Sind die Urteile gegen Verkehrsrowdies in Köln zu milde?
26.07.2017 um 23:47@fark
Es gibt keine "Grauzonen". Es gibt die STVO. Genau genommen ist alles in
§ 5 Überholen
https://dejure.org/gesetze/StVO/5.html
und
§ 7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge
https://dejure.org/gesetze/StVO/7.html
enthalten.
Es gibt sehr begrenzte Ausnahmen, die aber weder von dir noch von @Thawra bisher vorgetragen worden sind. Und lest selbst: sehr begrenzt ist sehr begrenzt, bedeutet also Schlangenbildung oder eine Kolonne mit Vmax <60km/h an der man dann mit max 80 km/h rechts vorbei fahren darf.
Weiteres findet sich hier:
https://www.bussgeldkatalog.org/rechts-ueberholen/
Es gibt keine "Grauzonen". Es gibt die STVO. Genau genommen ist alles in
§ 5 Überholen
https://dejure.org/gesetze/StVO/5.html
und
§ 7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge
https://dejure.org/gesetze/StVO/7.html
enthalten.
Es gibt sehr begrenzte Ausnahmen, die aber weder von dir noch von @Thawra bisher vorgetragen worden sind. Und lest selbst: sehr begrenzt ist sehr begrenzt, bedeutet also Schlangenbildung oder eine Kolonne mit Vmax <60km/h an der man dann mit max 80 km/h rechts vorbei fahren darf.
Weiteres findet sich hier:
https://www.bussgeldkatalog.org/rechts-ueberholen/