Vorbild Polen - Sollte Abtreibung wieder verboten werden?
03.05.2018 um 12:26Lilith101 schrieb:Warum nicht? Wenn sie das Kind allein bekommen will, soll sie auch dafür aufkommen. Es gibt genügend Frauen die freiwillig auf den Unterhalt verzichten. Also wenn ich doch alles allein entscheiden will, dann muss ich auch die Verantwortung jeglicher Art allein tragen.Sicher kann die Mutter sagen: "zahl halt keinen Unterhalt, macht mir nichts aus". ABER das Kind kann den Unterhalt trotzdem einfordern, auch nachträglich.
Auch wenn es Gründe geben mag, weshalb auf den Kindesunterhalt verzichtet werden soll, sollte man dies nicht tun. Denn ein solcher Verzicht ist nichtig und hat vor dem Gesetz keinerlei Bedeutung. Das betrifft auch eine entsprechende Klausel in einem Ehevertrag. Diese wäre sittenwidrig und damit nicht rechtswirksam.Quelle: https://www.kindesunterhalt.net/verzicht-auf-kindesunterhalt-ist-nichtig/
Möchte man ein Vereinbarung abschließen, beispielsweise um das Haus behalten zu können, gibt es andere Möglichkeiten.
Das Kind hat den rechtlichen Anspruch auf Kindesunterhalt und daher ist niemand berechtigt, auf diesen Anspruch im Namen des Kindes zu verzichten.
Jugendämter, Familienberatungsstellen oder ein Anwalt für Familienrecht können hier beraten und helfen.
https://dejure.org/gesetze/BGB/1614.html