@raitoningu Finde ich super, dass Du so genau mitliest.
raitoningu schrieb:Vorschriften sind zum Schutz der Freiheit anderer ausnahmsweise erlaubt
Du hast Recht. Eigentlich sollten die Einschränkungen nur ausnahmsweise erlaubt sein zum Schutz der Freiheit des anderen.
Der totale Liberalismus hat aber nicht funktioniert. Deswegen müssen so viele Einschränkungen zum Schutz anderer festgehalten werden.
Was Rechtsphilosoph Stadler aber eigentlich meint wenn er Liberalismus über Demokratie stellt, ist gerade ein Recht der Minderheit auf Ausleben ihrer eigenen Kultur solange es nicht die Freiheit anderer einschränkt:
Im Standard Interview meint Stadler:
Rechtsstaatlichkeit zum Beispiel setzt als Wert Gerechtigkeit voraus. Was ist die Voraussetzung für Gerechtigkeit? Etwa eine wechselseitig zu leistende Anerkennung der Person und ihrer Würde. Damit sind wir mitten in der Integrationsdebatte. Integration gelingt nur, wenn es eine solche gelebte wechselseitige Anerkennung gibt. Wann ist ein Mensch in der Lage, jemanden anzuerkennen? Wenn es ein respektvolles Miteinander – etwa auch im Alltag – gibt. Ist jemandem die Hand zu geben oder in die Augen zu schauen ein Akt des Respekts oder das Verweigern desselben?
In Japan zB. muss man die Schuhe ab einem bestimmen Bereich ausziehen. Mit Straßenschuhen auf einem Teppich ist absolut tabu.
Straßenschuhe gelten als dreckig.
Das Nicht-Händeschütteln hat ihren Grund in der Periode der Frau. In dieser Zeit gilt die Frau sowohl im Islam als auch im Judentum als tabu. Die Periode wird mit unrein assoziiert. Ist so. Deswegen gab es auch die Mikwe, wo sich Frauen nach Ende der Periode reinigten.
Seltsamerweise haben viele das Problem des Nicht-Händeschüttelns bei Juden nicht. Sie sehen das nur bei Moslems. Auch jüdische Frauen verdecken ihre Haare. Nicht mit Kopftüchern sondern mit Perücken. Niemand schreit: Perückenverbot!
Das heißt ein Verbot von Kopftuch oder das Fordern des Händeschüttelns wäre eine Einschränkung des liberalen Prinzips.
Demokratisch würde die Mehrheit das aber vermutlich einfordern. Allerdings wird durch das Kopftuchtragen niemand eingeschränkt solange die Kopftuchträgerin das freiwillig macht.
Eine Einschränkung macht Stadler:
Stadler:
Mein Verständnis ist, dass in staatshoheitlichen Funktionen natürlich eine gewisse Neutralität angebracht ist.
STANDARD: Würden Sie die Schule da auch einbeziehen wollen?
Stadler: Das ist ein bisschen die Frage. Es kommt nämlich auch immer darauf an, wie man die Dinge deutet. Letztlich kommen schulische Lehrkräfte in unserem Pflichtschulsystem einem staatlichen Bildungsauftrag nach. Wenn aus bloßen Kleidervorschriften durch radikale Strömungen politische Demonstrationen gemacht werden, auch wenn das die Trägerin selbst vielleicht gar nicht beabsichtigt hat, dann kann ich verstehen, dass man damit ernste Probleme hat. Das kann man am einfachsten durch Verzicht auf Symbolik im direkten staatlichen Hoheitsbereich lösen.
Wobei ich den letzten Satz ganz wichtig finde:
Verzicht auf Symbolik im direkten staatlichen Hoheitsbereich
Das bedeutet auch: Keine Kreuze in Klassenzimmern oder Gerichtssaal.
Hier widerspricht sich nämlich de Maizière in seinem Punkt 6, auch wenn er es nicht so deutlich sagt.
Gerechtigkeit bedeutet: Alle gleich behandeln.
Keine Kopftücher - keine Kreuze
Liberalismus bedeutet: Kopftücher erlauben wo keine politische Symbolik dahinter steht und Freiwilligkeit gegeben ist.