Anwälte & Gerechtigkeit
09.11.2017 um 00:53Es gibt keinen Mord im Affekt und es gibt auch keinen Mord durch Notwehr. Im Affekt wäre es vielleicht Totschlag, was allerdings wieder anders zu bewerten wäre.
andua schrieb:Ich würde einen Mörder nicht behandeln wollen, wenn ich wüsste, er hat jemanden umgebracht. Das soll jemand machen, der es mit seinem Gewissen ausmachen kann.Mir sträuben sich hier echt die Nackenhaare, wenn ich sowas lese... was würde Dich, wärst Du Arzt und zu einem Notfall gerufen worden, bei dem es um einen verurteilten Mörder geht, von ihm noch groß unterscheiden, wenn Du ihm, in einer Situation auf Leben und Tod, die lebensrettende Hilfe verweigerst ? Nicht rechtlich, sondern moralisch betrachtet ?
Da spricht der Eid der Mediziner dagegen - ich weiß.
andua schrieb:Ich bin Laie und denke, man hat schon verstanden was ich meineIch denke nicht, denn sonst wäre nicht nachgefragt worden. Man sollte schon versuchen sich mit den (Rechts-)Begriffen und/oder Definitionen auseinanderzusetzen. Ist nicht so schwierig.... in Zeiten des Internets :D
andua schrieb:Bist du Anwalt oder warum wirst du so emotional?Nein, aber ich verstehe wie das System funktioniert.
andua schrieb:Ich bestehe trotzallem auf die Moral in der Gesellschaft.Nun, genau das ist es es was ich versuche zu vermitteln - wir sind erst zivilisierter geworden als wir uns von Moral getrennt und dem Gesetz zugewandt haben. Ein guter Einstieg wäre die Geschichte des Rechtssystems, auch die Methoden der peinlichen Befragung und deren Abschaffung sind gut.
emz schrieb:Da für einen Angeklagten die Unschuldsvermutung gilt, kann ein Anwalt streng genommen gar keinen Mörder verteidigen.Das bringt es auf einen Punkt.
andua schrieb:Was denkt Ihr darüber? Wie empfindet Ihr diese Situationen?Ich kenne beispielsweise keinen Anwalt, der mit den Folgen nicht klar gekommen ist. Wenn ein Anwalt glaubt, gewisse Dinge, mit seinem Gewissen nicht vereinbaren zu können, muss er den Fall ja nicht annehmen. Wobei ich denke, dass man als Anwalt und auch als Refa eine gewisse "Abgebrühtheit" besitzen sollte bzw. darf man in diesem Beruf nicht alles an sich heran lassen... Und wenn jemand des Mordes oder Todschlags angeklagt ist, muss die Schuld vor Gericht erst einmal bewiesen werden. Bis dahin gilt nunmal, im Zweifel für den Angeklagten. Warum sollte es verwerflich sein, diese Menschen zu verteidigen, wenn die Schuld noch nicht einmal festgestellt ist...
Kennt Ihr Anwälte, die nach einer Verteidigung eines Täters mit den Folgen nicht klargekommen sind?
andua schrieb:Hier geht es um nicht um Anwälte, die ganz normal ihren Job machen.Um was geht es denn sonst? Irgendwelche bestimmten Faelle?
Photographer73 schrieb:Mir sträuben sich hier echt die Nackenhaare, wenn ich sowas lese... was würde Dich, wärst Du Arzt und zu einem Notfall gerufen worden, bei dem es um einen verurteilten Mörder geht, von ihm noch groß unterscheiden, wenn Du ihm, in einer Situation auf Leben und Tod, die lebensrettende Hilfe verweigerst ? Nicht rechtlich, sondern moralisch betrachtet ?Kann ich nur 100 %ig zustimmen, wenn ich sowas lese, wird mir schlecht. :(
NothingM schrieb:Anwalt ist ein harter Job, wo vieles von Ruf abhängt. Ein Anwalt, der ständig Prozesse verliert und seine Mandaten verurteikt werden, werden umso weniger anvertraut und.bezahkt.Bei uns in Deutschland wird man nicht danach bezahlt, wie "gut" man ist. Es gibt ein Kostengesetz, und egal wie "gut" man als Anwalt ist, man muss gesetzlich abrechnen und man wird nicht nach Leistung bezahlt. Das Gesetz nennt sich Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, kurz RVG. Man kann auch Pauschale mit seinen Mandanten verhandeln, aber es muss dennoch alles im Rahmen des RVG geschehen.
Papillon_83 schrieb:Wobei ich denke, dass man als Anwalt und auch als Refa eine gewisse "Abgebrühtheit" besitzen sollte bzw. darf man in diesem Beruf nicht alles an sich heran lassen...Ich bin ReNoFA und mit Abgebrühtheit hat das mal absolut gar nichts zu tun.