Aldaris
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Junge Frau in Offenbach ins Koma geprügelt, eure Meinung dazu
09.05.2015 um 21:57dino schrieb:zum Teil wird Alkoholkonsum an sich doch auch bestraft. Trink was, fahr heim und lass dich dabei erwischen. Du wirst bestraft, egal ob du einen Unfall baust oder nicht.Das ist aber etwas anderes. Da geht es speziell um das Führen eines Fahrzeuges unter Alkoholeinfluss und das ist auch so im Gesetz festgehalten. Dagegen wird das Begehen (anderer) Straftaten unter Alkoholeinfluss anders gewertet - es wird, wie erwähnt, sogar strafmildernd beurteilt, weil man nicht Herr seiner Sinne ist.
Dumas schrieb:Doch nicht nur "an sich", sondern es sollte einfach bei der jeweiligen Straftat bedacht werden. Besoffensein ist doch kein Freifahrtschein für Unzurechnungsfähigkeit. Ich kann nicht alles verharmlosen oder die Strafe mildern, bloß weil einer zuviel im Tee hatte.Natürlich ist das kein Freifahrtschein. Aber es ging ja um die Frage, ob eine Straftat härter bestraft werden kann, so denn sie unter Alkoholeinfluss stattfand -hier habe ich auf Kcs Post reagiert-, und das zweifel ich an. Denn ob ich eine Straftat unter Alkoholeinfluss begehe, obwohl ich weiß, dass ich aggressiver dadurch werde, oder sie nüchtern begehe, macht für mich zumindest insofern kein Unterschied, als dass derjenige härter bestraft werden muss, weil er gesoffen hat. Es sei denn, man möchte den Konsum bestrafen.