Sind die Urteile gegen Verkehrsrowdies in Köln zu milde?
06.02.2018 um 11:24Ob das Urteil nun unter dem Druck der Öffentlichkeit zustande kam oder nicht, das wissen wir natürlich nicht.
Nach einer Fahrlässigen Tötung im Straßenverkehr gibt es normalerweise einen Strafbefehl über eine Geldstrafe und eine Haftstrafe von 8 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Das sind Fälle, wo jemand den Unfall verursacht hat, weil er mit unangepasster Geschwindigkeit gefahren ist, die Vorfahrt misachtet hat, zu dicht aufgefahren ist, an unübersichtlicher Stelle überholt hat oder die Geschwindigkeit des Gegenverkehrs falsch eingeschätzt hat usw. Zu einer Gerichtsverhandlung kommt es da normalerweise nicht, wenn der Strafbefehl angenommen wird.
Wenn Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt wird, dann kommt es zu einer Gerichtsverhandlung. Manch ein Angeklagter sitzt dann da wie ein Häufchen Elend und man fragt sich, was will sein Rechtsanwalt überhaupt bezwecken, warum erspart man dem Angeklagten, den Zeugen und den Angehörigen nicht all das. Manche haben aber auch ein großes Maul und sind sich keiner Schuld bewusst.
Warum ich das hier schreibe? Um mal darzustellen, wie der "Normalfall" aussieht.
Wenn jetzt jemand verurteilt und bestraft werden soll, weil er im Rahmen eines illegalen Rennens einen Unfall verursacht hat, dann muss man beweisen, dass es sich hier nicht um den "Normalfall" handelt.
Wie man der Berichterstattung in der Presse entnehmen kann, kommen Leute, die an solchen "Rennen" teilnehmen meist aus einem "bildungsfernen" sozialen Umfeld und sie definieren sich sehr stark über ihr meist getuntes Auto - nicht über ihr Haus oder ihre Yacht, denn soetwas besitzen sie nicht. Wenn zwei von denen sich zur falschen Zeit am falschen Ort treffen, dann kann es zum Schwanzvergleich kommen - manchmal mit schlimmen Folgen.
Aber es gibt ja auch andere, deren Fahrverhalten andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, weil sie meinen, einen sozialen Status innezuhaben, der sie berechtigt, sich über Verkehrsregeln hinwegzusetzen - insbesondere dann, wenn sie wie immer in Eile sind. Wenn zwei von denen zufällig zur gleichen Zeit am gleichen Ort in gleicher Richtung - z. B. zum Flughafen - fahren, will man denen dann unterstellen, dass sie ein "Rennen" fahren und sie, wenn es aufgrung überhöhter Geschwindigkeit zu einem Unfall kommt, härter bestrafen, als im "Normalfall" ?
Es mag nicht schwierig sein, zu definieren, was ein illegales Rennen ist.
Ich halte es aber für sehr schwer zu beweisen, das es ggf. eines war und ich befürchte, das die soziale Herkunft hier eine nicht untergeordnete Rolle spielen könnte. Es gibt Leute, die mögen getunte Autos - die kann man belächeln, so wie Leute, die Gartenzwerge sammeln belächelt werden. Aber was ist daran verwerflich, wenn Leute, die oft in der Ausbildung zum Kfz-Mechatroniker sind oder ihre Ausbildung bereits abgeschlossen haben, ein ihrem Beruf naheliegendes Hobby ausüben?
Die meisten gehen mit ihren Autos, in die sie sehr viel Arbeit investiert haben, sehr sorgsam um und die wollen auf keinen Fall durch ihre Fahrweise negativ auffallen. Natürlich gibt es auch hier Ausnahmen.
Nach einer Fahrlässigen Tötung im Straßenverkehr gibt es normalerweise einen Strafbefehl über eine Geldstrafe und eine Haftstrafe von 8 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Das sind Fälle, wo jemand den Unfall verursacht hat, weil er mit unangepasster Geschwindigkeit gefahren ist, die Vorfahrt misachtet hat, zu dicht aufgefahren ist, an unübersichtlicher Stelle überholt hat oder die Geschwindigkeit des Gegenverkehrs falsch eingeschätzt hat usw. Zu einer Gerichtsverhandlung kommt es da normalerweise nicht, wenn der Strafbefehl angenommen wird.
Wenn Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt wird, dann kommt es zu einer Gerichtsverhandlung. Manch ein Angeklagter sitzt dann da wie ein Häufchen Elend und man fragt sich, was will sein Rechtsanwalt überhaupt bezwecken, warum erspart man dem Angeklagten, den Zeugen und den Angehörigen nicht all das. Manche haben aber auch ein großes Maul und sind sich keiner Schuld bewusst.
Warum ich das hier schreibe? Um mal darzustellen, wie der "Normalfall" aussieht.
Wenn jetzt jemand verurteilt und bestraft werden soll, weil er im Rahmen eines illegalen Rennens einen Unfall verursacht hat, dann muss man beweisen, dass es sich hier nicht um den "Normalfall" handelt.
Wie man der Berichterstattung in der Presse entnehmen kann, kommen Leute, die an solchen "Rennen" teilnehmen meist aus einem "bildungsfernen" sozialen Umfeld und sie definieren sich sehr stark über ihr meist getuntes Auto - nicht über ihr Haus oder ihre Yacht, denn soetwas besitzen sie nicht. Wenn zwei von denen sich zur falschen Zeit am falschen Ort treffen, dann kann es zum Schwanzvergleich kommen - manchmal mit schlimmen Folgen.
Aber es gibt ja auch andere, deren Fahrverhalten andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, weil sie meinen, einen sozialen Status innezuhaben, der sie berechtigt, sich über Verkehrsregeln hinwegzusetzen - insbesondere dann, wenn sie wie immer in Eile sind. Wenn zwei von denen zufällig zur gleichen Zeit am gleichen Ort in gleicher Richtung - z. B. zum Flughafen - fahren, will man denen dann unterstellen, dass sie ein "Rennen" fahren und sie, wenn es aufgrung überhöhter Geschwindigkeit zu einem Unfall kommt, härter bestrafen, als im "Normalfall" ?
Es mag nicht schwierig sein, zu definieren, was ein illegales Rennen ist.
Ich halte es aber für sehr schwer zu beweisen, das es ggf. eines war und ich befürchte, das die soziale Herkunft hier eine nicht untergeordnete Rolle spielen könnte. Es gibt Leute, die mögen getunte Autos - die kann man belächeln, so wie Leute, die Gartenzwerge sammeln belächelt werden. Aber was ist daran verwerflich, wenn Leute, die oft in der Ausbildung zum Kfz-Mechatroniker sind oder ihre Ausbildung bereits abgeschlossen haben, ein ihrem Beruf naheliegendes Hobby ausüben?
Die meisten gehen mit ihren Autos, in die sie sehr viel Arbeit investiert haben, sehr sorgsam um und die wollen auf keinen Fall durch ihre Fahrweise negativ auffallen. Natürlich gibt es auch hier Ausnahmen.