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Führerscheinentzug bei Straftaten

176 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Führerschein ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Führerscheinentzug bei Straftaten

22.11.2013 um 11:38
@Marcandas
Zitat von MarcandasMarcandas schrieb:Spinn diese Idee doch mal in anderen Variationen weiter, dann kommt der Kontrast, auf den ich hinaus will, deutlicher raus. Z. B. mit Internetverbot, Auflage, nur bestimmte Kleidung tragen zu dürfen oder bestimmte Kleidung nicht mehr tragen zu dürfen, Kino-/DVD-/Film-Verbot, Verbot, öffentliche Verkehrsmittel benutzen zu dürfen, Abgabe des Gewerbescheins (so ein solcher vorhanden ist), Aberkennung des Wahlrechts usw. usw. usw.

Das Strafrecht neben bestehender Freiheitsstrafen, Geldstrafen und evtl. Vermögensstrafen nach Belieben zu erweitern, mündet schnurstracks in eine äußerst zwielichtige Rechtsstaatlichkeit.
Ich denke nicht, dass man zwangsläufig bei solch einer Entwicklung landet.

Und ich bin der Meinung, die Möglichkeit kreativerer Strafen in einem klar festgelegten Rahmen ist vielmehr ein Gewinn für den Rechtsstaat, statt ein Weg in zwielichtige Rechtsstaatlichkeit.


Fachleute, Richter mit langjähriger Berufserfahrung wie zum Beispiel der bekannte Jugendrichter Andreas Müller aus Bernau, vertreten oft die Ansicht:,,Der mögliche Strafrahmen, den wir zur Verfügung haben, reicht im Prinzip aus. Das Problem sind fehlende Abstufungen und fehlende Möglichkeiten zur Variation, um die passende Strafe zu finden für den jeweiligen Straftäter!"

Damit ist gemeint, dass ihnen oft entweder nur die Möglichkeit bleibt, jemandem eine ziemlich milde Strafe zu geben oder aber richtig einen auf den Deckel. Beides ist nicht unbedingt immer sinnvoll.

Eine milde Strafe KANN zwar, beim entsprechenden Täter, zu der Ansicht führen:,,Wow, da hab ich nochmal Glück gehabt, danke, ich werde mich in Zukunft benehmen!"

Eine harte Strafe KANN dazu führen, dass jemand sagt:,,Oh Mist, jetzt hab ich richtig Ärger bekommen, ich werd mich in Zukunft benehmen!"

Aber es kann auch schlicht und ergreifend so aussehen, dass sich der Täter bei der milden Strafe kaputt lacht und denkt, er ist unantastbar. Das ist Realität.
Und er bei der harten Strafe trotzig reagiert oder dann schon eine kriminelle Karriere hinter sich hat, die man durch eine frühzeitige, sinnvolle Strafe hätte verhindern können.


Mehr Abstufungsmöglichkeiten, um eine für den jeweiligen Täter sinnvolle Strafe zu finden, helfen allen, Opfern, Gesellschaft, Richtern, Polizei, Staatswälten, Tätern.


Und eine sinnvolle Abstufungsmöglichkeit bzw. kreative Strafe kann doch durchaus in Form eines Führerscheinentzugs erfolgreich sein.
Stell dir vor, jemand ist schon zum zweiten Mal aufgefallen, weil er einem anderen, der ,,dumm geguckt hat", auf`s Maul gehauen hat.

Der Angeklagte fährt mit seinem getunten Auto vor, sowohl der im Bezirk zuständige Richter, als auch die zuständige Staatsanwältin, als auch die Polizisten, die ja täglich im Bezirk zu tun haben und natürlich auf dem Schirm haben, wer da so herumgurkt, wissen, dass dieser Angeklagte sehr auf sein Auto steht.

Er großen Wert darauf legt, gesehen zu werden, mit seinen Kumpels herumzucruisen, vor den Frauen anzugeben mit der geilen Karre, er gerne auch mal Fahrten in andere Städte macht, Stichwort Freiheit.

Über eine Geldstrafe lacht er, die bezahlt er aus der Portokasse, meint er großspurig.

(ein solches Beispiel ist keineswegs irreal konstruiert!)


Was trifft genau diesen Angeklagten wohl mehr? Eine Verwarnung und Geldstrafe und ein mahnendes Wort des Richters:,,Also beim nächsten Mal kommen Sie aber nicht mehr so leicht davon..."?

Oder das streng durchgesetzte Verbot für 6 Monate, mit seinem coolen Auto durch die Gegend zu fahren?

Eine Strafe muss auch eine Strafe sein! Sonst kann man sich das gleich schenken und den Angeklagten mit Schulterklopfen und Winken verabschieden.


Wer über Geldstrafen, Verwarnungen oder Arrest lacht, aber durch einen Führerscheinentzug getroffen wird, sollte eher einen Führerscheinentzug bekommen, als eine Geldstrafe.


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Führerscheinentzug bei Straftaten

22.11.2013 um 12:22
@Kc
Zitat von KcKc schrieb:Und ich bin der Meinung, die Möglichkeit kreativerer Strafen in einem klar festgelegten Rahmen ist vielmehr ein Gewinn für den Rechtsstaat, statt ein Weg in zwielichtige Rechtsstaatlichkeit.
Kreativität ist in dem Zusammenhang immens problematisch. Im Prinzip ist man mit Freiheitsentzug schon am ultimo ratio. Einzige Ausnahme kann da nur eine begründbare Kausalität sein, z. B. Berufsverbot oder eben auch Fahrverbot bei einschlägigen Straftatbeständen. Wenn, dann können solche Kreativstrafen nur auf freiwilliger Basis als Alternative für Freiheitsentzug oder Arrest installiert werden. Mit allem anderen gelangt man schnell an's Ende der rechtsstaatlichen Fahnenstange an... wie bereits am hier diskutierten Beispiel erläutert, am Gebot der Verhältnismäßigkeit.
Zitat von KcKc schrieb:Fachleute, Richter mit langjähriger Berufserfahrung wie zum Beispiel der bekannte Jugendrichter Andreas Müller aus Bernau, vertreten oft die Ansicht...
Das trifft für das Jugendstrafrecht in bestimmten Teilen zu (z. B. Arrest), ist aber ansonsten fragwürdig, denn auch das Jugendstrafrecht bietet reichlich Ermessensspielraum (vgl. z. B. § 18 JGG) und sogar mehr Variation, als das Erwachsenenstrafrecht. Die Krux ist da eher die Anwendungsregelung als solche. Die Strafmündigkeitsgrenze z. B. ist m. E. längst nicht mehr zeitgemäß. Aber auch die Anwendung über die Volljährigkeit hinaus halte ich für fragwürdig. Bei Verbrechen sollte zudem eine Anwendbarkeit ab einem geringeren Alter ausgeschlossen werden.
Zudem liegt viel Betriebsblindheit bei den Jugendrichtern, die oftmals die Taten aus lauter pädagogischer Anwandlung nicht mehr sehen.

Aber du beziehst das Thema doch zu sehr auf das Jugendstrafrecht. Im Jugendstrafrecht könnte man sich solch eine Regelung sogar noch eher vorstellen. Realisieren ließe sie sich möglicherweise über den Begriff der fehlenden Reife. Das Jugendstrafrecht ist aber nur ein kleiner Teilaspekt, da die plakatierte Änderung diesbezüglich nicht unterscheiden soll. Und damit kommt man dann in die bedenklichen Gefielde.


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Führerscheinentzug bei Straftaten

22.11.2013 um 12:31
Zitat von MarcandasMarcandas schrieb:Die Strafmündigkeitsgrenze z. B. ist m. E. längst nicht mehr zeitgemäß.
Weil sich die Zahl krimineller Kinder/Jugendlicher häuft oder weil Kinder früher eine Reife erlangen, Unrecht besser zu bewerten?


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Führerscheinentzug bei Straftaten

22.11.2013 um 12:33
@Commonsense
Zitat von CommonsenseCommonsense schrieb:Ich gebe Dir in allen Punkten recht - gleichwohl ich einige Deiner Vergleiche weniger nachvollziehbar finde, als andere.
Ja, die hinken bisweilen - da hast du völlig Recht. Mir ging es auch mehr darum, damit die fehlende Kausalität zu kontrastieren.
Zitat von CommonsenseCommonsense schrieb:Der Führerschein ist ein durch den Staat (Land, Kommune - irrelevant) ausgegebenes Dokument, das die Eignung für den Straßenverkehr bestätigt.
Ich könnte mir schon einen Bezug zu einem straffällig gewordenen jungen Menschen vorstellen, der zu Gewalt und Überreaktion neigt...
Eben... du bringst es auf den Punkt mit dem Begriff der Eignung. Dein Beispiel ließe sich in bestimmten Fällen noch mit dieser Kausalität begründen, wenn solch eine Neigung festgestellt würde. Bei Diebstahl hingegen sieht es schon anders aus.
Zitat von CommonsenseCommonsense schrieb: aber es ist doch interessant, darüber zu diskutieren und festzustellen, wie sehr einige Menschen schon bei der Vorstellung aus der Haut fahren...
*lach, mich lässt bei solchen Themen regelmäßig der Populismus, der reaktionäre Ansatz und die Kurzsichtigkeit des Gesetzgebers aus der Haut fahren.


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Führerscheinentzug bei Straftaten

22.11.2013 um 12:35
@kleinundgrün

weil Kinder heute deutlich früher reif sind, als noch vor 30 Jahren.


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Führerscheinentzug bei Straftaten

22.11.2013 um 12:38
Zitat von MarcandasMarcandas schrieb:weil Kinder heute deutlich früher reif sind, als noch vor 30 Jahren.
Ich möchte Deinen Kommentar gerne anpassen:

Weil manche Kinder heute deutlich früher reif sind als vor 30 Jahren. Nämlich Kinder, die durch ihr Umfeld eine solche Reife erfahren.

Aber was machst Du mit Jugendlichen, die in einem Umfeld aufwachsen, das dem von vor 30 Jahren entspricht?


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Führerscheinentzug bei Straftaten

22.11.2013 um 12:41
@Marcandas
Die frage ist doch, ob ein 14- oder 13jähriger für gewöhnlich eine Reife hat, das Unrecht seiner Handlung einzusehen und zu bewerten.
Woran konkret machst du diese früher erlangte Reife fest?


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Führerscheinentzug bei Straftaten

22.11.2013 um 12:41
@kleinundgrün
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Aber was machst Du mit Jugendlichen, die in einem Umfeld aufwachsen, das dem von vor 30 Jahren entspricht?
Dem ließe sich durchaus auch mit einer herabgesetzten Strafmündigkeit durch das JGG im individuellen Einzelfall begegnen.


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Führerscheinentzug bei Straftaten

22.11.2013 um 12:42
@kleinundgrün
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Woran konkret machst du diese früher erlangte Reife fest?
Am individuellen Einzelfall. Der scheidet aber per Definition aus für Fälle unterhalb der Strafmündigkeit. Die grundsätzliche Anwendbarkeit ist ja nicht gleichbedeutend mit Strafe.


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Führerscheinentzug bei Straftaten

22.11.2013 um 12:45
@Marcandas

Ich verstehe nicht ganz, warum du die Maßnahme ,,Führerscheinentzug" so negativ und schädlich für den Rechtsstaat siehst?

Was ist denn ein ,,Rechtsstaat"? Also ich verstehe darunter einen Staat, der unter anderem (zum Beispiel der Einräumung von Grund- und Menschenrechten) ein klar geregeltes Strafrecht hat, sprich:,,Für diese Tat kann es unter diesen und jenen Bedingungen diese oder jene Strafe geben."

Das kratzt doch dann nicht am Rechtsstaat, wenn das zur Verfügung stehende Spektrum der Strafen sinnvoll erweitert wird, indem man den Richtern mehr genau festgelegte Abstufungsmöglichkeiten innerhalb eines genau festgelegten Rahmens gibt.

Der Rechtsstaat würde nur geschädigt, finde ich, wenn es KEINE gesetzliche Grundlage für eine verhängte Strafe gäbe, aber ein Richter eine solche verhängt.


Wenn die Legislative, die Gesetzgebung, das Instrument ,,Führerscheinentzug" als eine mögliche Strafe für bestimmte Delikte einführt, ist das legitim und in meinen Augen nicht schädlich für die Rechtsstaatlichkeit.
Denn genau dafür ist die Legislative unter anderem da: Um für die Judikative festzulegen, unter welchen Rahmenbedingungen diese urteilen kann.


Vielleicht mögen nun Leute sagen, ein Führerscheinentzug sei unfair, weil er einen Eingriff in die persönlichen Freiheiten darstelle, Recht auf freie Entfaltung usw. - das ist aber auch bei Freiheitsstrafen oder Arresten oder Auflagen der Fall. Auch diese schränken die persönlichen Freiheiten des Verurteilten ein - aufgrund der gesetzlichen Voraussetzungen.

Warum soll es legitim sein, auf gesetzlicher Grundlage einen Straftäter sowohl für Diebstahl als auch für Körperverletzung mit Freiheitsentzug zu strafen, aber nicht legitim, einem Straftäter auf gesetzlicher Basis den Führerschein zu entziehen?


@kleinundgrün
Weil sich die Zahl krimineller Kinder häuft oder weil Kinder früher eine Reife erlangen, Unrecht besser zu bewerten?
Strafmündigkeit 14 Jahre - das ist immer so eine Sache, finde ich.

Es stellt sich jedes Mal die Frage: Kapiert das ,,Kind" eigentlich, was es gemacht hat?

Grundsätzlich kann auch schon ein 6-Jähriger beigebracht bekommen und verstanden haben, dass man nicht einfach andere Leute zusammenschlägt oder schneidet oder sticht.

Andererseits ist man mit 14 auch noch voll in der geistigen Entwicklung und es ist keineswegs gesichert, dass es einem wirklich bewusst ist, was man angerichtet hat, indem man jemanden verprügelt oder absticht.

Und wiederum: Manche Jugendliche nutzen diese Strafmündigkeitsgrenze ganz gezielt aus und führen sich auf, wie sie möchten, weil sie wissen, dass man sie erst ab 14 Jahren belangen kann.

Kriminelle Vereinigungen nutzen gerne Jugendliche unter 14 aus für deren Machenschaften, beispielsweise ist die Praxis von manchen Syndikaten und Clans aus dem arabischen Raum bekannt, nach Deutschland unter 14-Jährige zu bringen und sie hier als Drogenhändler arbeiten zu lassen. Wenn sie erwischt werden, kommen sie nur zurück ins Heim (sie haben keinen Pass, ihre Identität kann nicht festgestellt werden) und sobald die Polizei weg ist, geht`s wieder auf die Piste.


Aber ist es dann wiederum eine Lösung, die Strafmündigkeit einfach runterzusetzen? Auf 12 Jahre? Auf 10? Macht man nicht einem Kind alles kaputt, das einmal aus Dummheit jemanden verprügelt hat und dafür ins Gefängnis kommt oder eine Vorstrafe hat, noch bevor es auf einer weiterführenden Schule ist? Kann man Menschen bestrafen, bei denen vermutlich die geistige Reife fehlt, ihre Schuld zu erkennen?


Strafmündigkeit, problematisches Thema...


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Führerscheinentzug bei Straftaten

22.11.2013 um 12:48
Zitat von KcKc schrieb:Es stellt sich jedes Mal die Frage: Kapiert das ,,Kind" eigentlich, was es gemacht hat?
Genau.
Zitat von MarcandasMarcandas schrieb:Am individuellen Einzelfall. Der scheidet aber per Definition aus für Fälle unterhalb der Strafmündigkeit. Die grundsätzliche Anwendbarkeit ist ja nicht gleichbedeutend mit Strafe.
Schon richtig. Nur ist diese absolute Grenze ein besonderer Schutz des Kindes/Jugendlichen.

Was ich aber meinte: Woran machst Du diese früher erlangte Reife heutzutage fest? Oder wo siehst Du Gründe dafür.


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Führerscheinentzug bei Straftaten

22.11.2013 um 12:53
@Kc

wir haben 3 Möglichkeiten, des Bestrafens die für jede Straftat mehr als ausreichend sind. Wenn die aktuelle Legislative beschliesst, den Strafenkatalog zu erweitern, wie sieht es bei zukünftigen Legislativen? Wenn wir das Strafrecht um allzuviele Bestrafungsmöglichkeiten erweitern haben wir irgendwann ein Problem die Schwere der Strafe miteinander abwägen zu müssen, bei dem Strafen durch ein Gericht zu sehr der Willkür ausgesetzt sein kann, bzw die Verhätnissmäßigkeit der Strafe nachvollziehbar aufzuzeigen.


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Führerscheinentzug bei Straftaten

22.11.2013 um 13:11
@cejar

Es ist und war eben immer die Aufgabe der Legislative, wie schon ihr Name sagt, Gesetze zu geben.

Die Legislative legt den Rahmen und die Instrumente der Judikative fest, in und mit denen die Judikative handeln kann.

Vereinfacht erklärt: Die Legislative legt fest:,,Für einen leichten Diebstahl könnt ihr Richter Strafen im Rahmen von...bis...verhängen. Ein leichter Diebstahl liegt vor, wenn...".

Dann schaut der Staatsanwalt, ob bei einer angezeigten Angelegenheit ein Diebstahl vorliegen könnte, prüft, ob es ein leichter Diebstahl ist und geht zum Richter, wo er den Beschuldigten anklagt.
Dann kommt die Verhandlung, der Richter hört sich die Sache an, prüft die Beweise, die der Staatsanwalt vorlegt und was der Verteidiger, der Angeklagte und eventuelle Zeugen zu sagen haben und entscheidet dann:,,Ja, stimmt, der Angeklagte hat einen leichten Diebstahl begangen. Ich verurteile ihn hiermit (aufgrund der mir gegebenen Möglichkeiten) zu einer Strafe von...".


In welchem Umfang wiederum die Legislative Gesetze geben kann, ist vorgegeben und eingeschränkt beispielsweise durch Grundgesetz und kontrolliert durch das Bundesverfassungsgericht.

Und ja, es stimmt - zukünftige Legislativen haben auch das Recht, neue Gesetze zu schaffen oder alte aufzulösen, genau das macht einen zentralen Teil ihrer Arbeit aus.


Weiter, zu deinem angesprochenen ,,die Schwere der Tat und Strafe abwägen" - das ist keine neue Erfindung, nicht einmal eine Erfindung des modernen Rechtsstaats, das wurde schon immer so gemacht.

Weil im Prinzip jedem Menschen klar ist, dass es unterschiedliche Dinge sind, ob ich nun ganz gezielt jemanden abpasse und zusammenschlage oder ob ich einfach nur nicht sehen konnte, ob jemand da um die Ecke kommt, während ich einen schweren Gegenstand um die Ecke trage und dieser dem anderen auf den Fuß fiel.


Natürlich wird abgewogen, wie schwerwiegend die Tat ist und welche Strafe angemessen ist.

Deshalb lauten ja auch unsere Strafgesetze gewöhnlich nicht:,,Bei Körperverletzung gibt`s 5 Jahre Knast."

Sondern es gibt Unterscheidungen zwischen leichter und gefährlicher Körperverletzung, es wird mit einbezogen, ob die KV absichtlich oder unabsichtlich geschah, ob der Täter Reue zeigt oder uneinsichtig ist, ob von ihm weitere, entsprechende Taten zu erwarten sind, ob er Vorstrafen hat etc. und schließlich gibt es einen Strafrahmen, innerhalb dessen der Richter nach Feststellung der Art und Weise der Straftat urteilen kann.


Diese Abwägungen, vor denen du warnst als vermeintliche Folge von Abstufungen möglicher Strafen, diese Abwägungen gibt und gab es praktisch immer.


Auch die Diskussionen, inwieweit eine bestimmte Strafe gerechtfertigt und angemessen ist, gab und gibt es schon immer, auch ganz aktuell.

Das ist also ebenfalls kein Argument gegen mögliche Abstufungen für Strafen innerhalb eines gesetzlich festgelegten Rahmens.


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Führerscheinentzug bei Straftaten

22.11.2013 um 13:17
@Kc


die Problematik liegt doch darin begründet das sich jeweilige Legislativen noch diverse andere Bestrafungsmöglichkeiten ausdenken können. Und hier wird es mit der Abgrenzung und Abstufung schwierig, denn wie willst du festlegen, ob 5 Monate Fernsehverbot schlimmer sind als 1 Monat Fahrverbot, oder 1000 EURO Geldstrafe schlimmer ist als 2 Monate Internetverbot?

Die Strafen werden zu subjektiv und von jedem anderen komplett anders bewertet. Dies ist natürlich auch bei Freiheitsentzug oder einer Geldstrafe ähnlich, aber hier hat man es mit der Tagessatzregelung für Geldstrafen schon ganz gut geregelt.

Meine Bestrafungsoptionen sind natürlich nur dahergezogene Beispiele, die eventuell an der Realität vorbeigehen, aber ich bin nicht so kreativ was Bestrafungsarten angehen.


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Führerscheinentzug bei Straftaten

22.11.2013 um 13:29
@kleinundgrün
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Was ich aber meinte: Woran machst Du diese früher erlangte Reife heutzutage fest? Oder wo siehst Du Gründe dafür.
Die frühere Reife beschreibt einen allgemeinen früheren geistigen Entwicklungsstand, von dem eine Schulderkenntnisfähigkeit nicht auszunehmen ist. Zudem muss eine verminderte Schuldfähigkeit nicht notwendigerweise negativ i. S. von Strafbarkeit betrachtet werden, sondern kann - insbesondere im Anliegen des JGG - auch eine frühzeitige Hilfestellung durch geeignete erzieherische Maßnahmen gesehen werden. Die quantitativ ansteigenden Straftaten immer jüngerer Täter ist ein Symptom dafür, dass dem auch eine entsprechende Angleichung im Recht gegenübergestellt werden muss.

Zudem: woran machst du eigentlich fest, dass die Schuldfähigkeit keinesfalls früher gegeben sein kann und unsere gegenwärtigen Einschätzungen objektiv richtig sind? Sind Kinder in GB z. B. früher reif, als hierzulande?


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Führerscheinentzug bei Straftaten

22.11.2013 um 13:29
@cejar

Ja, das kann die Legislative - das ist sogar ihre Aufgabe, wie gesagt :D

Die Legislative kann gesetzliche Regelungen für Strafen für begangene Taten oder Verhalten festlegen. Allerdings nicht vollkommen frei und nach Gutdünken, sondern unter Berücksichtigung von Grundgesetz und Menschenrechten beispielsweise.

Und wem diese Gesetze nicht passen, wer meint, sie seien unvereinbar mit dem Grundgesetz, der kann zum Beispiel vor dem Bundesverfassungsgericht dagegen klagen.


Das Bundesverfassungsgericht hat der Legislative schon häufiger in den Hintern getreten und deren Ideen kassiert.


Weiterhin: Exakt was du beschreibst, IST schon heute Realität und WAR auch immer Realität!

Die Einschätzung, was ein Verbrechen ist, ist subjektiv. Wie schwer das Verbrechen ist, ist subjektiv. Und es ist auch subjektiv, welche Strafe angemessen ist.

Man versucht mit den gesetzlichen Regelungen, mit gemeinsamen Kriterien, wann welche Art und Schwere von Strafen vorliegt und wie diese zu behandeln sind, einen Rahmen zu schaffen und mehr Ordnung in diese Subjektivität zu bringen.

Aber ein komplett objektives Strafrecht kann es gar nicht geben, weil die Gesetze von Menschen gemacht werden und auch Richter Menschen sind.

Deshalb gibt es einen StrafRAHMEN, die Festlegungen, dass ein Richter bei Feststellung der Tat ,,leichter Diebstahl" MINDESTENS diese Strafe verhängen muss und MAXIMAL jene Strafe verhängen kann.


Und da wägt schon heute jeder Richter ab, ob er die Minimalstrafe gibt, die Maximalstrafe oder irgendwas dazwischen.


Das ist die Aufgabe des Richters.


Wenn das ohnehin schon Realität ist, warum soll man ihm dann nicht die Möglichkeit geben, noch feiner zu justieren und sinnvollere Strafen zu wählen, indem man ihm auch die Möglichkeit gibt, jemanden, der auf die Geldstrafe scheißt, aber stolz auf seine Fahrkünste ist, den Führerschein zu entziehen?


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Führerscheinentzug bei Straftaten

22.11.2013 um 13:34
Als ich gestern in den Nachrichten davon gehört habe dachte ich das ist Humbug, nicht alle haben einen Führerschein, und wen diese Leute gegen das Gesetz gehen was würde sie daran hindern ohne Führerschein das Auto zu nehmen oder sich einen falschen Führerschein zulegen


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Führerscheinentzug bei Straftaten

22.11.2013 um 13:37
Zitat von MarcandasMarcandas schrieb:Zudem: woran machst du eigentlich fest, dass die Schuldfähigkeit keinesfalls früher gegeben sein kann
Nirgends. Denn das behaupte ich ja nicht. Ich hatte Dich gefragt, woran du eine frühere Reife festmachst. Ich bin kein Jugendpsychologe und kenne auch keine entsprechenden Aufsätze über das Thema.
Zitat von KcKc schrieb:Kriminelle Vereinigungen nutzen gerne Jugendliche unter 14 aus für deren Machenschaften, beispielsweise ist die Praxis von manchen Syndikaten und Clans aus dem arabischen Raum bekannt, nach Deutschland unter 14-Jährige zu bringen und sie hier als Drogenhändler arbeiten zu lassen. Wenn sie erwischt werden, kommen sie nur zurück ins Heim (sie haben keinen Pass, ihre Identität kann nicht festgestellt werden) und sobald die Polizei weg ist, geht`s wieder auf die Piste.
Das stimmt. Aber ist da auch ein Grund, den eigentlich Handelnden (das Kind in dem Fall) zu bestrafen?

Im Strafrecht gibt es eine bestimmte Form der Täterschaft, die sog. "mittelbare Täterschaft". Da benutzt der Täter (in dem Fall der "Hintermann" der Bande) Werkzeuge, die selbst nicht schuldfähig sind und daher nicht bestraft werden. Er begeht die Tat quasi durch jemand anderen und ist daher selbst der Täter. (Wobei ich sagen muss, dass StR schon eine Weile zurück liegt und daher keine Gewähr für Vollständigkeit dieses Exkurses übernommen wird ;) )
Für die fälle dieser Kinderbanden besteht daher eigentlich kein Änderungsbedarf, weil der Hintermann der "echte" Täter ist und auch bestraft wird.


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Führerscheinentzug bei Straftaten

22.11.2013 um 13:41
@kleinundgrün

Ist denn aber nicht der Knackpunkt, wie so oft, der Beweis, der Nachweis für die Täterschaft eines Hintermannes?

Wenn der 13-Jährige Heroindealer einfach nicht verraten oder bestätigen will, wer ihn bezahlt, von wem er den Stoff hat, wer ihn nach Deutschland brachte, dann stehen die Ermittler da und können nichts tun.

Der Nachweis ist immer das Problem...


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Führerscheinentzug bei Straftaten

22.11.2013 um 13:42
Zitat von MarcandasMarcandas schrieb:Die quantitativ ansteigenden Straftaten immer jüngerer Täter ist ein Symptom dafür, dass dem auch eine entsprechende Angleichung im Recht gegenübergestellt werden muss.
Das ist eine diskutable Ansicht. Die ich aber - zumindest ad hoc - nicht teile. Der Umstand, dass objektiv strafbare Handlungen begangen werden ist kein Indiz dafür, dass die Handelnden über die geistige Reife verfügen, ihre Handlungen auch bewerten zu können.
Der Anstieg der Jugendkriminalität (gibt es den wirklich? Ich kenne dazu keine Statistik der letzten 30 Jahre) bedeutet doch nicht zwangsläufig, dass Jugendlicher früher reif sind und deswegen Straftaten begehen. Mir fehlt da schlicht die Kausalität.


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