DieLilly
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Was ist gerecht?
25.05.2017 um 14:00@Yooo
Die Kleidungsvorschrift gibt der Dienstgeber vor.
Für alle Mitarbeiter gleich. Oft müssen Verkäufer bestimmte Firmenkleidung tragen oder die Uniformen von Stewardessen oder Bahnbediensteten sind alle einheitlich. Das hat mit Symbolik insofern nichts zu tun, weil sie für alle gleich sind und kein Unterschied der Menschen nach Alter, Abstammung oder Religion gemacht wird. Dass Dienstgeber dabei auf die Gesundheit (Absatzhöhe bei High Heels) achten müssen ist ein anderes Kapitel. Ansonsten dürfen Dienstgeber ihren Mitarbeitern vorschreiben was sie anziehen sollen.
Eine weitere Ausnahme wäre: sexistische oder herabwürdigende Kleidung.
Ein "lustiger" Fall in Österreich:
https://kurier.at/chronik/oberoesterreich/oeffi-buslenker-wegen-rosa-haarband-gekuendigt/137.101.985
Ein Buschauffeur wurde gekündigt weil er sich weigerte das rosa Haarband zu entfernen. (Ein schwarzes wäre ok gewesen!)
Noch einer: 1999 wurde ein Bankangestellter gekündigt, der ein Goldkettchen sichtbar trug.
Beide Fälle wurden vom Gericht bestätigt.
Die Anwältin des Buslenkers argumentierte:
Zum Thema religiöse Symbole:
http://derstandard.at/2000057418169/Religioese-Symbole-im-Job
Die Kleidungsvorschrift gibt der Dienstgeber vor.
Für alle Mitarbeiter gleich. Oft müssen Verkäufer bestimmte Firmenkleidung tragen oder die Uniformen von Stewardessen oder Bahnbediensteten sind alle einheitlich. Das hat mit Symbolik insofern nichts zu tun, weil sie für alle gleich sind und kein Unterschied der Menschen nach Alter, Abstammung oder Religion gemacht wird. Dass Dienstgeber dabei auf die Gesundheit (Absatzhöhe bei High Heels) achten müssen ist ein anderes Kapitel. Ansonsten dürfen Dienstgeber ihren Mitarbeitern vorschreiben was sie anziehen sollen.
Eine weitere Ausnahme wäre: sexistische oder herabwürdigende Kleidung.
Ein "lustiger" Fall in Österreich:
https://kurier.at/chronik/oberoesterreich/oeffi-buslenker-wegen-rosa-haarband-gekuendigt/137.101.985
Ein Buschauffeur wurde gekündigt weil er sich weigerte das rosa Haarband zu entfernen. (Ein schwarzes wäre ok gewesen!)
Noch einer: 1999 wurde ein Bankangestellter gekündigt, der ein Goldkettchen sichtbar trug.
Beide Fälle wurden vom Gericht bestätigt.
Die Anwältin des Buslenkers argumentierte:
„Die Gerichte haben es verabsäumt, der Entwicklung der letzten zwanzig Jahre Rechnung zu tragen“, sagt sie. Tätowierungen etwa seien längst akzeptiert. Sie hält ein Haarband als „nicht so massiv“, dass es dem Öffi-Betrieb schade, vielmehr sei das Verbot ein Eingriff in seine Persönlichkeitsrechte. Außerdem verletze dies den Gleichbehandlungsgrundsatz, denn Frauen seien Haarbänder erlaubt.Weder das Haarband noch das Goldkettchen wurden als Symbol gesehen, sondern es ging rein um "Bekleidungsvorschriften".
Zum Thema religiöse Symbole:
http://derstandard.at/2000057418169/Religioese-Symbole-im-Job
Was dürfen Arbeitgeber verlangen? Der EuGH hat sich mit religiöser Symbolik und Kleidung unter dem Blickwinkel des Diskriminierungsrechts auseinandergesetzt. Dieses schützt zwar nicht das Recht des Einzelnen auf Religionsausübung, garantiert diesem aber, im Arbeitsleben aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Religion nicht anders behandelt zu werden. Eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund einer Religion, wie etwa eine Kündigung eines Arbeitnehmers, weil er einen Dastar oder eine Kippa trägt, ist privaten Arbeitgebern von jeher verboten. Offen ist, inwieweit diese Einschränkung für Religionsgemeinschaften als Arbeitgeber gilt; hier sind entsprechende Verfahren vor dem EuGH anhängig.