Tussinelda schrieb:also der Mann soll ein Mitspracherecht haben, aber kein Entscheidungsrecht
Richtig, du hast es erfasst.
Tussinelda schrieb:Dann, da er ja kein Entscheidungsrecht hat (aber ja mitlabern darf) kann er dann ganz alleine darauf bestehen, wenn das Kind, dass er nicht will, ausgetragen wird, von der Mutter alleine zu versorgen ist, er niemals etwas mit dem Kind zu tun haben muss
Naja was heißt darauf bestehen? Eher nicht, oder? Also zumindest nach derzeitiger Regelung. Denn da er ja als Erzeuger bekannt ist, wird er, wenn das Kind ausgetragen wird, finanziell zur Rechenschaft gezogen.
Wenn man aber etwas einführen könnte, das dem Erzeuger der immer gegen ein Kind war und gegen dessen Willen die Frau trotzdem eins zur Welt bringt, irgendwie entgegen spielt, fände ich das fair, ja.
Denn er ist ja von Anfang an davon ausgegangen, dass auch sie kein Kind will.
Tussinelda schrieb:Das verstösst gegen zig Gesetze, ein geborenes Kind hat Rechte, die interessieren Dich aber wohl nicht.
Habe ich nie gesagt und nie behauptet.
Tussinelda schrieb:und findest Du nicht, dass Du es dann dem Vater viel zu leicht machst, da er ja etwas in der Hand hat, um die Mutter zu manipulieren
Warum? Es ist doch schlussendlich ihre Entscheidung.
Tussinelda schrieb: In einer stabilen und vertrauensvollen Beziehung wird es eher nicht zu einer Situation kommen, wo Frau alleine entscheidet
Davon war auch nie die Rede.
Tussinelda schrieb:Situationen also, wo es passiert, ist die Frau eh "allein", da sie keine stabile und vertrauensvolle Beziehung hat, also warum dann jemandem nicht nur Mitspracherecht, sondern vollkommenes "sich aus der Affaire ziehen"Recht zugestehen?
Mir ist noch kein Mittelweg eingefallen um diese Situation zu umgehen. Prinzipiell bin ich kein Fan von aus der Affäre ziehen. Das ist mir bei beiden Seiten zu einfach. Mir fällt nur keine andere Option ein, den Vater zu "entschädigen" oder zu "entlasten" wenn die Situation gegeben ist, dass eine ungewollte Schwangerschaft besteht und die Frau das Kind gegen jede Vereinbarung und gegen den Willen des Erzeugers unbedingt austragen will.