Der Fall Rainer W./Drachenlord
27.04.2022 um 13:30gastric schrieb:Ich möchte darauf hinweisen, dass er seine adresse in der kanalinfo stehen hatWas halt auch irgendwo der Impressumspflicht geschuldet ist [1]. Viele YTer nutzen dafür einen Service oder lassen diese Angabe gleich ganz weg (nicht ganz einwandfrei). Ich vermute, das war damals, zu Anfang seiner "Karriere" noch nicht so geregelt.
Da kann man ihm jetzt keinen Strick draus drehen, wenn er sich mal irgendwo Gesetzeskonform verhält.
gastric schrieb:Genauso, wie man ihn hätte ignorieren können/sollen, genauso hätte er das ganze ignorieren können/sollen ja sogar müssen.Wer macht denn jetzt den Anfang?
Der eine (RW) oder die vielen (Haider)
[1] Spoiler
Fehlende oder unzureichende Angaben über anbieterspezifische Kontaktinformationen sind ein beliebtes Abmahnziel, weil die sie voraussetzende Impressumspflicht im digitalen Bereich weite Ausmaße annimmt. Neben geschäftsmäßigen Internetseiten und gewerblichen Präsenzen auf Verkaufsplattformen setzen nach der Rechtsprechung auch Auftritte in Social Media immer dann ein Impressum voraus, wenn die Profile nicht nur rein privaten Zwecken dienen.Quelle: https://www.it-recht-kanzlei.de/Impressum-youtube.html
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Anzuführen sind nach den gesetzlichen Vorgaben immer
der Name und die Anschrift der Niederlassung (bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, die Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen)
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