Wozzeck schrieb: Aber sie behauptet, gewusst zu haben, dass er bei ihren Eltern war, während sie für ein Alibi sorgte, wohingegen er behauptet, sie habe ihm ursprünglich eine ganz andere Story erzählt (Drogendeal), für die er ihr ein Alibi verschaffen sollte.
Die beiden Geschichten lassen sich nicht so ohne weiteres vergleichen.
Die Geschichte von Söring, die du ansprichst, ist die von seinem Prozess. Da will er sich soweit wie möglich von der Tat distanzieren.
Angenommen er hätte in England mit dem Finger auf Elizabeth gezeigt, dann hätte er auch zugeben können, dass er zumindest nachträglich für Kinotickets gesorgt hatte. Damit wäre er "Helfer nach einer strafbaren Handlung" gewesen. Er hätte zwar immer noch eine Gefängnisstrafe erhalten, aber nur - soweit ich das verstanden habe - eine für ein paar Jahre. Vielleicht hätten dann die USA auch auf eine Auslieferung verzichtet.
Elizabeth war - egal was sie wusste und in Washington tat - "Anstifterin". Und das führte zu dieser enorm langen Haftstrafe. Da war das mit den Tickets zweitrangig. Und sie hatte im übrigen auch abgestritten, gewusst zu haben, dass Söring ihre Eltern tatsächlich töten würde.
Und ich weiß nicht, ob die Glaubwürdigkeit eine so große Rolle spielte.
Ich sehe dieses "er war's - sie war's" ohne physische Beweise als juristische Herausforderung an - denn man weiß, dass mindestend einer von beiden Täter ist, kann aber nichts beweisen. Lösbar ist es, wenn einer der beiden gegen den anderen aussagt. Das war das Ziel der Ermittler. Und es hätte so oder so ausfallen können.
Elizabeth war meines Erachtens überhaupt nicht glaubwürdig. Gereicht hat es für die eine Verurteilung Sörings dennoch.
Venice2009 schrieb:EH als alleinige Täterin ist aufgrund des Fundes der Blutgruppe 0 am Tatort nicht möglich.
Ja und? Nur weil sie nicht alleinige Täterin sein könnte, macht sie das doch nicht unschuldig. Auch beim Söring-Prozess sprach einiges dafür, dass da noch jemand anderes am Tatort war, das spielte aber auch keine Rolle für die Verurteilung Sörings.