RedBird schrieb:Der Kodex deckt nicht alles ab, weil es eben verdammt nochmal subjektiv ist.
Trotzdem gibt es Umgangsformen und trotzdem schaffen es die allermeisten Menschen, niemanden sexuell zu belästigen.
Ich habe Dir einige Beispiele dazu gegeben, was ist daran subjektiv?
Und wenn es sich um einen nicht eindeutigen Fall handelt: Was hindert den, der im Fettnapf steht daran, um Entschuldigung zu bitten und sich künftig anders zu verhalten? So ist das doch auch bei allen anderen zwischenmenschlichen Grenzüberschreitungen geregelt.
Meint man, dass einen die Befindlichkeiten anderer nichts angehen, hat man halt weniger Freunde. Meint man, dass man das Recht habe, Leute im Job sexuell zu belästigen weil das deren rein subjektives Empfinden sei, dann kriegt man möglicherweise Ärger mit der Personalabteilung, genauso wie bei Beleidigungen.
Venom schrieb:Man hat das Recht sich zu wehren, da wird ja der Täter nicht 100 mal brutal geschlagen, es findet eher ein kurzer Prozess statt ;)
Es geht hier aber nicht um tätliche Angriffe, sondern
Belästigung, und es ist ziemlich egal ob Du jemanden mit 7 oder einem Schlag außer Gefecht setzt, wenn es eine Überreaktion war.
1ostS0ul schrieb:wenn jetzt aber jemand sich von etwas belästigt fühlt was außerhalb des eigenen empfindens liegt gilt das nicht mehr und man (@Tussinelda) will leuten vorschreiben wie sie sich zu fühlen haben.
Nein. Es ging ausschließlich um dieses ziemlich eindeutige Beispiel, das eben keine sexuelle Belästigung darstellt. Das sehe ich genauso wie @Tussinelda.
1ostS0ul schrieb:Das Beispiel mit den Leggings passt vielleicht schlecht in Bezug auf sich sexuell belästigt fühlen aber das kann man schnell anpassen in dem man hier die freizügigkeit heranzieht, wovon sich auch der ein oder andere sexuell belästigt fühlen mag. Was diese Person nach bisheriger erfahrung auch nicht darf.
Es passt nicht schlecht sondern überhaupt nicht und Freizügigkeit gilt in der Öffentlichkeit auch als "Erregung öffentlichen Ärgernisses" und nur wenn sie gegen bestimmte Personen gerichtet wäre, könnte es "sexuelle Belästigung" sein, also wenn eine Frau immer in Anwesenheit der Kollegen die Bluse bis zum Nabel aufknöpft, der Kollege die Sekretärin zum Diktat gerne im Bademantel empfängt oder der Azubi öfter mal seinen Morgenständer in engen Stretchhosen durch den Betrieb trägt.
Oder wenn jemand den Paketboten regelmäßig in Unterwäsche empfängt und zur Unterschrift herein bittet.
Und so weiter.
Entblößt sich aber jemand im Park, ist das keine sexuelle Belästigung, sondern Erregung öffentlichen Ärgernisses.
Wobei es da sicher auch Grenzfälle gibt.
DerMüller71 schrieb:jemanden krankenhausreif zu schlagen, weil er mich beleidigt ist nicht das, was ich meinen Kindern beibringe..aber womöglich bin ich da auch nicht die Norm.
Das wundert mich jetzt auch, dass körperliche Gewalt als Mittel gegen verbale Beleidigungen ok sein sollen,
@Doors . Deine Tochter ist ja nicht angegriffen worden... warum soll sie da zuschlagen?
Und wenn derjenige ins Krankenhaus musste, hat sie eindeutig überreagiert.
Könnte man damit bitte das off-topic beenden, bevor es wieder einen Warnbeitrag gibt?