Quelle:
http://www.stern.de/lifestyle/leute/gina-lisa-lohfink--chronik-einer-angekuendigten-schaendung-6888744.html (Archiv-Version vom 21.06.2016)Der in den Videoclips deutlich zu hörende, drei Mal gesprochene Satz "Hör auf!" reicht dem Gericht nicht als Beweis für eine Vergewaltigung.
Die widerholte Aussage "Hör auf!" stellt m.E. auch keinen Beweis für eine Vergewaltigung dar - da gehe ich d'accord.
Sie ist für sich gesehen ein Indiz in Form eines Appells, eine bereits begonnene und aktuell andauernde Handlung zu unterlassen. Ein gegenteiliger Appell lautet z.B. "mach weiter!", der Appell eine kurz bevorstehende oder gerade beginnende Handlung zu unterbinden lautet hingegen z.B. "lass das!" / "lass es!".
Sie könnte ja damit auch die akute Handlung gemeint haben, die der betreffende Mann in diesem Moment setzte – etwa der Versuch, seinen Penis in ihren Mund zu stecken – nicht den Geschlechtsverkehr an sich, diese Möglichkeit sieht zumindest die Staatsanwältin.
Im Strafrecht geht es doch darum, Sachverhalte zu ermitteln und Täter/innen zu bestrafen.
Da das "Hör auf!" auf dem Mitschnitt deutlich hörbar sein soll, ist auch davon auszugehen, dass es von den Akteuren ebenfalls hörbar gewesen sein muss. Dass sexuelle Handlungen zwischen Subjekten i.d.R. eine Interaktion darstellen sollten, setzt auch vorraus, dass man den Sexualpartner auch als Subjekt sieht und wahrnimmt und auch wie ein Subjekt behandelt und nicht, wie ein Objekt.
Insofern hätte dieser wiederholte Appell i.S.d. Willens der GL ein sofortiges Unterlassen sämtlicher Handlungen und ggf. ein Handeln, nämlich die Frage z.B. "womit denn?" der Akteure geboten.
Exkurs:
Wenn bei Familie F. eingebrochen wird (schwerer Diebstahl u.a.) und Frau F. in einer Vernehmung angibt, man sei nach Hause gekommen und habe festgestellt, dass man ausgeraubt worden sei (Raub), und das auch der Presse erzählt, kann Täter T. die Frau F. dann wegen falscher Verdächtigung belangen?
Scheinbar wurde hier auch die Verantwortung der Wahl der kriminologischen Bezeichnung, welche nicht die eines Opfers ist, auf jenes verlagert.
Interessant wäre, als was der aufnehmende Beamte den Sachverhalt eingestuft hat.
Weiß hier eigentlich jemand, ob während des Prozesses eine Garantenstellung von Gaststättenpersonal (grundsätzlich) erörtert wurde?