Was denkt ihr über Transgender?
17.11.2017 um 07:53interrobang schrieb:Was is jetzt dein ProblemDein Kategorienfehler. Aber erklären hilft ja scheinbar wenig.
interrobang schrieb:Was is jetzt dein ProblemDein Kategorienfehler. Aber erklären hilft ja scheinbar wenig.
Sem schrieb:Nein es gibt nur 2 Geschlechter alles andere ist ein Glaubensystem und sowas darf man niemals anderen aufzwingen.Das hat nichts mit Glauben zu tun. Es gibt einige Länder, die ein unbestimmtes Geschlecht anerkennen und es sogar im Reisepaß angeben.
Von folgenden Staaten ist bekannt, dass sie ein unbestimmtes Geschlecht anerkennen und in Reisepässen als Geschlechtsmerkmal ein X vorsehen:Wikipedia: Drittes Geschlecht#Formaljuristische Existenz eines unbestimmten Geschlechtsmerkmals
Argentinien
Australien
Bangladesch (seit 11. November 2013)[13]
Dänemark
Deutschland
Indien
Kanada (seit 31. August 2017)[14][15]
Kolumbien
Malta
Nepal
Neuseeland
Pakistan
In Deutschland wird laut § 22 Abs. 3 des Personenstandsgesetzes bei geschlechtlicher Uneindeutigkeit die Geburt ohne Angabe des Geschlechts in das Geburtenregister eingetragen. Im Einwohnermelderegister erfolgt dies mit der Ziffer 1 (ohne Angabe) statt den Buchstaben m (männlich) oder w (weiblich); bei der Datenübermittlung wird jedoch ein x verwendet.[16] Das Geschlecht kann später nachgetragen werden, muss aber nicht; es bleibt dann unbestimmt. Wurde trotz Uneindeutigkeit ein Geschlecht eingetragen, so kann auch später der Geschlechtseintrag wieder gestrichen (also auf ohne Angabe gesetzt) werden.[17] Im Reisepass ist dies mit dem Großbuchstaben X vermerkt.[18] Das dritte Geschlechtsmerkmal steht nicht für ein einzelnes drittes Geschlecht im biologischen oder sozialen Sinn, sondern vermerkt den Umstand, dass die Person nicht eindeutig eingeordnet ist und formaljuristisch kein Geschlecht hat. Am 8. November 2017 verpflichtete das deutsche Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber, bis Ende 2018 einen dritten Geschlechtsbegriff neben männlich und weiblich im Geburtenregister zu ermöglichen oder allgemein auf einen Geschlechtseintrag zu verzichten.[19]
In Malta wird nach den Änderungen durch das Gesetz „Gender Identity, Gender Expression and Sex Characteristics Act, 2015“ nunmehr gemäß Art. 278 des Zivilgesetzbuches die Angabe des Geschlechts eines Kindes im Geburtseintrag zurückgestellt, bis die Geschlechtsidentität des Minderjährigen geklärt ist, und wird nach § 9 (2) des genannten Gesetzes eine ausländische Geschlechtsangabe auch dann anerkannt, wenn sie nicht weiblich oder männlich lautet; auch das Fehlen einer Geschlechtsangabe wird nach dieser Bestimmung anerkannt.