andua schrieb:Für MICH sähe es so aus, dass wenn man zweifelsfrei nachweisen kann, dass ein Täter, böswillig jemand getöteteT hat, keinen Prozess macht, sondern diesen direkt für 15 Jahre inhaftiert. Er hat schließlich seinem Opfer sämtliche Fairness während der Tötung entzogen.
Aber um genau dieses nachzuweisen ist eine Gerichtsverhandlung notwendig.
Eine Verhandlung ist dahingehend auch notwendig, um die Hintergründe einer Tat zu erforschen:
Der Tatverdächtige hat in seiner Wohnung einen 14-Jährigen Jungen erschossen. Das gibt er auch offen zu.
Wenn ich dich richtig verstehe, würdest du ihn direkt lebenslang wegsperren, der Fall scheint ja klar.
Während des Prozesses kommt heraus, dass T seit Jahren querschnittsgelähmt ist, vor einem Tag sein gesamtes Erspartes abgehoben hat um sich einen neuen behindertengerechten Wagen zu kaufen, damit er seine totkranke Ehefrau im Krankenhaus besuchen kann.
Er besitzt weder Telefon noch Handy und ist noch dazu taubstumm.
Die einzige Möglichkeit für ihn zu verhindern, dass sein gesamtes Vermögen gestohlen wird, war, diesen 14-Jährigen zu erschießen.
Daher ist es wichtig, dass auch T seine Version der Geschichte erzählen kann. Und dabei hilft ihm sein Anwalt, der die Übermacht des Staates gegenüber einem Einzelnen ausgleichen soll.