kürzester Zeit an Landstraße A irgendwo zwischen Kilometer X und Y bei Puselmuckel um den Wolf zu betäuben oder einzuschläfern. Die Realität ist, dass die Polizei einen Jäger ruft und der, wenn er sich das antut dem Tier beim sterben zuschauen darf und ggfs. der Polizei erklärt, warum er hier nichts machen kann ohne ein heftiges juristisches Nachspiel zu erwarten. Dem Tier hilft das nichts und auch sonst niemanden.
Optimist schrieb:da sieht man doch mal, was die Tierschützer dem Wolf mit ihrem Naturschutz (und eben nicht "unter Jagdrecht") für einen Bärendienst (in diesem Falle "Wolfsdienst") erweisen.
Und wenn schon kein Jagdrecht sein darf, dann sollte der Gesetzgeber wenigstens die bürokratischen Hürden absenken, sodass so ein Wolf dennoch erlöst werden könnte vom Jäger - auch ohne vorherige Begutachtung eines Tierarztes. Was soll denn dieses unnütze Prozedere wenn der Wolf dann so lange auf Hilfe warten müsste?
Und wenn dann schon irgendwann der TA kommt - wie lange will man so einen Wolf denn dann hegen und pflegen und dann könnten nachfolgend diese Probleme auftreten:
Ich glaube wir haben genug Bürokratie in Deutschland, da brauchen wir nicht noch die Sondergenehmigung Wolf, wenn die Anwendung bestehender Gesetze ausreicht.
Optimist schrieb:warum sollten Schäfer keine Erlaubnis bekommen können? Manch ein Privatmann hat ja sogar auch die Erlaubnis für scharfe Waffen.
Die andere Frage wäre, ob Schreckschusswaffen auf Dauer wirklich Erfolg bringen könnten, denn die Wölfe sind sehr lernfähig.
Die Lösung ist tatsächlich extrem naheliegend: Den Wolf ins Jagdrecht überführen aufgrund seines mehr als günstigen Erhaltungszustand bei Beibehaltung des Monitorings. Ausweisung von Wolfskerngebieten in denen der Wolf ganzjährig geschützt ist oder aber Ausweisung von Gebieten in denen er aus guten Gründen nicht leben darf... Beispielsweise in der Nähe von Deichen oder Naturschutzflächen, die nur durch die Beweidung von Schafen erhalten werden können im Sinne des Bevölkerungsschutz und/oder der Artenvielfalt (Wölfe sind ja nicht automatisch mehr Wert als Birkhähne und Rebhühner). Die Schäfer die dort arbeiten machen ihren Jagdschein, so wie es andere Berufsgruppen auch tun (Forstdienst). Entsprechend sind sie berechtigt Waffen zu führen, da sie ein Bedürfnis dafür nachweisen können, sind darin geschult und wissen über den Wolf bestens Bescheid. In Absprache mit dem Jagdrechtsinhaber (kann ja durchaus der Staat selbst sein) dürfen sie Wölfe dann auf diesen Flächen entsprechend bejagen.
Bone02943 schrieb:Richtig, selbst Wölfe wurden ja schon zur Behandlung gebracht.
Hier im Landkreis auch erst vor kurzem wieder. Gut, der Wolf hatte sich quasi schon selbst gefangen.
Wie oben ausgeführt, ist es natürlich ein Unterschied ob das Tier schwer verletzt ist oder nur aus einem Loch nicht mehr heraus kommt. Vielleicht habe ich mich hier missverständlich ausgedrückt. Wenn eine Behandlung Sinn macht für das Tier und leistbar ist, dann ist das ja vorzuziehen.