@Allesforscher In der Regel haben doch größere Wohnhäuser mit vielen Wohnungen einen Parkplatz, auf der die meisten Bewohner sich einen Stellplatz für das Auto kaufen oder mieten können. Die Parkplätze gehören der jeweiligen Wohngesellschaft, die die Wohnungen im Wohnhaus vermietet und verkauft. An ihr zahlt man die Miete für die Stellfläche oder kauft ihr den Parkplatz ab. Ist ganz normal Städten.
Das ist also kein Grundstück von Privatpersonen wie bei Hausbesitzern. Sieht so ähnlich wie auf diesem Bild aus, nur größer:
http://images.traum-ferienwohnungen.de/85068/1601126/19/Der%2520Privatparkplatz%2520hinter%2520dem%2520Haus%2520f%25C3%25BCr%2520unsere%2520G%25C3%25A4ste.jpgAlso kein Hausfriedensbruch.
;) Es gibt tatsächlich Autofahrer, die sowas nicht als Privatparkplätze erkennen, obwohl ein Schild in der Einfahrt angebracht ist, das darauf hinweist.
Da das kein öffentlicher Grund ist, kann man nicht die Polizei oder das Ordnungsamt rufen, die dann abschleppen lassen.
Man kann nur den Abschleppdienst anrufen, der dann abschleppt. Die Kosten muss man selbst tragen und dann vom Abgeschleppten zurückverlangen. Notfalls endet sowas vor Gericht. Wenn man Pech hat, kann der Abgeschleppte nicht zahlen.
Sowas kann dir 5 Mal am Tag passieren... Die Polizei wird nichts tun, weil das kein öffentlicher Grund ist. Man kann sich nur durch eine Schranke in der Einfahrt oder Parkplatzpfosten schützen.
Bei uns parken regelmäßig Fremde auf dem Parkplatz und kaum einer hat Interesse daran, die Rampe zu schließen. Auf Dauer nervt das ja auch, weil sie keinen Motor hat und man jedes Mal aussteigen muss, um sie zu öffnen und zu schließen. Wir schließen sie mittlerweile nicht mehr, weil sie der Nächste offen lässt...
:shot:Jedes Mal abschleppen wollen wir auch nicht. Niemand versichert uns, dass wir das Geld zurückbekommen. Ziemlich beschissen sowas.
;)