Sind die Urteile gegen Verkehrsrowdies in Köln zu milde?
10.07.2017 um 10:06kleinundgrün schrieb am 06.07.2017: roadcaptain schrieb:In beiden Fällen wird es erstmal einen Strafbefehl über 8 Monate Haft geben, der auf Bewährung ausgesetzt wird, ausser es hat sich im zweiten Fall um ein spektakuläres "Rennen" gehandelt, über das von der Presse reißerisch berichtet wurde. Wird dagegen Einspruch eingelegt, kommt es zur Gerichtsverhandlung. Im Fall der Mutter mit dem quengelnden Kind auf dem Rücksitz mag die Strafe dann vielleicht etwas milder ausfallen. Im Fall desjenigen, der mit 90-100 km/h durch die Innenstadt "gefahren" ist, vielleicht nicht.
Ich bin allerdings nach wie vor der Meinung, dass zu wenig unterschieden wird zwischen der Mutter, die sich zu lange zu ihrem quengelnden Kind auf dem Rücksitz umdreht und dabei einen Fußgänger auf der Fahrbahn übersieht und jemanden, der die zulässige Höchstgeschwindigkeit sehr deutlich überschreitet
Eigentlich wird genau das gemacht. Die Schwere der Fahrlässigkeit ist genau der Ansatzpunkt, der sich auf das Strafmaß auswirkt.
Demjenigen, der mit 90 - 100 km/h durch die Innenstadt gefahren ist und dabei einen Fußgänger getötet hat, geht das Urteil weitgehend "am Arsch vorbei". Vielleicht sieht er sich sogar als Opfer, weil er immer so so schnell fährt und ja "noch nie etwas passiert, kann bei einem so guten Fahrer wie er einer ist, das ja gar nicht gefährlich sein. Die Fußgänger müssen halt besser aufpassen".