andua
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Anwälte & Gerechtigkeit
08.11.2017 um 17:31Hallo zusammen,
ich bin mir nicht ganz sicher, ob diese Diskussion hier in diesem Bereich richtig ist. Falls nicht, bitte verschieben.
Zwischenzeitlich entwickle ich mich zu einem "ungelöste Kriminalfälle" - Suchti. Beim Durchlesen der Fälle, erfährt man natürlich auch, wie der Verteidiger eines Tatverdächtigen vorgeht, um zu beweisen, dass sein Mandant unschuldig ist oder die potenzielle Strafe versucht zu mildern.
Gemäß dem Eid oder Gelöbnis:
Eid: "Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren und die Pflichten eines Rechtsanwalts gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe."
Gelöbnis: "Ich gelobe, die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren und die Pflichten eines Rechtsanwalts gewissenhaft zu erfüllen."
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/brao/__12a.html
sollten/dürften Anwälte keine Tatverdächtigen (Mord, Totschlag etc.) verteidigen, wenn es nicht mit dem Gewissen zu vereinbaren ist.
Für mich ist dieser Eid einfach nicht ausreichend - da die Begriffe "Gewissen" oder "gewissenhaft" Raum für Interpretationen bietet.
Vielleicht war dieser Eid früher mal so wertvoll, dass die Verteidiger damals keinen "Verbrecher" verteidigen wollten, da nicht gewissenhaft.
Wenn ich mir die Kriminalfälle durchlese, falle ich vom Glauben ab, weil ich mir einfach nicht erklären kann, wie man so jemanden verteidigen kann.
Auf der anderen Seite spricht das Grundgesetz dem Täter ein Recht auf ordnungsmäßiger Verteidigung zu.
Q: https://www.bundestag.de/gg - Grundgesetz
Zwischen diesen Widersprüchen sitzen die Anwälte und die Wörter Recht & Gerechtigkeit verlieren sich in der Verteidigung mit Grundgesetzen.
Ich möchte niemandem zu nahe treten. Mir ist bewusst, dass wir hier einige Anwälte haben. Bin auch sehr froh, dass es sie gibt.
Was denkt Ihr darüber? Wie empfindet Ihr diese Situationen?
Kennt Ihr Anwälte, die nach einer Verteidigung eines Täters mit den Folgen nicht klargekommen sind?
Freue mich über eine angenehme Diskussion :)
Andua
ich bin mir nicht ganz sicher, ob diese Diskussion hier in diesem Bereich richtig ist. Falls nicht, bitte verschieben.
Zwischenzeitlich entwickle ich mich zu einem "ungelöste Kriminalfälle" - Suchti. Beim Durchlesen der Fälle, erfährt man natürlich auch, wie der Verteidiger eines Tatverdächtigen vorgeht, um zu beweisen, dass sein Mandant unschuldig ist oder die potenzielle Strafe versucht zu mildern.
Gemäß dem Eid oder Gelöbnis:
Eid: "Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren und die Pflichten eines Rechtsanwalts gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe."
Gelöbnis: "Ich gelobe, die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren und die Pflichten eines Rechtsanwalts gewissenhaft zu erfüllen."
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/brao/__12a.html
sollten/dürften Anwälte keine Tatverdächtigen (Mord, Totschlag etc.) verteidigen, wenn es nicht mit dem Gewissen zu vereinbaren ist.
Für mich ist dieser Eid einfach nicht ausreichend - da die Begriffe "Gewissen" oder "gewissenhaft" Raum für Interpretationen bietet.
Vielleicht war dieser Eid früher mal so wertvoll, dass die Verteidiger damals keinen "Verbrecher" verteidigen wollten, da nicht gewissenhaft.
Wenn ich mir die Kriminalfälle durchlese, falle ich vom Glauben ab, weil ich mir einfach nicht erklären kann, wie man so jemanden verteidigen kann.
Auf der anderen Seite spricht das Grundgesetz dem Täter ein Recht auf ordnungsmäßiger Verteidigung zu.
Q: https://www.bundestag.de/gg - Grundgesetz
Zwischen diesen Widersprüchen sitzen die Anwälte und die Wörter Recht & Gerechtigkeit verlieren sich in der Verteidigung mit Grundgesetzen.
Ich möchte niemandem zu nahe treten. Mir ist bewusst, dass wir hier einige Anwälte haben. Bin auch sehr froh, dass es sie gibt.
Was denkt Ihr darüber? Wie empfindet Ihr diese Situationen?
Kennt Ihr Anwälte, die nach einer Verteidigung eines Täters mit den Folgen nicht klargekommen sind?
Freue mich über eine angenehme Diskussion :)
Andua