DieLilly
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Was ist gerecht?
28.05.2017 um 13:02@ruku
Ich stimme Dir weitgehend zu. Der Dummheit (?) oder eher dem Egoismus der Menschen geschuldet müssten auch meiner Meinung nach wesentlich mehr Gesetze formuliert werden und vor allem viel strenger kontrolliert werden.
Wobei man unterscheiden muss zwischen Gesetzen und Verwaltungsregelungen (Von Behörden aber auch unterschiedliche Landesgesetze). Bei diesen wird oft tatsächlich übers Ziel hinaus geschossen.
Wir sprechen hier von Regeln und Gesetze und wie sie sein sollten.
Ich habe ein wenig recherchiert und fasse kurz zusammen was in Österreich und in Deutschland der Grundgedanke hinter den Gesetzen ist. Was ist änderbar? Was ist in Stein gemeißelt?
Wikipedia: Gesetz
(Festgelegte Gesetze gibt es also schon sehr lange und sind bedingt durch komplexes Zusammenleben der Menschen.)
Das Deutsche Grundgesetz
Wikipedia: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Artikel 1 Schutz der Menschenwürde
Wortlaut
Wikipedia: Artikel 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
Die Präambel erwähne ich deshalb weil der Gottesbezug sehr wichtig ist. Er wurde vielfach kritisiert.
Aus Wiki zur Präambel:
Interessant ist dort der Text: „Streben nach Glück“ darüber kann man auch sehr schön diskutieren.
So das war jetzt sehr viel Theorie.
Zur Österreichischen Verfassung, die sich im Grundgedanken etwas unterscheidet (und das macht einen Unterschied bei der Gesetzesinterpretation) schreibe ich ein anderes Mal etwas.
Ich stimme Dir weitgehend zu. Der Dummheit (?) oder eher dem Egoismus der Menschen geschuldet müssten auch meiner Meinung nach wesentlich mehr Gesetze formuliert werden und vor allem viel strenger kontrolliert werden.
Wobei man unterscheiden muss zwischen Gesetzen und Verwaltungsregelungen (Von Behörden aber auch unterschiedliche Landesgesetze). Bei diesen wird oft tatsächlich übers Ziel hinaus geschossen.
Wir sprechen hier von Regeln und Gesetze und wie sie sein sollten.
Ich habe ein wenig recherchiert und fasse kurz zusammen was in Österreich und in Deutschland der Grundgedanke hinter den Gesetzen ist. Was ist änderbar? Was ist in Stein gemeißelt?
Wikipedia: Gesetz
Nach der Wortherkunft bezeichnet der Begriff „Gesetz“ etwas Gesetztes, etwas Festgelegtes. Ein Gesetz ist also im eigentlichen Sinn des Wortes eine Festlegung von Regeln. Daher bezeichnet man den Gesetzgebungsvorgang auch als Rechtsetzung – im Gegensatz zur Rechtsprechung. Laut Duden ist das Gesetz „eine vom Staat festgesetzte, rechtlich bindende Vorschrift“.Der Codex Ur-Nammu aus 2100 vor Christus gilt als älteste überlieferte Rechtssammlung. Um 450 v. Chr. hielt man in Rom auf den Zwölftafelgesetzen die Gesetze fest.
(Festgelegte Gesetze gibt es also schon sehr lange und sind bedingt durch komplexes Zusammenleben der Menschen.)
Das Deutsche Grundgesetz
Wikipedia: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Im Auftrag der drei westlichen Besatzungsmächte erarbeitet, wurde das Grundgesetz vom Parlamentarischen Rat und den Landtagen in den drei Westzonen (Ausnahme zunächst: Bayern) angenommen; eine Volksabstimmung gab es nicht.Wikipedia: Grundrechte (Deutschland)
Das Grundgesetz trifft eine Grundentscheidung über die Form der politischen Existenz des Landes: Demokratie, Republik, Sozialstaat, Bundesstaat sowie wesentliche Rechtsstaatsprinzipien. Neben diesen Grundentscheidungen regelt es die Staatsorganisation, sichert individuelle Freiheiten und errichtet eine objektive Wertordnung.
Das Grundgesetz legt im Abschnitt „Grundrechte“ (Art. 1 bis Art. 19) fest, welche Rechte jeder Mensch (Menschenrechte oder Jedermannsrechte) und speziell jeder Staatsbürger (auch Bürgerrechte oder Deutschenrechte) gegenüber den Trägern der Hoheitsgewalt hat. Auch juristische Personen sind, soweit die Grundrechte auf sie anwendbar sind, Träger von Grundrechten.
Artikel 1 Schutz der Menschenwürde
Wortlaut
Wikipedia: Artikel 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.Einschränkung der Grundrechte:
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Grundrechte können eingeschränkt werden. So ist etwa die Freiheit der Person eines inhaftierten Verbrechers eingeschränkt, die Strafbarkeit der Beleidigung schränkt die Meinungsfreiheit ein usw. Grundrechte dürfen gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 1 GG nur durch ein Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden (sog. Gesetzesvorbehalt).Dann gibt es noch die Präambel zum Grundgesetz, das folgendermaßen beginnt:
Die Einschränkung von Grundrechten ist exklusives Parlamentsrecht.
Nur die Menschenwürde ist nach herrschender Ansicht als Höchstwert der Verfassung gänzlich „unantastbar“ und damit das einzig schrankenlose Grundrecht des Grundgesetzes.
Da eine Verfassungsänderung grundsätzlich zulässig ist, könnte ein solches Vorhaben nur an der Ewigkeitsklausel des Art. 79 Abs. 3 GG scheitern. Diese schützt aber unmittelbar nur die Artikel 1 und (nicht: bis) 20 vor Änderungen. Allerdings werden Grundrechte auch als Derivat der Menschenwürde (Art. 1 GG) definiert und genießen damit einen gewissen Ewigkeitsschutz, soweit ihr „Menschenwürdekern“ betroffen ist. Andere Grundrechte sind für eine demokratische Regierungsform unerlässlich und damit über das Demokratieprinzip geschützt, jedoch in ihrer Ausgestaltung abänderbar.
Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,Wikipedia: Präambel des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Präambel erwähne ich deshalb weil der Gottesbezug sehr wichtig ist. Er wurde vielfach kritisiert.
Aus Wiki zur Präambel:
So bezeichneten ihn Mitglieder der rot-grünen Koalition als „nicht angemessen und heuchlerisch“. Die Verfassung sei demnach für alle Bürger geschrieben worden – also auch für diejenigen Menschen in Deutschland, die nicht an einen Gott glauben. Sie verweisen darauf, dass die Sicherung der Menschen- und Grundrechte in Verantwortung vor den Menschen erfolgt und nicht vor übernatürlichen Mächten. Fraglich sei insbesondere, ob angesichts einer Gottesgläubigkeit von nur 47 % in Deutschland (laut Eurostat) der für eine Präambel häufig geforderte Minimalkonsens, der in einer Präambel zum Ausdruck kommen soll, wirklich getroffen ist. So sei sich ein nicht unerheblicher Teil des Volkes keiner „Verantwortung vor Gott bewusst“, wie es in der Präambel heißt.Da das aktuelle deutsche Grundgesetz in der Zeit der Besatzungsmächte entstand, ist der Gottesbezug aus der Anlehnung an die amerikanische Verfassung (beruhend auf die Unabhängigkeitserklärung) zu sehen.
der zufolge die allgemeinen Menschen- und demokratischen Bürgerrechte theonomes, d. h. Gottesrecht betreffendes Gedankengut sind. Diese Rechte wurden aus dem biblischen Schöpfungsglauben hergeleitet: „Alle Menschen sind gleich geschaffen“, „der Schöpfer hat ihnen bestimmte unveräußerliche Rechte verliehen, zu denen Leben, Freiheit und das Streben nach Glück gehören.“Ebenfalls Wiki Präambel.
Interessant ist dort der Text: „Streben nach Glück“ darüber kann man auch sehr schön diskutieren.
So das war jetzt sehr viel Theorie.
Zur Österreichischen Verfassung, die sich im Grundgedanken etwas unterscheidet (und das macht einen Unterschied bei der Gesetzesinterpretation) schreibe ich ein anderes Mal etwas.