Venice2009 schrieb:wenn derjenige niemanden verleumdet, beleidigt oder bloßstellt warum nicht?
So viel ich weiß oder zumindest in meiner Welt haben auch Verurteilte oder sonstige Inhaftierte ein Recht auf
Schutz ihrer Persönlichkeit.
Wenn jemand ein Gutachten ins Netz stellt eines Psychiaters, der unter anderem auch private Dinge über die Eltern bei dem Gespräch wiedergibt, (komischerweise steht da nirgends, dass Dr. Hamilton die Erlaubnis dazu gab ) dann ist das für mich nicht nur Verletzung der Würde der Eltern sondern auch eines JS. Ausserdem müsste man das fast diesem Dr mitteilen ob er damit einverstanden ist,
dass ein Dokument, was unter Schweigepflicht steht so im Internet veröffentlicht wird, falls dieser noch auf Erden ist.
Die Verschwiegenheitsklausel wird es sicherlich auch in England geben bez. Gespräch mit Ärzten.
Wenn Du schon von Blossstellen sprichst, dann würde ich den Mund nicht so weit voller Erstaunen aufreissen.
Ausserdem scheinst Du nach eigenen Regeln zu denken und handeln wie mir scheint.
Was soll das Erstaunen, wenn jemand völlig anonym agiert und manche Menschen eben diesbezüglich mit Misstrauen reagieren.
Wir sind ja keine kleinen Kinder mehr, die mit großen vertrauensvollen Augen in die Welt schauen.