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Sind die Urteile gegen Verkehrsrowdies in Köln zu milde?

183 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Raserurteile ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
aero Diskussionsleiter
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Sind die Urteile gegen Verkehrsrowdies in Köln zu milde?

06.09.2016 um 13:02
In köln werden immer mehr stimmen laut die sich über zu milde urteile in der kölner justizlandschaft beschweren.

Schon seit monaten weist zb. der westdeutsche rundfunk in köln mit reportagen und statements darauf hin.
Raser-Urteil:

Kölner Nachsicht für Tötungsdelikt

Besonders die Kölner Justiz fällt immer wieder durch besonders milde Urteile auf.

Ob bei Hooligans, nordafrikanischen Räuberbanden oder eben junge Rasern – die Richter in dieser Stadt neigen in vielen Fällen zur Milde.

Kurze Bewährungsstrafen gab es für einen Eisenkettenangriff auf einen Bus mit Mönchengladbach-Fans durch Fußballgewalttäter.

Sogenannte Antänzer kommen meistens mit wenigen Wochen Jugendarrest davon. Da kann die Polizei intervenieren, ermitteln, verhaften wie sie will – vor dem Gericht in Köln sind alle gleich, werden alle gleich milde behandelt.

"Nicht wieder tun", sagen die Richter mit erhobenem Zeigefinger und strengem Blick.

Solange sich das nicht ändert, wird kein einziger potentieller Straftäter abgeschreckt.
Video von januar 2016 mit wdr-kommentar zu diesen mild-urteilen in diesem link:
http://www1.wdr.de/radio/wdr2/programm/klartext/raser-urteil-koeln-100.html
Urteil im Raserprozess

Eltern von Miriam S. sprechen über ihre Gefühle
Unverständnis für die Worte des Richters

Für Befremden sorgte bei den Eltern der Versuch des Richters zu erklären, warum er das Strafmaß nicht an der oberen Grenze ansetzen wollte.

Die liegt bei fahrlässiger Tötung bei fünf Jahren Haft, decke aber alles ab, so der Richter – von geringsten Verstößen bis hin zum Fall des Fahrdienstleiters der Deutschen Bahn, der mutmaßlich durch ein Handyspiel abgelenkt war und vor zwei Monaten bei Bad Aibling einen Zusammenstoß zweier Züge mit zwölf Toten verursacht haben soll.
„Das lässt man als Eltern auch erst mal wirken“, sagt Marita S. „Unsere Illusion bis jetzt war, dass jedes einzelne Leben zählt.“

Auch in Justizkreisen stieß die richterliche Begründung teilweise auf Unverständnis. Schließlich, so erläutert ein Jurist, komme es bei der Strafzumessung nicht in erster Linie auf die Zahl der Toten an, sondern darauf, in welchem Maße der Angeklagte seine Pflichten verletzt habe.

Miriam, so drückt es ihre Mutter aus, sei nicht „auf Bewährung tot“, sondern für immer. „Und unsere Trauer ist auch für immer.“
http://www.ksta.de/koeln/urteil-im-raserprozess-eltern-von-miriam-s--sprechen-ueber-ihre-gefuehle-23896256 (Archiv-Version vom 28.07.2016)


Die raserei ist aber nicht primär ein kölner problem, auch sonst wird in deutschland gerast ohne rücksicht auf andere zu nehmen.

Manche bekennen sich auch unverhohlen dazu wie in diesem spiegelbericht zu hören ist.

Youtube: Die Polizei kriegt uns nie: Insider der Raser-Szene packt aus | SPIEGEL TV
Die Polizei kriegt uns nie: Insider der Raser-Szene packt aus | SPIEGEL TV
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Wäre es angebracht das man gegen eine justiz die "im namen des volkes" urteilt, aber mit vielen dieser urteile bei vielen bürgern unmut auslöst, zu protestieren ?

Auch um solche zeichen wie das der begriff "täterschutzjustiz", inzwischen bei bürgern als eine art redewendung angekommen ist, oder schon angewendet wird, anzumahnen ?

Muß man nicht selber etwas unternehmen wenn richter, staatsanwälte und verteidiger gebetsmühlenartig wiederholen das sie die gesetze nicht machen, sondern nur einsetzen und ausführen ?
(Obwohl der unmut bei solchen urteilen auch den justizbediensteten nicht entgehen dürfte.)

Schreibt eure meinung....emotionslos und sachlich.


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aero Diskussionsleiter
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Sind die Urteile gegen Verkehrsrowdies in Köln zu milde?

06.09.2016 um 13:06
Obwohl das video im EP in erster linie mit raserei und nicht der kölner justiz zu tun hat, ist es doch mal wichtig zu zeigen wie diese leute mit dem übermäßigen verständnis der richter umgehen, bzw. darüber denken.


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Sind die Urteile gegen Verkehrsrowdies in Köln zu milde?

06.09.2016 um 13:16
Ich denke, dass man es nie allen wirklich recht machen kann. Das ist ein Naturgesetz. Und genau dafür gibt es doch eben solche "Volksvertreter", welche eben eine (!) endgültige Entscheidung treffen. Ob die Kölner Justiz wirklich zu milde Urteile fällt, ist also mMn Ansichtssache des Einzelnen - und kann ich, ehrlich gesagt, an den zwei Fallbeispielen nicht wirklich feststellen.
Ich denke auch, dass überall sowohl mal zu strenge als auch zu milde Urteile gefällt werden. Auch das liegt eben einfach nahe, bei der Masse an Fällen und Meinungen, die täglich aufeinander treffen.


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Sind die Urteile gegen Verkehrsrowdies in Köln zu milde?

06.09.2016 um 17:12
Das Problem ist ja eher die Jugendstrafe, die man auch bei Menschen ansetzt, die schon 21 sind ...

Jugendstrafrecht lässt nicht viel Spielraum bei der Bestrafung ...


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Sind die Urteile gegen Verkehrsrowdies in Köln zu milde?

06.09.2016 um 17:20
Ich habe eher das Gefühl, dass es generell viel zu lasche Strafen gibt.

Brutale Vergewaltigung? Naja, 2, 3 Jahre.

Jemand kommt in die Polizeidirektion, randaliert, zerlegt die Bude, droht Polizisten mit Mord mit dem Hinweis es wäre nicht der erste Polizist den er ermordet, verletzt einen Polizisten....Anzeige auf freiem Fuß.

Sexuelle Gruppenbelästigungen? Wird sowieso nicht bestraft.

Völlig unabhängig wer der Täter ist, die Strafen sind teils lächerlich. Draufkommen tun manche Menschen halt besonders in diesen Zeiten..


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Sind die Urteile gegen Verkehrsrowdies in Köln zu milde?

06.09.2016 um 18:29
Wir hatten hier in der Stadt im Sommer auch einen schweren Raserunfall, eine Mutter, die mit ihrem beiden Kindern im Auto unterwegs war, wurde darin verwickelt, der Junge schwebte tagelang in Lebensgefahr.
Beide Raser kamen in Untersuchungshaft, wurden dann aber wieder entlassen.
Einer von beiden sitzt nun aber wieder in U-Haft, wegen eines Einbruchs. Jetzt sieht plötzlich seine Sozialprognose nicht mehr so günstig aus. Da bekommt man auch das Gefühl, für die Justiz wiegt der Einbruch schwerer als das Leben eines Kindes, das er nur durch Zufall, Glück und ärztliche Kunst nicht ausgelöscht hat.


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Sind die Urteile gegen Verkehrsrowdies in Köln zu milde?

06.09.2016 um 18:57
Insideman hat Recht. Es sind leider sowieso zu lasche Strafen.

Aber ja, in Köln sind definitiv dennoch lasche Urteile gefällt worden. Die Opfer tot, Pech, die Täter auf Bewährung frei, auch Pech. Pech für die Opfer und/oder die Hinterbliebenen. Schlimm. :no:


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Sind die Urteile gegen Verkehrsrowdies in Köln zu milde?

06.09.2016 um 18:58
@insideman
Ja ich auch. Natürlich hört man eben nur von den Fällen wo die Justiz halt versagte, daher weiß ich nicht, in wie fern das alles Ausnahmen sind. Aber generell hört man ja immer wieder dass schwere Verbrechen von Wiederholungstätern begangen werden, die dann zig Strafen auf dem Register haben aber bestensfalls mal in U-Haft kommen und dann wieder entlassen werden. Besonders bei fahrlässiger Tötung scheint es mir oft sehr lasch zu sein, siehe den @Ilvareth Post. Wenn einer im Straßenverkehr durch Blödsinn am Steuer Leute tötet, dann kann das wieder passieren, das ist keine Sache wo man meiner Meinung nach mit einer Warnung und ein paar Punkten in Flensburg durchkommen sollte.
Kenne auch ähnliche Probleme was Drohungen angeht. Gewaltandrohung durch Arbeitskollegen werden häufig nicht ernst genommen, ich hörte auch schon von welchen denen gesagt wurde dass sich nichts machen lässt, solange der andere nicht explizit mit Mord droht. Oft wird einem gesagt man könne da nichts machen und da wie man im Thread auch sieht viele Personen die Körperverletzung begangen haben mit Bewährung oder gar nichts davon kommen überlegen es sich viele zwei Mal ob man überhaupt irgendwas tun soll. Am Ende hat man eine gewaltbereite Person vor sich die zudem wegen einer Meldung an die Polizei auch noch zusätzlich wütend ist.
Das ist auch einer der Gründe wieso viele Opfer häuslicher Gewalt oder Mobbingopfer an Schulen lieber schweigen. Das Risiko dass die Täter durch eine Anzeige aggressiver werden und gleichzeitig keine helfende Strafe erleiden ist zu groß. Wenn die alle erst dann bestaft werden wenn die einen umbringen bringt das auch nichts mehr.


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Sind die Urteile gegen Verkehrsrowdies in Köln zu milde?

06.09.2016 um 19:03
Zitat von Sixtus66Sixtus66 schrieb:Wenn die alle erst dann bestaft werden wenn die einen umbringen bringt das auch nichts mehr.
Leider scheint das aber vom Gesetzgeber so vorgesehen zu sein. Ansonsten könnte man definitiv früher eingreifen. Spätestens wenn eine Person mehr als nur einmal auffällig geworden ist, sollte man da besonders drauf achten.


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Sind die Urteile gegen Verkehrsrowdies in Köln zu milde?

06.09.2016 um 19:28
Mir fällt es ehrlich gesagt schwer, ein Strafmaß zu begründen.

Wie kann man das stringent erklären, dass für die eine Tat jemand Bewährung bekommt, während für die andere Tat jemand X Jahre hinter Gitter muss?

Ich verstehe es tatsächlich nicht, kann das jemand erklären, warum es zum Beispiel für Straftat X 5 Jahre Haft gibt, für Straftat Y 10 Jahre Haft?


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Sind die Urteile gegen Verkehrsrowdies in Köln zu milde?

06.09.2016 um 19:34
@Kc

Das ist das, was ich sage: Es ist eben keine Strafe hundertprozentig begründbar. Man kann sich an vorherigen Fällen mit ähnlichem Ablauf orientieren, aber letztendlich ist doch jede Straftat von so vielen verschiedenen Faktoren beeinflusst, die mal die Strafe verschärfen, mal sie mildern ... Natürlich ist klar, dass es man für Mord (um das krasseste Beispiel zu nehmen) länger in Haft muss als für Einbrüche.
Aber dass bei solch unterschiedlichen Vergehen die Strafen oftmals so nah beieinander liegen, liegt meiner Ansicht nach eben daran, dass jede völlig unterschiedlich abläuft.


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Sind die Urteile gegen Verkehrsrowdies in Köln zu milde?

06.09.2016 um 19:39
Mein Patentrezept gegen Raser wäre ja drei Monate Führerscheinentzug und danach ein Spezialfüherschein für ein 25-PS-Autole.


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Sind die Urteile gegen Verkehrsrowdies in Köln zu milde?

06.09.2016 um 19:41
@Luminita

Fand deinen Beitrag auch gut :Y:

So sehe ich das auch, es ist letztlich - es sei denn, ein Fachmann kann hier genau begründen, warum es diese und jene Strafe gibt - Ansichtssache, welche Strafe angemessen ist.

Oft spielen ja auch Emotionen eine Rolle.
Da ließt man beispielsweise, dass Jugendliche einen Opa geschubst haben, der daraufhin gestürzt ist und sich den Arm gebrochen hat. Und der empörte Streiter für Recht und Ordnung schreit:,,Die müssen mal richtig durchgeprügelt werden, Saubande!"

Das Volk und der gemeine Bürger sind gerade in der Masse und bei emotionalen Themen kein guter, ausgeglichener Richter.
Da ist oft Rache gewollt, statt seriöser Strafzumessung.
Und der Ruf nach Rache ist ein schlechter Ratgeber.

,,Das Urteil XY ist zu milde", das ist immer sehr subjektiv.

Die Medien tragen auch sehr oft dazu bei, dass Urteile wie völlige Fehlurteile wirken, ohne die Hintergründe zu transportieren.


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Sind die Urteile gegen Verkehrsrowdies in Köln zu milde?

06.09.2016 um 19:46
@Kc
Zitat von KcKc schrieb:Die Medien tragen auch sehr oft dazu bei, dass Urteile wie völlige Fehlurteile wirken, ohne die Hintergründe zu transportieren.
Ganz genau - eigentlich hat das gemeine Volk, um mal bei dem Begriff zu bleiben, keine Ahnung von den exakten Hintergründen und Abläufen. Und genau danach entscheidet ein Richter. Sonst könnte bzw. würde er ja nach Aktenlage die Strafe bemessen, wobei vermutlich annähernd 90% ungerechtfertigte Urteile wären.


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Sind die Urteile gegen Verkehrsrowdies in Köln zu milde?

06.09.2016 um 19:48
Es ist auch so: Richter urteilen alle anders.

Hängt das möglicherweise damit zusammen? Ich denke, da wären durchaus höhere Strafen drin.


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Sind die Urteile gegen Verkehrsrowdies in Köln zu milde?

06.09.2016 um 20:53
Die Teilnahme an einem illegalen Straßenrennen kostet laut Bußgeldkatalog übrigens 400 Euro, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot.
Wobei die Beweislast bei der Bußgeldstelle liegt, bzw. der Polizei, wenn die das feststellt.
Und bestraft werden können nur die teilnehmenden Kraftfahrzeugführer. Zuschauer, Streckenposten etc haben als Unterstützer nichts zu erwarten. Wer als Veranstalter festgestellt werden kann, zahlt 500 Euro. Auch hier muss natürlich erstmal der Beweis erbracht werden.


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Chu ehemaliges Mitglied

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Sind die Urteile gegen Verkehrsrowdies in Köln zu milde?

06.09.2016 um 21:21
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen:

Das Kölner Justizsystem kann nichts, außer Knöllchen und Blitzen. Ohne Mist, zu oft miterlebt!


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aero Diskussionsleiter
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Sind die Urteile gegen Verkehrsrowdies in Köln zu milde?

06.09.2016 um 23:56
Ich sprach das im EP schon einmal an.

Es gibt mmn eine situtation die sich mehr oder weniger eigentlich auch immer wiederholt.

Das die genannten justizbediensteten zwar nicht übersehen können und wissen das ein großer teil der bevölkerung mit diesen immer wieder milden urteilen nicht zufrieden und glücklich sind, und nicht nur bei straßenverkehrsdelikten, aber sie argumentieren auch immer wieder dagegen das ihnen symbolisch die hände gebunden wären.

Weil der gesetzgeber die gesetzte dafür vorschreibt.

Wenn ich in einem betrieb angestellt bin und unzufriedene kunden träten immer wieder an mich heran, um sich über betriebsinterne dinge zu beschweren, dann müßte ich das auch (zwingend) an meine vorgesetzten weitergeben.

Ich könnte dann auch nicht äußern, tja entschuldigung, aber das sind die agb unseres unternehmens, ich muß mich nun mal daran halten.


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aero Diskussionsleiter
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Sind die Urteile gegen Verkehrsrowdies in Köln zu milde?

07.09.2016 um 00:13
Es ist aber nicht nur ein phänomen das in den letzten paar jahren erst aufgetreten ist.

Hier mal ein leserbrief aus dem jahr 2008, in dem sich ein leser über die milde deutsche jusitz beschwert.

Eine staatsanwältin antwortet darauf...
Leserbriefe:

Ist unsere Justiz zu lasch?

„Milde Strafen nach Messerattacke auf Busfahrer / Gericht blieb mit Freiheitsstrafen von drei und dreieinhalb Jahren deutlich unter dem Antrag der Anklage. Täter sind vorerst frei“

Das Urteil ist eine Schande allerersten Ranges für die deutsche Justiz. Und die erneut milden Strafen für brutale junge Gewalttäter sind leider kein Einzelfall. Seit Jahren müht sich die Polizei, Gewalttäter dingfest zu machen und dann wird allzu oft von Richtern das Strafmaß nicht ausgeschöpft. Bei so geringen Strafen ist der Abschreckungseffekt gleich null. Da muss sich keiner wundern, wenn die Zahl der Mehrfachtäter zunimmt. Wenn Strafen nicht wehtun, werden Straftaten für junge Täter zum Statussymbol.

Bei der Häufung solch milder Urteile in den letzten Jahren überrascht mich auch die zunehmende Tendenz zu besonders brutalen Taten (siehe z. B. die Münchner U-Bahntäter) nicht wirklich. Die jungen Schläger wissen auch sehr genau, dass sie den Faktor Angst bei den Menschen nutzen können, es traut sich ja kaum noch jemand, junge Leute bei ungebührlichem Betragen in der Öffentlichkeit zurechtzuweisen. Ein Messer hat man heutzutage eben schnell im Rücken.

Da rächen sich jahre- und jahrzehntelange Fehler und Versäumnisse in Politik, Justiz und Verwaltung, die mit ihrer unnötigen Toleranz bei der Ahndung von Delikten wie Raub, Diebstahl, Vandalismus, Gewalt- und Drogenkriminalität solchen Taten letztlich Vorschub leisten. Wenn sich da nicht bald etwas ändert, gehen in diesem Land allmählich die moralischen Grundlagen unserer Gesellschaft vor die Hunde.

Helfen tut offensichtlich nur eines: Abschreckung! Immer wieder ist zu hören ist, dass die Gesetze nicht verschärft werden müssen, um die Täter härter bestrafen zu können, die Justiz müsste nur das mögliche Strafmaß auch ausschöpfen. Die Richter sollten dies endlich tun, damit wir Bürger uns auf der Straße wieder sicher fühlen können!
Und die antwort der staatsanwältin, der das anliegen des leserbriefs nicht fremd ist.
Sehr geehrter Herr T.,

Ihre Kritik an der „Häufung milder Urteile in den letzten Jahren“ greift ein Problem auf, das mich und auch viele meiner Kollegen umtreibt. Zwar bin ich nicht der Meinung, dass man den Strafrichtern pauschal zu große Nachsichtigkeit bei Gewaltstraftaten vorwerfen sollte. Einige Punkte aber, die Strafrichter vermeintlich daran „hindern“, häufiger den gesetzlichen Strafrahmen auszuschöpfen, sollte man kritisch ansprechen. Sie sind nämlich nicht vom Gesetz vorgegeben, sondern haben sich durch langjährige (auch höchstrichterliche) Urteilspraxis „eingeschlichen“:

1. Der Nachweis eines versuchten Tötungsdeliktes scheitert häufig daran, dass die Gerichte schematisch die Formel von der "deutlich erhöhten Hemmschwelle" für die Tötung eines Menschen anwenden und sich deshalb nicht von einem Tötungswillen überzeugen können, der sich bei unbefangener Betrachtung der Tat förmlich aufdrängt. Angesichts zunehmender Gewaltintensität und immer nichtigerer Anlässe für extreme Gewaltanwendung, müssen wir uns der Tatsache stellen, dass die „erhöhte Hemmschwelle“, einen anderen zu töten, bei vielen Gewalttätern Illusion ist. Wenn sich die Realität ändert, müssen wir uns von der formelhaften Anwendung von Regeln trennen, die nur auf Richterrecht beruhen.

2. Als Staatsanwalt gewinnt man häufiger den Eindruck, dass die Gerichte bei der Beurteilung grober Gewalttaten bei der Strafzumessung im mittleren Bereich des Strafrahmens „verharren“, um noch Spielraum „nach oben“ zu haben für noch extremere Taten. Meiner Ansicht nach ist diese Praxis falsch. Wenn eine Tat äußerst brutal ist, verdient sie die Höchststrafe. Schlimmstenfalls gibt es irgendwann eine Tat, deren Brutalität noch größer ist und für die dann ebenfalls die Höchststrafe verhängt wird, weil das Gesetz eine Obergrenze vorgibt, die nicht überschritten werden kann.

3. Zwar sind harte Strafen nicht das Allheilmittel zur Verhinderung weiterer Gewalttaten; abschreckende Wirkung dürften harte Strafen aber jedenfalls für die große Masse der Menschen entfalten, die noch nicht in einer Parallel-Wertewelt leben. Bei den hartgesottenen Wiederholungstätern entfalten harte Strafen eine andere Wirkung. Sie bewirken, dass die Gesellschaft während der Haftzeit vor ihnen geschützt ist. Auch das ist ein Wert, der häufig übersehen wird. Wenn dann noch während der Haft intensiv mit ihnen gearbeitet wird, ist die Haftzeit auch nicht reines „Wegsperren“.

4. In das Tagesgeschäft schleicht sich bei den Strafgerichten auch immer wieder die Routine ein. Man bemüht sich, den Vorgaben der Gesetze und der höchstrichterlichen Rechtsprechung bei der Rechtsanwendung nachzukommen. Dabei besteht – insbesondere bei schwereren Taten, wie sie vor dem Landgericht verhandelt werden – immer auch die Gefahr, sich in rechtsdogmatischen Überlegungen zu verlieren und die Folgen der Tat für das Opfer und auch ihre Wirkung auf die Öffentlichkeit aus dem Auge zu verlieren. Man hat die Sühne für eine Straftat aus guten Gründen vom Verletzten in die Hände des Staates gelegt. Dieser Verantwortung müssen sich die Richter immer bewusst sein.

Mit freundlichen Grüßen

— Vera Junker, Oberstaatsanwältin, Vorsitzende der Vereinigung Berliner Staatsanwälte e. V.
http://www.tagesspiegel.de/meinung/leserbriefe/ist-unsere-justiz-zu-lasch/1287802.html



(OT. Weil es ein leserbrief und ein antwortschreiben ist, habe ich sie jeweils komplett zitiert.
Sollte das nicht möglich sein verkürze ich die zitatstellen nochmals.)


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Sind die Urteile gegen Verkehrsrowdies in Köln zu milde?

07.09.2016 um 01:20
Also vor kurzem wurde ein Motorradfahrer wegen Mordes angeklagt, aus gleichem Grund. (Ich denke es ist egal ob auto oder Motorrad)

Ich denke, die Situation ist entscheiden, in welcher es passiert ist und nicht der Vorfall selbst.


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