Führerscheinentzug bei Straftaten
22.11.2013 um 11:38@Marcandas
Und ich bin der Meinung, die Möglichkeit kreativerer Strafen in einem klar festgelegten Rahmen ist vielmehr ein Gewinn für den Rechtsstaat, statt ein Weg in zwielichtige Rechtsstaatlichkeit.
Fachleute, Richter mit langjähriger Berufserfahrung wie zum Beispiel der bekannte Jugendrichter Andreas Müller aus Bernau, vertreten oft die Ansicht:,,Der mögliche Strafrahmen, den wir zur Verfügung haben, reicht im Prinzip aus. Das Problem sind fehlende Abstufungen und fehlende Möglichkeiten zur Variation, um die passende Strafe zu finden für den jeweiligen Straftäter!"
Damit ist gemeint, dass ihnen oft entweder nur die Möglichkeit bleibt, jemandem eine ziemlich milde Strafe zu geben oder aber richtig einen auf den Deckel. Beides ist nicht unbedingt immer sinnvoll.
Eine milde Strafe KANN zwar, beim entsprechenden Täter, zu der Ansicht führen:,,Wow, da hab ich nochmal Glück gehabt, danke, ich werde mich in Zukunft benehmen!"
Eine harte Strafe KANN dazu führen, dass jemand sagt:,,Oh Mist, jetzt hab ich richtig Ärger bekommen, ich werd mich in Zukunft benehmen!"
Aber es kann auch schlicht und ergreifend so aussehen, dass sich der Täter bei der milden Strafe kaputt lacht und denkt, er ist unantastbar. Das ist Realität.
Und er bei der harten Strafe trotzig reagiert oder dann schon eine kriminelle Karriere hinter sich hat, die man durch eine frühzeitige, sinnvolle Strafe hätte verhindern können.
Mehr Abstufungsmöglichkeiten, um eine für den jeweiligen Täter sinnvolle Strafe zu finden, helfen allen, Opfern, Gesellschaft, Richtern, Polizei, Staatswälten, Tätern.
Und eine sinnvolle Abstufungsmöglichkeit bzw. kreative Strafe kann doch durchaus in Form eines Führerscheinentzugs erfolgreich sein.
Stell dir vor, jemand ist schon zum zweiten Mal aufgefallen, weil er einem anderen, der ,,dumm geguckt hat", auf`s Maul gehauen hat.
Der Angeklagte fährt mit seinem getunten Auto vor, sowohl der im Bezirk zuständige Richter, als auch die zuständige Staatsanwältin, als auch die Polizisten, die ja täglich im Bezirk zu tun haben und natürlich auf dem Schirm haben, wer da so herumgurkt, wissen, dass dieser Angeklagte sehr auf sein Auto steht.
Er großen Wert darauf legt, gesehen zu werden, mit seinen Kumpels herumzucruisen, vor den Frauen anzugeben mit der geilen Karre, er gerne auch mal Fahrten in andere Städte macht, Stichwort Freiheit.
Über eine Geldstrafe lacht er, die bezahlt er aus der Portokasse, meint er großspurig.
(ein solches Beispiel ist keineswegs irreal konstruiert!)
Was trifft genau diesen Angeklagten wohl mehr? Eine Verwarnung und Geldstrafe und ein mahnendes Wort des Richters:,,Also beim nächsten Mal kommen Sie aber nicht mehr so leicht davon..."?
Oder das streng durchgesetzte Verbot für 6 Monate, mit seinem coolen Auto durch die Gegend zu fahren?
Eine Strafe muss auch eine Strafe sein! Sonst kann man sich das gleich schenken und den Angeklagten mit Schulterklopfen und Winken verabschieden.
Wer über Geldstrafen, Verwarnungen oder Arrest lacht, aber durch einen Führerscheinentzug getroffen wird, sollte eher einen Führerscheinentzug bekommen, als eine Geldstrafe.
Marcandas schrieb:Spinn diese Idee doch mal in anderen Variationen weiter, dann kommt der Kontrast, auf den ich hinaus will, deutlicher raus. Z. B. mit Internetverbot, Auflage, nur bestimmte Kleidung tragen zu dürfen oder bestimmte Kleidung nicht mehr tragen zu dürfen, Kino-/DVD-/Film-Verbot, Verbot, öffentliche Verkehrsmittel benutzen zu dürfen, Abgabe des Gewerbescheins (so ein solcher vorhanden ist), Aberkennung des Wahlrechts usw. usw. usw.Ich denke nicht, dass man zwangsläufig bei solch einer Entwicklung landet.
Das Strafrecht neben bestehender Freiheitsstrafen, Geldstrafen und evtl. Vermögensstrafen nach Belieben zu erweitern, mündet schnurstracks in eine äußerst zwielichtige Rechtsstaatlichkeit.
Und ich bin der Meinung, die Möglichkeit kreativerer Strafen in einem klar festgelegten Rahmen ist vielmehr ein Gewinn für den Rechtsstaat, statt ein Weg in zwielichtige Rechtsstaatlichkeit.
Fachleute, Richter mit langjähriger Berufserfahrung wie zum Beispiel der bekannte Jugendrichter Andreas Müller aus Bernau, vertreten oft die Ansicht:,,Der mögliche Strafrahmen, den wir zur Verfügung haben, reicht im Prinzip aus. Das Problem sind fehlende Abstufungen und fehlende Möglichkeiten zur Variation, um die passende Strafe zu finden für den jeweiligen Straftäter!"
Damit ist gemeint, dass ihnen oft entweder nur die Möglichkeit bleibt, jemandem eine ziemlich milde Strafe zu geben oder aber richtig einen auf den Deckel. Beides ist nicht unbedingt immer sinnvoll.
Eine milde Strafe KANN zwar, beim entsprechenden Täter, zu der Ansicht führen:,,Wow, da hab ich nochmal Glück gehabt, danke, ich werde mich in Zukunft benehmen!"
Eine harte Strafe KANN dazu führen, dass jemand sagt:,,Oh Mist, jetzt hab ich richtig Ärger bekommen, ich werd mich in Zukunft benehmen!"
Aber es kann auch schlicht und ergreifend so aussehen, dass sich der Täter bei der milden Strafe kaputt lacht und denkt, er ist unantastbar. Das ist Realität.
Und er bei der harten Strafe trotzig reagiert oder dann schon eine kriminelle Karriere hinter sich hat, die man durch eine frühzeitige, sinnvolle Strafe hätte verhindern können.
Mehr Abstufungsmöglichkeiten, um eine für den jeweiligen Täter sinnvolle Strafe zu finden, helfen allen, Opfern, Gesellschaft, Richtern, Polizei, Staatswälten, Tätern.
Und eine sinnvolle Abstufungsmöglichkeit bzw. kreative Strafe kann doch durchaus in Form eines Führerscheinentzugs erfolgreich sein.
Stell dir vor, jemand ist schon zum zweiten Mal aufgefallen, weil er einem anderen, der ,,dumm geguckt hat", auf`s Maul gehauen hat.
Der Angeklagte fährt mit seinem getunten Auto vor, sowohl der im Bezirk zuständige Richter, als auch die zuständige Staatsanwältin, als auch die Polizisten, die ja täglich im Bezirk zu tun haben und natürlich auf dem Schirm haben, wer da so herumgurkt, wissen, dass dieser Angeklagte sehr auf sein Auto steht.
Er großen Wert darauf legt, gesehen zu werden, mit seinen Kumpels herumzucruisen, vor den Frauen anzugeben mit der geilen Karre, er gerne auch mal Fahrten in andere Städte macht, Stichwort Freiheit.
Über eine Geldstrafe lacht er, die bezahlt er aus der Portokasse, meint er großspurig.
(ein solches Beispiel ist keineswegs irreal konstruiert!)
Was trifft genau diesen Angeklagten wohl mehr? Eine Verwarnung und Geldstrafe und ein mahnendes Wort des Richters:,,Also beim nächsten Mal kommen Sie aber nicht mehr so leicht davon..."?
Oder das streng durchgesetzte Verbot für 6 Monate, mit seinem coolen Auto durch die Gegend zu fahren?
Eine Strafe muss auch eine Strafe sein! Sonst kann man sich das gleich schenken und den Angeklagten mit Schulterklopfen und Winken verabschieden.
Wer über Geldstrafen, Verwarnungen oder Arrest lacht, aber durch einen Führerscheinentzug getroffen wird, sollte eher einen Führerscheinentzug bekommen, als eine Geldstrafe.