gastric schrieb:Das fahrzeug muss angemessen sein. Für otto normalverbraucher wurden vom bundessozialgericht mal 7.500€ wert in den raum geworfen und dies gilt seither als grober richtwert, damit ein fahrzeug zum schonvermögen gezählt werden kann. Sein 6monate alter ford ranger in blau hat einen neuwert von min. 38.000€ und dürfte damit immernoch recht deutlich über den 7.500€ liegen.
Sorry, aber das ist nur blanke Theorie. Man findet leider viel Quatsch was Google so alles ausspuckt. Insbesondere wenn’s um das Thema Hartz4, Arbeitslosengeld 1 , Rechte und Pfichten von Erwerbslosen geht.
Die Praxis, sprich Realität sieht oftmals leider ganz anders aus. Mein Nachbar arbeitet beim Landkreis und ist im Jobcenter für die Bearbeitung von Hartz4 Anträgen/ Arbeitslosengeld 2 zuständig.
Ein wirklich mieser Job. Er muss sich täglich mit Leuten auseinandersetzen und herumärgern, die nur fordern, aber nicht bereit sind eine Gegenleistung dafür zu erbringen…
Er hat viele Kunden, die mit neuwertigen Premiumfahrzeugen, die um einiges mehr wert sind als so ein Ford Ranger vorfahren, der nun mal nix Besonderes ist. Sie kommen dort vorgefahren um Gelder für Wohnungsinventar, Bekleidungsgeld und Co. zu beantragen. Einige dieser Leute sind richtig dreist und er regt sich oft darüber auf. Das ist kaum bis überhaupt nicht überprüfbar, wie er sagt, was diese Leute für
Fahrzeuge fahren dürfen. Im SGB 2 steht viel drinnen, was Arbeitslosengeld 2 Bezieher haben dürfen und was nicht. Die Realität zeigt leider oft etwas Anderes. Besonders was das führen eines höherwertigen PKW’s betrifft, der „ eigentlich“ nicht zulässig ist…😉