roadcaptain schrieb:Um jemanden bestrafen zu können, muss er einen im Strafgesetzbuch definierten Tatbestand, dem dort eine bestimmte Strafe zugeordnet ist, erfüllen - und das ist auch gut so.
Da stimme ich dir zu. Deshalb ja auch mein Vorschlag, ein illegales Straßenrennen rechtlich genauer zu erfassen.
Damit man sich eben nicht mit solchen, ich will jetzt nicht sagen ,,Mauscheleien", weil es den Eventualvorsatz ja tatsächlich im Recht gibt, soweit ich weiß. Aber es ist für mein Empfinden eben sehr viel Konstruktion und Kaffeesatzleserei dabei.
Lieber sollte es klare Regeln und Maßstäbe geben.
roadcaptain schrieb:Jetzt ist es so, dass sich die Gesellschaft weiterentwickelt und sich auch neue noch nicht dagewesene Situationen entwickeln. Das Gafferproblem trat erst mit den Handykameras und den Sozialen Medien so richtig auf. Deshalb musste ein Tatbestand definiert werden um der Sache Herr zu werden, indem Strafen angedroht werden.
Richtig. Wenn wir das Gafferproblem als solches erkannt haben ebenso, wie die Notwendigkeit, da rechtlich was gegen zu unternehmen, dann können wir doch auch das Problem von illegalen Straßenrennen erkennen und die Notwendigkeit sehen, diese rechtlich klar zu fassen.
Es liegen hier für die Allgemeinheit höchst gefährliche Handlungen vor, das dürfte außer Frage stehen.
Die bisherigen gesetzlichen Regelungen führten offensichtlich nicht zur ernsthaften Eindämmung des Problems. Die rechtlichen Regelungen behandeln diese Rennen wie Kleinigkeiten, die Strafen sind lächerlich gering.
Nun hält eine massive Strafe natürlich nicht jeden von der Begehung einer Straftat ab, aber andererseits ist sie auch nicht wirkungslos.
Warum gehe ich nicht ins nächste Geschäft, schlag den Verkäufer nieder und nehm mir das Geld aus der Kasse?
Nicht nur, weil meine Eltern und die Gesellschaft mich anständig erzogen haben, sondern auch, weil ich weiß, dass ich dafür vergleichsweise schwere Strafen zu erwarten habe.
Wenn die Möchtegernrennfahrer ihre Karren verlieren und auch noch längere Zeit hinter Gitter wandern, verschwinden die Rennen sicher nicht ganz. Aber ich bin überzeugt, dass sich dann doch so mancher überlegen wird, ob es den kurzen Kick wert ist, sein schönes Auto zu verlieren und für Jahre ins Gefängnis zu wandern, weil man andere Menschen geschädigt, im Extremfall getötet hat.
roadcaptain schrieb:Rennen mit Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr sind § 29 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nicht erlaubt. Sollte das nicht ausreichen?
Na offenbar reicht es ja nicht aus. Die Rennen geschehen ja, Tatsache. Ich hab den §29 der STVO jetzt mal überflogen, da steht zwar, wie du richtig schreibst, dass unangemeldete und unkontrollierte Rennen im Straßenverkehr verboten sind.
Aber wenn ich das richtig gesehen habe, wird da keinerlei Sanktion angedroht.
Nur lange Ausführungen, unter welchen Umständen Rennen erlaubt sind.
roadcaptain schrieb:Das Problem fängt schon mit der Definition eines "Rennens" an. Zufällig stehen zwei "Sportwagen" an der Ampel nebeneinander und jetzt geht der "Schwanzvergleich" los. Aber ist das schon ein Rennen, wenn beide die zulässige Höchstgeschwindigkeit deutlich überschreiten? Wenn dabei etwas passiert, können die beiden oder einer von ihnen deshalb schwerer bestraft werden als wenn er alleine deutlich zu schnell und rücksichtslos gefahren wäre und dabei das Gleiche passiert wäre?
Ich würd das Rennen so definieren, als juristischer Laie
:D :
die Fahrer zweier oder mehr Kraftfahrzeuge messen sich im öffentlichen Straßenverkehr miteinander, indem sie den/die Kontrahenten durch Geschwindigkeit außerhalb der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sowie unter Missachtung weiterer Verkehrsregeln zu übertrumpfen versuchen.
Denn wenn wir das mal betrachten, genau das ist es doch und darum geht es doch in einem Rennen:
Ich hab ein Auto, Franz hat ein Auto, Ali hat ein Auto. Jetzt behauptet jeder:,,Ich hab das beste und schnellste Auto!".
Wie finden wir heraus, wer das beste und schnellste Auto hat? Indem wir ein Rennen starten. Ich will beweisen, dass mein Auto das beste und schnellste ist und ich der beste Fahrer, indem ich schneller fahre, als Ali und Franz.
Es liegt in der Natur der Sache, dass wir da nicht innerhalb der erlaubten Höchstgeschwindigkeit bleiben, so bekämen wir ja maximal ein Unentschieden.
So schwierig find ich die Renndefinition gar nicht.
roadcaptain schrieb:Der eine fährt aus Fahrlässigkeit, weil er mit den Gedanken woanders ist und nicht auf den Tacho sieht häufig wesentlich über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und gefährdet damit unbewusst und unbeabsichtigt andere Verkehrsteilnehmer, obwohl er sonst ein verantwortungsbewusster und gutmütiger Mensch ist.
Auch das ist, aus meiner Sicht, alles von geringerer Bedeutung. Mag ja sein, dass Franz sonst ein netter, ruhiger Zeitgenosse ist.
Wenn er ein illegales Rennen fährt und dabei durch ihn jemand zu Tode kommt, hat er durch sein Verhalten in genau diesem Fall einen Menschen schwer verletzt oder getötet.
Man kann sich gerne überlegen, ob man Franz die Höchststrafe gibt oder ob man ihm zu Gute hält, dass er das allererste Mal vor dem Richter steht. Kein Problem. Aber an der Straftat ändert das erstmal nichts, die wurde begangen.
Wenn Franz aber schon dreimal wegen stark überhöhter Geschwindigkeit und/oder Unfällen aufgefallen ist, dann kann er wegen mir auch ordentlich verknackt werden.
Er zeigt durch sein Verhalten, dass er sich nicht an die Verkehrsregeln halten kann oder will und auf diese Weise Menschenleben gefährdet.
Warum er das macht, ist egal, ob er jetzt Minderwertigkeitskomplexe hat oder sonstwas, das sind keine Berechtigungen, andere Menschen stark zu gefährden.