Anwälte & Gerechtigkeit
08.11.2017 um 21:03Hier habe ich mal die Eidesformel ohne den religiösen Überbau eingestellt, so lässt sie sich besser lesen:
In einem Prozess gilt es, überhaupt erst mal festzustellen, ob der Angeklagte wirklich ein Mörder ist.
"Ich gelobe, die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren und die Pflichten eines Rechtsanwalts gewissenhaft zu erfüllen."
Von Gewissen ist im Eid keine Rede, er hat gewissenhaft seine Pflichten zu erfüllen. Das sind zwei Paar Schuhe.andua schrieb:Für mich ist dieser Eid einfach nicht ausreichend - da die Begriffe "Gewissen" oder "gewissenhaft" Raum für Interpretationen bietet.
Da für einen Angeklagten die Unschuldsvermutung gilt, kann ein Anwalt streng genommen gar keinen Mörder verteidigen.andua schrieb:Ich meine, wie vertretbar ist es einen "Mörder" zu verteidigen? (ethisch)
In einem Prozess gilt es, überhaupt erst mal festzustellen, ob der Angeklagte wirklich ein Mörder ist.