@ligala Das ist eine sehr gute Frage. Generell ist man inzwischen in den USA dazu übergegangen, den "accessory before the fact" als "principal of the second degree" anzusehen, und, wie auch schon zuvor im common law, ihn mit der gleichen Strafe zu bestrafen, wie den Haupttäter (principal of the first degree.) In deutschen Termini gesagt, unterscheidet man nicht mehr zwischen Beihilfe vor der Tat und Mittäter, sondern behandelt beide als Mittäter.
Daraus ergibt sich praktisch: es macht beim Strafmass keinen Unterschied, wenn jemand erst als Mittäter verurteilt wird, und sich dann herausstellt, dass er der Haupttäter gewesen ist. Ich muss zugeben, dass mir kein solcher Fall bekannt ist, und ich nicht weiss, ob das auf akademischer Ebene hier diskutiert wird, das wäre aber mal interessant. Im Jurastudium kann ich mich nicht daran erinnern.
Spannender würde allerdings die Frage, wenn eine Person erst als Verschwörer verurteilt würde, und sich dann herausstellt, dass sie doch Täter war. Denn das ist, zum Beispiel in Virginia, ein Unterschied im Strafmass (Verschwörer zum Mord bekommt maximal 20 Jahre).
Zum Unterschied zwischen Verschwörer und Beihilfe/Mittäter schreibe ich jetzt mal nichts, der Verschwörer ist in der Regel etwas weniger an der Tat beteiligt.
Hier ist es so, dass double jeopardy, also die auch in Deutschland gültige Regel "ne bis in idem" nicht greifen dürfte, da es sich um zwei verschiedene Straftaten handelt. Eine verurteilte Verschwörerin, der man die Tat als principal später nachweisen kann, könnte dementsprechend neu verurteilt werden zu einem dann höheren Strafmass. Zu beachten wären allerdings eventuelle Verjährungen.