Menschen
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Der Mensch Jens Söring

40.372 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Kino, Gefängnis ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Mensch Jens Söring

Der Mensch Jens Söring

20.05.2016 um 19:13
Ich möchte gerne noch einmal das Thema: mangelnde Unterstützung durch die deutsche Botschaft aufgreifen. Dies wurde hier bereits angeschnitten, und in einem älteren Beitrag schreibt Hesse18, "dass der deutsche Botschafter in den USA (Dr. Peter Wittig) auch nicht verpflichtet ist sich persönlich bei Herrn McAuliffe für ihn (Söring) einzusetzen." Das sehe ich anders. Wenn man der Homepage von JS in diesem Zusammenhang glauben kann, so hat man von Seiten der Bundesregierung das ausdrückliche und konkrete Versprechen abgegeben, man werde sich bei "zielführender Gelegenheit" auf höchster Ebene für ihn einsetzen. Und dann hatte die Dame von der Botschaft, die Söring im Knast besuchte, die Unverfrorenheit zu behaupten, wenn der Botschafter sich nicht mit dem Gouverneur treffen wolle, könne man ihn nicht dazu zwingen. Angesichts der Tatsache, dass ein Botschafter als Staatsdiener seinem Dienstherrn gegenüber weisungsgebunden ist, klingt die Aussage dieser Frau nicht gerade überzeugend.

Söring hat also allen Grund, die Bundesregierung und insbesondere die deutschen Botschaft in dieser Angelegenheit zu kritisieren. Leider wurde ihm sein diesbezügliches Verhalten hier als Ausdruck seiner Arroganz und seines Größenwahns ausgelegt.


melden

Der Mensch Jens Söring

20.05.2016 um 19:27
JS erhält die Form der Unterstützung, die für alle im Ausland inhaftierten deutschen Staatsbürger möglich und angemessen ist. Aber auch nichts darüber hinaus. Das sich ein sechstel des Bundestages in einem Brief für ihn eingesetzt hat ist völlig unüblich und deckt die von dir genannte höchste Ebene ab. Da er ein rechtskräftig verurteilter geständiger mörder ist wird er nicht wie ein unschuldig politischer gefangener behandelt, dafür gibt es keinen Grund. Das wäre auch gegenüber anderen deutschen Häftlingen im Ausland unverhältnismäßig. JS hat schon ausreichend Support durch die deutsche Presse und Politik bekommen. Wenn das nicht gereicht hat, ist es halt pech. Kriegserklärungen an die usa, Boykott Virginias oder Erpressung der US Regierung um einem unbedeutenden mörder zu helfen wird es ebensowenig geben wie im Fall apelt oder riechmann. Das kann JS gerne verlangen aber er wird es nicht erhalten. Auch wenn er sich für das Zentrum des Universums hält. Das darf er gerne aber daraus leiten sich keins sonderansprüche ab


melden

Der Mensch Jens Söring

20.05.2016 um 20:35
Jens Söring ist definitiv schuldig. Seine blutigen fußspuren konnte man in dessen wohnung eindeutig erkennen. Und die haben zu ihm gepasst. Selber schuld das er jetzt im knast nur weil ein 0815 Weib ihm ihre liebe verspricht.


melden

Der Mensch Jens Söring

20.05.2016 um 22:51
@Mens
manchmal kann man etwas nicht begründen, weil es total, wie soll ich es nett umschreiben? ist.

Wenn du so bewandert im amerikanischen Recht bist, kannst du uns sicherlich die ganzen Verfassungsrecht-Fehler, Verfahrensfehler, welche Fehler auch immer mit dem entsprechenden Paragraphen auflisten? Ansonsten kann man das Geschrieben von dir nicht Ernst nehmen. Pauschalaussagen kann jeder treffen.


melden

Der Mensch Jens Söring

20.05.2016 um 22:57
@Tecolote

Dein Vorwurf an @Rick_Blaine ist unfair. Er ist erst letzte Woche Mod geworden und diskutiert hier schon lange mit. Soll er aufeinmal seine Meinung ändern?

Und ich wiederhole Folgendes: "in dubio pro reo" liegt lange hinter uns. JS wurde nun einmal verurteilt, wenn er frei kommen will, braucht er einen klaren Unschuldsbeweis. Warum kann er ihn nicht erbringen? Warum äußern sich seine Unterstützer NIE um ominösen Unbekannten?
Zudem dünkt mich, dass du es dir zueinfach macht. Das Justizsystem der USA pauschal als korrupt darzustellen, ist unangebracht. Anworte doch entlich mal auf die Frage warum JS nicht nur seinen Prozess verloren hat, sondern auch in allen nachgelagerten Instanzen. Waren diese Gerichte auch alle korrupt?

...........................................................

Noch einmal zur kommenden Doku:

Ich sprach Karin Steinberger auf ein Interview mit EH an. Sie sagte mit, dass EH nicht interviewt werden wolle. Keine Ahnung was ich davon halten soll. Jedenfalls wird es die nächste Doku, in der einer der Tatverdächtigen nicht seine Version der Geschichte erzählen darf, es kommt wieder nur JS zu Wort... EH wird von dieser Wort wörtlich als „verkorkst“ bezeichnet, obwohl sich die beiden nie getroffen haben. Wird eine sehr objektive Doku (hüstel).

Nochmals zum Richter:

Sein Verhalten war rechtskonform. Das hat ein unabhängiges Gericht bestätigt. Außerdem haben die Geschworenden das Urteil gefällt.


melden

Der Mensch Jens Söring

21.05.2016 um 01:50
@Ashford1986

Ich denke, dass JS in andere Länder als die BRD geflohen ist damals liegt einfach daran, dass er sich wie heute auch noch ganz der Strafverfolgung entziehen will. Das würde erklären warum er trotz seiner erwarteten Immunität in der BRD nicht zu uns geflohen ist oder er benutzt das nur als Ausrede für seine Argumentationskette. So war das gemeint.

@Tecolote

Das "zielführend" und auf "höchster Ebene" war wohl gemeint in Bezug auf den deutschen Außenminister Frank-Walter Steinmeier höchstpersönlich als obersten Dienstherren, der gegenüber seinem Amtskollegen John Kerry den Fall Söring mehrfach erwähnt hat und nicht auf den deutschen Botschafter Dr. Peter Wittig. Außerdem müssen die alle diplomatisch gleich behandeln und Söring hat schon sei knapp zehn Jahren extra Aufmerksamkeit der deutschen Institutionen und der Medien, viel mehr als jeder andere Deutsche weltweit im Auslandsknast.


3x zitiertmelden

Der Mensch Jens Söring

21.05.2016 um 03:07
Der Fall Söring interessiert mich nun schon recht lange, gerade weil ich aufmerke, wenn jemand behauptet, er sei unschuldig inhaftiert. Wie die meisten inzwischen wissen, bin ich Jurist und praktiziere in den USA - bin also recht nah' dran. Mein allererster Fall war ein Wiederaufnahmeverfahren einer unschuldig Inhaftierten. Durch meinen damaligen Mentor, den ich bis heute hoch verehre, habe ich sehr viel gelernt.

Vielleicht ist es daher, dass ich den Fall mit etwas anderen Augen betrachte, als user, die nur die Informationsquelle der Befürworter-Webseite oder hier diesen thread haben.

Ich kritisiere hier niemanden, der meint, die Schuld Sörings sei aus seiner Sicht nicht genug bewiesen, wir sagen hier "beyond a reasonable doubt," in Deutschland zitiert man gerne "in dubio pro reo." Das kann jeder so halten, wie er will.

Aber ich weise immer wieder darauf hin, dass man sich eines vor Augen halten sollte: 12 Juroren haben Söring schuldig gesprochen. Ein einziger, der nicht überzeugt gewesen wäre, und es hätte keine Verurteilung gegeben.

Nach seinem Verfahren in der ersten Instanz hat Söring mehrfach Revision beantragt und jedes Mal ist diese abgelehnt worden, von Kammern denen mehrere Berufsrichter angehören. In den USA hat ein Verurteilter sogar mehr Chancen, Revision einzulegen als in Deutschland, da es in gewisser Weise hier mehr Instanzen gibt. Er kann auch eine Wiederaufnahme des Verfahrens beantragen und einen ablehnenden Bescheid darüber wieder anfechten. Ich will hier einmal alle Schritte eines Verfahrens aufzählen und jedes Mal den Moment der richterlichen Überprüfung aufzeigen:

Vorverfahren: Anklageerhebung
Entweder durch "Indictment" oder durch "Preliminary Hearing:" Um ein indictment zu erhalten, also die Anklage erheben zu dürfen, muss der Staatsanwalt die "grand jury" davon überzeugen, dass es wahrscheinlich ist, dass der Angeklagte eine Straftat begangen hat. Eine Mehrheit der meist 12 Juroren muss dafür stimmen.

Alternativ kann das Verfahren auch nach einer Anhörung durch den Richter eingeleitet werden (preliminary hearing). Auch hier muss die Staatsanwaltschaft den Richter überzeugen.

1. Instanz: Circuit Court (in Deutsch etwa "Landgericht"): Hauptverhandlung. Die Jury aus 12 Geschworenen muss einstimmig einen Angeklagten schuldig sprechen. Sind die Geschworenen sich nicht einig, also weicht mindestens einer ab, platzt der Prozess und kann neu aufgerollt werden. Stimmen alle Geschworenen einstimmig für "nicht schuldig" ist der Angeklagte freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft kann keine Berufung oder Revision dagegen einlegen. Der Prozess ist zuende.

Ist der Angeklagte einstimmig für schuldig befunden worden, hat er mehrere Rechtsmittel, die er gleichzeitig einlegen kann:

a)Motion for new verdict. Direkte Beschwerde bei der Richterin über das Urteil. Wird besonders bei offensichtlichen Verfahrensfehlern gemacht, z.B. Fehlverhalten der Geschworenen

b)Appeal Revision in der nächst höheren Instanz

2. Instanz: Virgina Court of Appeal (In Deutschland in etwa Oberlandesgericht)

Hier wird die Revision verhandelt, von mindestens drei Richtern gehört. Die Mehrheit entscheidet. Die Revision untersucht das Hauptverfahren auf Rechtsfehler, genau wie in Deutschland auch. Wir der Revision stattgegeben, kann das Urteil ganz aufgehoben werden oder das Verfahren an die 1. Instanz zurückgegeben werden.

Lehnt das Gericht die Revision ab, kann man eine Überprüfung dieser Entscheidung durch die grosse Kammer beantragen. Hier sind es dann 11 Richter. Wieder entscheidet die Mehrheit. Die Kammer kann aber auch ablehnen, die Entscheidung der 3 Richter zu überprüfen.

Dann kann man weiter den Instanzenweg gehen:

3. Instanz: Virginia Supreme Court - oberster Gerichtshof in Deutschland hat der Bundesgerichtshof diese Funktion

Hier kann der Verurteilte noch einmal Revision beantragen. In der Regel werden diese angenommen, wenn ein besonderes Interesse besteht, wenn besondere Rechtsfragen angesprochen werden. Der Fall wird von 7 Richtern gehört, die Mehrheit entscheidet.

Ist der Angeklagte nun immer noch nicht zufrieden, hat er noch weitere Möglichkeiten: Er kann, wenn er sich in seinen verfassungsmässigen Rechten verletzt sieht, nach der Bundesverfassung, direkt den obersten Gerichtshof der USA anrufen:

4. Instanz: Oberster Gerichtshof der USA - in Deutschland vergleichbar mit Bundesverfassungsgericht

Dieser wird die Revision nur annehmen, wenn eine Verfassungsfrage gestellt wird, und diese interessant ist. Alle 9 Richter hören den Fall, die Mehrheit entscheidet.

Aber das ist immer noch nicht alles: Der Verurteilte kann auch vor der Bundesgerichtsbarkeit geltend machen, dass seine Verurteilung gegen seine Bundesverfassungsmässigen Rechte verstösst.

Dazu reicht er einen "Habeas corpus" Antrag auf "Postconviction Relief" ein:

5. Instanz: Federal District Court - Bundesbezirksgericht - in Deutschland gibt es nichts vergleichbares

Der Bundesrichter prüft nun ob gegen die Rechte des Verurteilten durch die staatlichen Gerichte verstossen wurde. Wenn ja, kann er die Freilassung des Verurteilten anordnen und/oder den Fall an das staatliche Gericht zurücksenden zur Neuverhandlung.

Ist der Verurteilte immer noch nicht glücklich, kann er gegen einen ablehnenden Bescheid des Bundesgerichts das Bundesrevisionsgericht anrufen:

6. Instanz: United States Court of Appeals - Bundesrevisionsgericht - in Deutschland gibt es keine separate Bundesgerichtsbarkeit, aber von der Funktion her mit dem Bundesgerichtshof vergleichbar

Hier gibt es wieder die Möglichkeit, die Entscheidung der Vorinstanz erst von drei und dann noch von allen Richtern überprüfen zu lassen.

Schliesslich kann man auch mit dieser Entscheidung noch einmal vor den obersten Gerichtshof der USA ziehen, den

7. Instanz: United States Supreme Court. Vergleichbar mit dem Bundesverfassungsgericht - Verfahren wie bei 4.

So: ich will nicht behaupten, dass in den USA niemand unschuldig verurteilt werden kann, im Gegenteil, ich selbst habe mehrere solche Fälle. Aber es gibt auch einen recht langen Instanzenweg, den jeder beschreiten kann.

Um im Fall Soering zu bleiben: es haben also mindestens 20 verschiedene Menschen, Richter und Geschworene, seinen Fall immer wieder angeschaut, und immer wieder entschieden, dass er zu Recht verurteilt wurde.

Das sollte jedem zu denken geben, der meint, er habe nun ganz allein festgestellt, dass all diese Leute sich geirrt haben. Wie gesagt: möglich ist das schon, nur sollte man seine eigene Meinung da immer wieder auch mal hinterfragen.

Keiner von uns hier war beim Prozess dabei, keiner hier hat die Akten gelesen, die Zeugen vernommen usw. Und ich denke keiner hier kennt sich gut genug aus, um pauschal sagen zu können, 1. in Deutschland wäre er nicht verurteilt worden und 2. dass das System an sich korrupt und ungerecht sei.

Meine persönliche Meinung: Ich sehe nichts das mir ins Auge springt um zu sagen, die Gerichte haben sich geirrt. Ich kann aus den mir vorliegenden Informationen nachvollziehen, dass er verurteilt wurde. Mehr kann ich nicht sagen. Und ich mag ihn nicht, aber das hat nichts mit der Frage zu tun, ob er schuldig ist oder nicht. Ich bin nicht sein Richter.

Und nun fröhliches Diskutieren.


2x zitiert3x verlinktmelden

Der Mensch Jens Söring

21.05.2016 um 08:46
@Rick_Blaine
Woher weißt du das alles, bist du in den USA Anwalt? Es ist toll das alles mal so detailliert zu lesen


melden

Der Mensch Jens Söring

21.05.2016 um 08:47
Ja, das bin ich. Mir war es in Deutschland zu kalt.


melden

Der Mensch Jens Söring

21.05.2016 um 08:49
TextJa, das bin ich. Mir war es in Deutschland zu kalt.
Das kann ich sehr gut nachvollziehen ;).

Danke Dir für die ausführliche Antwort. Jetzt hat man ein wenig mehr Einblick, wie das Rechtssystem in den USA funktioniert.


melden

Der Mensch Jens Söring

21.05.2016 um 08:56
Nichts zu danken. Das Entscheidende ist: Ob in den USA oder in Deutschland, die Staatsanwaltschaft muss das Gericht (in Deutschland in so einem Fall die Mehrheit von 3 Richtern und 2 Geschworenen, in Virginia alle 12 Geschworene) von der Täterschaft des Angeklagten überzeugen, und das, ohne dass vernünftige Zweifel am Gesamteindruck der Beweisaufnahme bleiben.

Das ist in beiden Systemen also gleich. Und keines der Systeme garantiert unfehlbare Urteile. Alle Beteiligten sind Menschen.


1x zitiertmelden

Der Mensch Jens Söring

21.05.2016 um 09:07
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Das ist in beiden Systemen also gleich. Und keines der Systeme garantiert unfehlbare Urteile. Alle Beteiligten sind Menschen.
Dem kann ich zustimmen.

Es wird häufig der Eindruck erweckt, in den USA wäre das Rechtssystem recht fehlerbehaftet und es gäbe viele Fehlurteile.

Im Grunde funktioniert das Rechtsystem in den USA nicht ganz so anders wie bei uns. Ein angeblich zu unrecht Verurteilter, hat also sehr wohl die Möglichkeit sich an verschiedenen Stellen gegen das falsche Urteil zu wehren. Im Kopf hat man meistens lediglich die 12 Geschworenen und dann muss man sich fügen. Das kam ja auch so im Fall JS rüber, dass er keine weiteren Möglichkeiten mehr gehabt hätte. Was ja so auch nicht gestimmt hat.


melden

Der Mensch Jens Söring

21.05.2016 um 09:12
@Rick_Blaine
Findest du die US Methode der vielen Revisionen geeigneter als bei uns mit weniger?


1x zitiertmelden

Der Mensch Jens Söring

21.05.2016 um 09:19
@Rick_Blaine
OT aber interessant wo bist du denn in den Staaten california?


melden

Der Mensch Jens Söring

21.05.2016 um 09:20
Zitat von lsowailsowai schrieb:Findest du die US Methode der vielen Revisionen geeigneter als bei uns mit weniger?
Ja. Je öfter man sein Anliegen vor anderen Richtern anbringen kann, desto grösser die Chance, dass man sie überzeugt.

Ein Problem ist allerdings in beiden Systemen gleich: es gibt in den USA genau wie in Deutschland nur eine Tatsacheninstanz. Wer sich ein wenig auskennt wird vielleicht schon mal über die Forderung gestolpert sein, eine zweite Tatsacheninstanz zuzulassen. Bisher sind diese Forderungen, die von vielen namhaften Anwälten vertreten werden, alle erfolglos gewesen.

Es geht darum, dass nur einmal alle Tatsachen vorgebracht werden können, alle Zeugen vernommen werden, Gutachten vorgestellt werden, Indizien gesichtet werden. In allen folgenden Instanzen wird immer nur überprüft, ob die Vorinstanz rechtliche Fehler gemacht hat oder offensichtliche Fehler bei der Interpretation der Tatsachen, ohne diese aber neu anzuschauen. Wobei es in Deutschland problematischer ist als in den USA, da es in Deutschland bis heute kein wörtliches Protokoll der Verhandlung gibt, in den USA liegt das immer vor.

Gegen eine zweite Tatsacheninstanz sprechen die extremen Kosten, finanziell aber auch zeitlich für alle Zeugen usw.

Dennoch bleibt das als ein unbefriedigendes Manko in beiden Systemen.


melden

Der Mensch Jens Söring

21.05.2016 um 09:38
@Rick_Blaine
Das ist doch diese 25 Tages-Regel in Virgina gewesen, wovon JS gesprochen hat. Das ist in der Tat eine knappe Zeit um neue Beweise zu sichern.

Wobei die Ermittlungen ansich ja auch einige Zeit in Anspruch nehmen und hoffentlich gründlich erfolgen, so dass es nicht häufig vorkommt, dass Beweise übersehen werden. Gerade heutzutage bei dem Stand der Technik.


melden

Der Mensch Jens Söring

21.05.2016 um 10:14
Ach ja, ich erinnere mich an diese unsägliche Diskussion. Sie ist einfach falsch!

Das Gesetz in Virginia sagt, man muss Revision innerhalb von 30 Tagen einlegen (§ 8.01-675.3 VA Code).

Was bedeutet das? Man muss innerhalb von 30 Tagen nach Zertifizierung des Urteils (also dann, wenn das Gericht das Urteil formell eingetragen hat, das passiert in der Regel einige Tage nach der letzten Anordnung) Revision einlegen.

Praktisch sieht das aber so aus: Erstens kommt nach einem Schuldspruch noch die "penalty phase", die Überlegung des Gerichts zum Strafmass. Da können noch einmal Gutachten eingeholt werden, sogenannte Pre-sentencing reports, Zeugen vernommen werden, das Opfer oder seine Angehörigen werden angehört... das ist anders als in Deutschland! Es liegen oft Monate zwischen dem Schuldspruch und der Verkündung des Strafmasses.

Erst wenn das eingetragen ist, beginnt die 30 Tage Frist. Und innerhalb derer brauche ich nur das Revisionsgericht davon verständigen, dass ich Revision einlege. Das geschieht mit einem ganz kurzen Schriftsatz von ca. 3-4 Seiten, in manchen Staaten auch mit Formblatt.

Das ist alles!

Danach wird die Revision vom Revisionsgericht eingetragen und dann wird mir (ich spreche von mir als dem Anwalt) Zeit gegeben, die Revision zu begründen. Zuerst muss ich einmal das gesamte Protokoll erhalten. Bei einem langen Prozess kann das ein paar Wochen dauern. Mir stehen 60 Tage zur Verfügung.

Dann muss ich innerhalb von 40 Tagen eine Zusammenfassung der Revision einreichen. Überzeugt diese das Gericht, bekomme ich weitere 40 Tage für eine ausführliche Begründung der Revision.

Dann bekommt die Staatsanwaltschaft ebenso eine Frist von 25 Tagen, auf meine Revisionsbegründung zu antworten. Und dann habe ich noch einmal Zeit, auf diese wieder schriftlich zu antworten.

Und dann erst setzt das Gericht eine mündliche Anhörung zur Revision fest.

Praktisch bleiben mir, ich bin nicht in Virginia, aber in einem Staat mit ähnlichen Fristen, in der Regel mindestens 3-6 Monate um eine Revision vorzubereiten.

Siehe: Criminal Appeals Procedure, Rules of Court, Part V, Court of Appeals of Virginia
http://www.fairfaxcounty.gov/courts/circuit/pdf/ccr-b-115.pdf


melden

Der Mensch Jens Söring

21.05.2016 um 10:56
@Venice2009
Bei dem Thema Strafe kommt man sowieso nicht auf einen Nenner. Da wird es immer Meinungen geben, die auseinander gehen, dafür sind wir viel zu individuell und haben andere Erfahrungen im Leben gemacht, die uns dahin geführt haben, wer wir sind und was wir fühlen. Es ist unmöglich jemanden seine eigenen Augen zu geben, wenn du verstehst, daher ist das Nachvollziehen und Nachempfinden einer gegensätzlichen Meinung fast unmöglich. Dazu fällt es Menschen allgemein sehr schwer sich in andere reinzufühlen, außer man trifft einen persönlichen Nerv, aber dann hätte man sowieso keine so starke gegensätzliche Meinung.

@Rick_Blaine
Der jetzige Vergleich der Welt mit unserem Rechtssystem finde ich nicht sinnvoll, da man dazu die komplette Entwicklung der Rechtssysteme betrachten muss. Denn ganz früher gab es bezüglich der Exekutionen weniger Diskussionen, die Leute kannten nix anderes, aber der Mensch entwickelt sich nun mal in jeder Hinsicht weiter. Die einen schneller, die einen langsamer, je nach Kultur. Und so gab es auch im deutschen Raum mal die Todesstrafe. Und wenn man die Entwicklung betrachtet, geht der Trend eher in eine humanere Sichtweise. Aber es wird immer Kulturen geben, die sich in manchen Dingen langsamer entwickeln, weil es in den Köpfen drin ist. Auch zB. Thema Ehebruch, was in arabischen Ländern mit dem Tode bestraft wird, was überhaupt nicht unserer moralischen Vorstellung von Freiheit entspricht, gab es dafür in den westlicheren moderneren Ländern ebenfalls früher Strafen dafür. Es gab immer iwann eine Zeit, wo ein anderes Rechtsverständnis herrschte. Und der Trend bzw. die moralischen Vorstellungen gehen definitiv in eine moralisch humanere Richtung. Auch in den USA wenn man dort die Entwicklung betrachtet. Also kann man jetzt nicht einfach pauschal den Vergleichsstand von heute nehmen.

Und was für mich persönlich noch so ein Punkt ist, wenn mit zweierlei Maß gemessen wird. Ich bin nicht gläubig und halt nix von Auge um Auge. Ich kann nicht auf der einen Seite verlangen, dass sich human gegenüber anderen Menschen verhalten wird und im Gegenzug behandle ich solche Leute die es nicht getan haben wie Abfall auf inhumane Weise. Wenn ich sowas verlange, habe ich es vorzuleben. So kann man Menschen ändern bzw. sensibilisieren.
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Keiner von uns hier war beim Prozess dabei, keiner hier hat die Akten gelesen, die Zeugen vernommen usw. Und ich denke keiner hier kennt sich gut genug aus, um pauschal sagen zu können, 1. in Deutschland wäre er nicht verurteilt worden und 2. dass das System an sich korrupt und ungerecht sei.
Das gilt aber immer für beide Seiten. Pro und Contra. Danke für deinen Beitrag!

Nur zum Verständnis, ich bin nicht Pro JS. Lese die "Contra-Fraktion" mit Interesse auch wenn nicht absolut alles meiner Meinung entspricht.


melden

Der Mensch Jens Söring

21.05.2016 um 11:06
@Rick_Blaine
Herzlichen Dank für Deine ausführliche Darstellung des Instanzenwegs bei Kriminalfällen in den USA. Wie ich auch aus anderen US-Fällen bisher ersehen konnte, ist es fast unmöglich, eine neue Hauptverhandlung zu bekommen und in diese neue Sichtweisen/Beweismaterialien einfließen zu lassen. In der Regel ist es dann also wohl so, dass die nachfolgenden Revisionsinstanzen in den allermeisten Fällen nur prüfen, ob Verfahrensfehler stattgefunden haben und diese relevant waren, den Ausgang des Verfahrens zu beeinflussen. Bei deutschen Entscheidungen des BGHs in Strafsachen ist das bei Revisionen in Kriminalfällen wohl vergleichbar. Die Revisionsinstanzen in den USA haben allerdings wohl auch die Möglichkeit, das Strafmaß herabzusetzen, wenn sie das für angemessen erachten. All dies ist bei JS in Verfahren über viele Jahre nicht geschehen. Ich denke, dass seine Familie für die Revisionsinstanzen, die ja bis zum Supreme Court gegangen sind, enorme finanzielle Mittel bereitstellen musste.

In den USA werden ja auch, wie beschrieben, alle Hauptverhandlungen stenographisch erfasst. Diese Protokolle sind u.a. zwingend erforderlich, um einen Revisionsantrag begründen zu können und müssen i.d.R. wohl vom Gericht bzw. dem Stenographen erst gekauft werden (wenig ist in den USA wohl kostenlos). Also ist sicher, dass JS bzw. seine diversen juristischen Vertreter über die Jahre über diese Protokolle verfügen. Ich habe sie bisher nirgends veröffentlicht gesehen, genauso wenig wie die anderen Prozessunterlagen (z.B. schriftliche Geständnisse aus London, Protokolle der Vernehmungen, Briefverkehr zwischen EH und JS). Mein Eindruck ist, dass JS die Hoheit u.a. über alle prozessualen Informationen behalten möchte und nur selektiv Zugriff darauf gewährt, wenn diese Informationen nützlich sind, Zweifel an seiner offensichtlichen Schuld zu streuen. Belastende Informationen werden verschwiegen bzw. negiert.

Daher meine Frage: Könnte JS bzw. seine Vertreter diese Unterlagen veröffentlichen, damit sich jeder ein eigenes Bild von allen prozessualen Schritten, also auch den Aussagen von EH in der damaligen Hauptverhandlung machen könnte? Oder gibt es für uns hier die Möglichkeit, z.B. bei Gericht in Virginia einen entsprechenden Antrag einzureichen? Ich verweise z.B. auf den aktuellen Fall von Ross Ulbricht, dem kürzlich zu lebenslanger Haft (ohne Begnadigungsmöglichkeit) verurteilten Gründer von Silk Road, wo eben alle o.g. Punkte (Protokolle, Beweise, Verfügungen des Gerichts zu Rechtsfragen) zeitnah veröffentlich wurden.


1x zitiertmelden

Der Mensch Jens Söring

21.05.2016 um 11:14
Zitat von ErnelloErnello schrieb:Wie ich auch aus anderen US-Fällen bisher ersehen konnte, ist es fast unmöglich, eine neue Hauptverhandlung zu bekommen und in diese neue Sichtweisen/Beweismaterialien einfließen zu lassen. In der Regel ist es dann also wohl so, dass die nachfolgenden Revisionsinstanzen in den allermeisten Fällen nur prüfen, ob Verfahrensfehler stattgefunden haben und diese relevant waren, den Ausgang des Verfahrens zu beeinflussen. Bei deutschen Entscheidungen des BGHs in Strafsachen ist das bei Revisionen in Kriminalfällen wohl vergleichbar
Genau, das ist das Problem der "zweiten Tatsacheninstanz," das ich oben angesprochen hatte.
Zitat von ErnelloErnello schrieb:Daher meine Frage: Könnte JS bzw. seine Vertreter diese Unterlagen veröffentlichen, damit sich jeder ein eigenes Bild von allen prozessualen Schritten, also auch den Aussagen von EH in der damaligen Hauptverhandlung machen könnte? Oder gibt es für uns hier die Möglichkeit, z.B. bei Gericht in Virginia einen entsprechenden Antrag einzureichen?
Prinzipiell ist alles öffentlich. Ich weiss aber nicht, wie lange in Virginia diese Dinge aufbewahrt werden, in meinem Staat werden die Akten in der Regel nach ca 25 Jahren zerstört um Platz zu schaffen. Wenn sie noch existieren, kann jeder Bürger Einsicht in die Gerichtsentscheidungen nehmen oder ein Verhandlungsprotokoll anfertigen lassen. Worauf man keinen Zugriff hat, sind die Ermittlungsakten selbst, also die Akten der Staatsanwaltschaft und Polizei, die Beweismittel usw. Das wäre zu umständlich.

Söring, der all diese Unterlagen sicherlich besitzt, könnte sie ohne weiteres veröffentlichen, sofern er sie nicht selbst vernichtet hat.


melden