Bundestag regelt den Abschuss von Wölfen. D.h es gab eine Gesetzesänderung im Bundesnaturschutz durch den Bundestag und dies wurde mehrheitlich in unserer demokratischen Verfassung geregelt.
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw51-de-bundesnaturschutzgesetz-673952.
Dies dürfte auch einer Elli Radinger nicht verborgen geblieben sein. Wie sie auch auf ihrer Webseite ja erwähnt.
https://www.elli-radinger.de/bundestag-regelt-den-abschuss-von-woelfen-neu/Allerdings beruft sie sich auf die juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. www.djgt.de und deren Statement , daß dies mit EU Recht nicht vereinbar wäre.
Dies sehe ich allerdings ganz anders. Denn weder in der Berner Konvention noch im Amsterdamer Abkommen und auch nicht im Lissabonner EU Abkommen ist expilizit von der Gattung Canis Lupus die Rede. Die Umsetzung und Anwendung ist das Alleinrecht des jeweiligen Staates und damit eine Staatssouveränität. Dies wurde im Bundesnaturschutzgesetz in D daraufhin geregelt.
Ebenso besteht auch in der FFH Richtlinie Artikel12 , auf den sich Elli Radinger, beruft, eine Ausnahmeregelung:
Nämlich unter Artikel 16
c) im Interesse der Volksgesundheit und der öffentlichen Sicherheit oder aus anderen zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art oder positiver Folgen für die Umwelt
Deshalb seriös Frau Ellinger ? naja....als Wolfsbefürworter ...was soll man auch sonst kommentieren als nur die halbe Wahrheit.