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Junge Frau in Offenbach ins Koma geprügelt, eure Meinung dazu

4.999 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Umfrage, Gewalt, Koma ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Junge Frau in Offenbach ins Koma geprügelt, eure Meinung dazu

09.05.2015 um 19:03
Zitat von tarentaren schrieb:Wie gesagt finde es vermessen zu behaupten das dies nicht passieren könnte, dies hat mit meiner Einstellung nicht zu tun.
ICh habe NICHTS behauptet ;) Klar kann es passieren...leider zu oft, wie man immer wieder in den Medien liest.
Zitat von tarentaren schrieb:Wenn jemand will das du eine Frau schlägst er wird es meiner Meinung schaffen.
Hat doch nichts mit "schaffen" zu tun. Klar, kann man schwächere und wehrlosere Wesen überwältigen. Ich bezog mich jetzt einzig und allein auf dieses Posting von Dir:
Zitat von tarentaren schrieb:jedenfalls würde ich nicht ausschließen eine Frau, Mann oder Kind evtl. zu schlagen falls die Situation ungünstig eskaliert.
Verstehst? ;)

Gruß, Dumas


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Junge Frau in Offenbach ins Koma geprügelt, eure Meinung dazu

09.05.2015 um 19:08
@der_wicht
Zitat von der_wichtder_wicht schrieb:Tatsache ist es natürlich noch keine. Das wird eben das Gericht klären.
Danke schön das war mein Punkt :)

Natürlich nicht, nicht so wie früher wo es noch gesittet zuging :D


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Junge Frau in Offenbach ins Koma geprügelt, eure Meinung dazu

09.05.2015 um 21:03
Zitat von 1ostS0ul1ostS0ul schrieb:nicht so wie früher wo es noch gesittet zuging
Definier mal bitte "früher" ;) Danke.

Gruß, Dumas


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09.05.2015 um 21:08
@Aldaris

Wieso findest du das kritisch?

Wie ich schon schrieb: ich halte es für eine Sache, sich einmal zu betrinken und dann Blödsinn zu machen und für eine andere Sache, sich immer wieder zu betrinken und Scheiße zu bauen. Denn dann besteht schon das Wissen:,,ich werd bei Alkohol schnell aggressiv, gewalttätig."

Meiner Überzeugung nach kann man soviel Eigenverantwortung einfordern von den Menschen, dass sie dann nicht übermäßig saufen.
Wenn sie das nicht wollen, wenn sie das nicht gebacken kriegen, müssen sie ebend die Konsequenzen tragen.

Wir sollten uns etwas von der stetigen, überverständnisvollen ,,der arme Täter ist zumindest AUCH ein Opfer" verabschieden.
Eigenverantwortung und Konsequenzen, diese Worte und ihre Bedeutungen verlieren in der Moderne immer mehr an Gehalt und werden ersetzt durch Unmündigkeit und einen allsorgenden Vater Staat.

Ich meine, die Denker der Aufklärung und des Beginns der Bildungsepoche, allen voran Kant, hatten anderes im Sinn.


Ja, ich denke, wer sich mehrfach so besäuft, wie ein Tier und dann austickt oder Verbrechen begeht, sollte auch von der Justiz schärfer beurteilt werden.


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09.05.2015 um 21:16
@Kc
Zitat von KcKc schrieb:Denn dann besteht schon das Wissen:,,ich werd bei Alkohol schnell aggressiv, gewalttätig."
Zitat von KcKc schrieb:Meiner Überzeugung nach kann man soviel Eigenverantwortung einfordern von den Menschen, dass sie dann nicht übermäßig saufen.
Ich wünschte es wär so, aber das ist es (zumindest gem. dem Strafgesetz) nicht.
Dort wird bei jungen Erwachsenen noch eindeutig eingräumt, dass sie noch keine "volle Persönlichkeit" entwickelt haben könnten, um nach der Tragweite und der vorrausschauenden Sichtweise zu handeln.

Deswegen werden auch Volljährige U21 oftmals nach Jugendstrafrecht be- und auch verurteilt.

Mich selbst stört das auch, aber es ist nunmal so.


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09.05.2015 um 21:16
@Kc

Was soll denn genau wie bestraft werden? Das war ja meine Frage. Soll die Tat härter bestraft werden, wenn die Person Wiederholungstäter ist? Wird sie ja ohnehin. Oder soll sozusagen aufgrund des 'wieder mal vorhandenen' Alkoholpegels, der bei der Tat vorhanden war, eine härtere Strafe ausgesprochen werden - quasi eine Verschärfung nur aufgrund der Betrunkenheit. Das wollte ich wissen. Wie bereits erwähnt, wird der Täter ja sowieso härter bestraft, wenn es sich um eine Wiederholungstat handelt. Wie bringst du nun speziell den Alkohol da rein?


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09.05.2015 um 21:24
@Aldaris

Eigentlich kann der Alkohol nicht straferschwerend eingebracht werden, eher umgekehrt, gem. seiner nachgewiesenen Wirkung verbunden mit der Tatsache, dass er Volljährigen verkauft / zugänglich gemacht werden darf, die eben lt. STGB noch nicht voll strafmündig sein KÖNNTEN, obwohl sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.

-> Alkohol erst ab 21......Problem gelöst.


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09.05.2015 um 21:27
Zitat von KcKc schrieb:Wir sollten uns etwas von der stetigen, überverständnisvollen ,,der arme Täter ist zumindest AUCH ein Opfer" verabschieden.
Diese Aussage find ich trefffend und gut.. ich kann mich dem nur anschließen. Und diese Aussage trifft nicht nur auf diesen Thread zu...
Dort wird bei jugen Erwachsenen noch eindeutig eingräumt, dass sie noch keine "volle Persönlichkeit" entwickelt haben könnten, um nach der Tragweite und der vorrausschauenden Sichtweise zu handel.
Na wenn sie mit 19 noch nicht ihre "volle Persönlichkeit " entwickelt haben, seh ich schwarz, dass das noch was wird ;)
Ich war auch mal 19 und ich hab weiß Gott auch Mist gebaut, aber ich habe KEINEN verletzt, KEINEN angegriffen, KEINEN getötet, KEINEN beraubt, KEINEN in irgendeiner Form angefasst.

Gut, ich hab mal ein Gartentürchen ausgehängt und in einen nahegelegen Fluß geschmissen. Aber der Besitzer des Türchens fischte das wieder raus, ging zu meinem Vater und ich bekam den Hintern versohlt. Aus und Äpfel...ich hab kein Gartentürchen mehr ausgehängt :D
Zitat von CurtisNewtonCurtisNewton schrieb:Eigentlich kann der Alkohol nicht straferschwerend eingebracht werden, eher umgekehrt, gem. seiner nachgewiesenen Wirkung verbunden mit der Tatsache, dass er Volljährigen verkauft / zugänglich gemacht werden darf.
Wie schon @Kc sehr schön erläuterte und ich es mit meinen Worten sagen möchte: wer das Saufen nicht verträgt, soll es sein lassen!
Übermäßiger Alkoholgenuß kann keine Entschuldigung für irgendwelche Taten sein!

Gruß, Dumas


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09.05.2015 um 21:30
Zitat von CurtisNewtonCurtisNewton schrieb:Eigentlich kann der Alkohol nicht straferschwerend eingebracht werden, eher umgekehrt
Richtig, deswegen meine Frage an Kc, wie Alkohol denn erschwerend eingebracht werden kann. Das hatte ich bei seinen Ausführungen nicht wirklich verstanden.


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09.05.2015 um 21:33
@Aldaris
@CurtisNewton
Ach ja, der Täter hatte zuviel intus, da muß man Milde walten lassen, da er nicht wußte was er tat.... Oh man :(


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09.05.2015 um 21:36
@Dumas
Zitat von DumasDumas schrieb:Ach ja, der Täter hatte zuviel intus, da muß man Milde walten lassen, da er nicht wußte was er tat.
Sorry, hab ich so nicht gesagt, im Gegenteil, ich habe betont, dass mir das auch stinkt!

Allerdings muss man hier auch mal deutlich die Lücken in der Gesetzgebung betrachten.

Konsequenterweise müsste es, sofern das STGB die Lücke auflässt, eine volljährige Person U21 könnte keine voll entwickelte Persönlichkeit besitzen, und somit die Tragweite des eigenen Handelns nicht vollständig erkennen / vorausschauen.....DANN muss man aber auch konsequenterweise sagen: DANN gibt es den Führerschein und Alkohol erst mit 21 !

Diese beiden Dinge haben bei einer Person, die eine nicht vollständig entwickelte Persönlichkeit haben KÖNNTE (!!!!) rein GAR NICHTS verloren!


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09.05.2015 um 21:37
@Dumas

Darum ging es doch jetzt gar nicht. Es ging darum, ob und wie Alkohol als isolierter Faktor tatsächlich straferschwerend dazu kommen kann.


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09.05.2015 um 21:42
Zitat von AldarisAldaris schrieb:Richtig, deswegen meine Frage an Kc, wie Alkohol denn erschwerend eingebracht werden kann
In irgendeinem Bericht machte Sanel wohl die Aussage "wenn ich etwas getrunken habe, bin ich streitbar/reizbar". Wenn er das weiss und trotzdem trinkt und vor die Tür geht, dann sollte das erschwerend sein


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09.05.2015 um 21:46
@dino

Dann würde de facto der Alkoholkonsum an sich bestraft werden. Ich bin mir nicht sicher, ob sowas rechtlich überhaupt möglich ist. Ich denke, man bekäme auch Schwierigkeiten hinsichtlich der Beurteilung der Kausalität.


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09.05.2015 um 21:50
@CurtisNewton
Ja, ich verstehe @CurtisNewton
Zitat von CurtisNewtonCurtisNewton schrieb:.DANN muss man aber auch konsequenterweise sagen: DANN gibt es den Führerschein und Alkohol erst mit 21 !
DAS ist keine Argumentation für mich bzw. nicht logisch. Auch da ist die "Gefahr" nicht gebannt. Auch bei über 21-jährigen gibt es solche und solche ;) Wie gesagt, manchen dürfte man nie im Leben Alkohol reichen und auch keinen Führerschein gewähren ;)
Zitat von AldarisAldaris schrieb:Darum ging es doch jetzt gar nicht. Es ging darum, ob und wie Alkohol als isolierter Faktor tatsächlich straferschwerend dazu kommen kann.
Dann hab ichs nicht kapiert, entschuldige bitte @Aldaris .
Zitat von AldarisAldaris schrieb:Dann würde de facto der Alkoholkonsum an sich bestraft werden.
Doch nicht nur "an sich", sondern es sollte einfach bei der jeweiligen Straftat bedacht werden. Besoffensein ist doch kein Freifahrtschein für Unzurechnungsfähigkeit. Ich kann nicht alles verharmlosen oder die Strafe mildern, bloß weil einer zuviel im Tee hatte.

Gruß, Dumas


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09.05.2015 um 21:50
@Aldaris

zum Teil wird Alkoholkonsum an sich doch auch bestraft. Trink was, fahr heim und lass dich dabei erwischen. Du wirst bestraft, egal ob du einen Unfall baust oder nicht.


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09.05.2015 um 21:52
Zitat von dinodino schrieb:zum Teil wird Alkoholkonsum an sich doch auch bestraft. Trink was, fahr heim und lass dich dabei erwischen. Du wirst bestraft, egal ob du einen Unfall baust oder nicht.
....wennst aber in dem Zustand ausrastest oder einen um die Ecke bringst, dann ist es laut @Aldaris und @CurtisNewton strafmindernd :D

Gruß, Dumas


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09.05.2015 um 21:52
@Dumas
Zitat von DumasDumas schrieb:DAS ist keine Argumentation für mich bzw. nicht logisch. Auch da ist die "Gefahr" nicht gebannt.
Natürlich nicht, aber die gesetzliche Lücke wäre zumindest insofern geschlossen, sodass man nicht rumspekulieren muss, wie was wo zu beurteilen wäre.


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09.05.2015 um 21:54
@dino
Zitat von dinodino schrieb:zum Teil wird Alkoholkonsum an sich doch auch bestraft.
Nö, das Fahren unter Alkoholeinfluss wird bestraft, die Kombination ist per Gesetz verboten.
Nicht der Alkoholkonsum an sich allein.


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09.05.2015 um 21:56
Dumas schrieb:
DAS ist keine Argumentation für mich bzw. nicht logisch. Auch da ist die "Gefahr" nicht gebannt.


Natürlich nicht, aber die gesetzliche Lücke wäre zumindest insofern geschlossen, sodass man nicht rumspekulieren muss, wie was wo zu beurteilen wäre
Kann ich Dir auch nicht ganz zustimmen. Wenns erst ab 21 wär, dann gäbe es bestimmt auch wieder Stimmen, die das Alter dann höher ansetzen wollen ;) Die gesetzliche Lücke wäre vielleicht geschlossen, aber nicht das Verständnis oder das menschliche. Jaaaaaaaaaaaa, ich weiß, hat nichts damit zu tun ;)

Gruß, Dumas


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