@Kc Die Idee dahinter mag ja oberflächlich betrachtet ganz putzig sein, nämlich den Täter in einem Lebensbereich zu treffen, wo es ihm besonders weh tut. Ab davon ist die Idee aber dermaßen dämlich, dass es nur kracht! Mal abgesehen von dem Umstand, dass auch diese Art der Strafe den einen treffen mag und den anderen nicht, ist sie vordergründig aber blanker Populismus, dem sich die Politik dabei bedient.
Die Idee ist - nur ein klein wenig tiefgehender betrachtet - deshalb strunzdämlich, weil sie sich rechtlich kaum umsetzen lassen dürfte und bereits gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip verstößt... alleine schon aufgrund der fehlenden Kausalität in der Eignung der Strafmaßnahme. Im Grunde genommen ist der Ansatz genauso schwachsinniger und populistischer Natur, wie der des Veggi-Days.
Spinn diese Idee doch mal in anderen Variationen weiter, dann kommt der Kontrast, auf den ich hinaus will, deutlicher raus. Z. B. mit Internetverbot, Auflage, nur bestimmte Kleidung tragen zu dürfen oder bestimmte Kleidung nicht mehr tragen zu dürfen, Kino-/DVD-/Film-Verbot, Verbot, öffentliche Verkehrsmittel benutzen zu dürfen, Abgabe des Gewerbescheins (so ein solcher vorhanden ist), Aberkennung des Wahlrechts usw. usw. usw.
Das Strafrecht neben bestehender Freiheitsstrafen, Geldstrafen und evtl. Vermögensstrafen nach Belieben zu erweitern, mündet schnurstracks in eine äußerst zwielichtige Rechtsstaatlichkeit.