Bottner29 schrieb:Wenn es nicht um strafrechtliche Relevanz geht, dann frag ich nach dem Sinn dieses Threads bzw...#metoo...
Wo fangen wir an? Gehen wir nach dem Gefühl einer Person? Was soll damit erreicht werden?
Bottner29 schrieb:OK, also, wenn sexuelle Belästigung individuell ausgelegt werden kann, unabhängig von Strafrecht...
Mark_Smith schrieb:TROTZDEM kann man sich belästigt fühlen und das bedeutet, dass die Handlung zu unterlassen ist, auch wenn sie rechtlich gesehen keinen Tatbestand darstellt. Ganz einfach. So funktioniert soziales Miteinander, Respekt, Höflichkeit und Anstand.
Nein! Das ist selbstverständlich falsch. Zumal jeder sagen könnte, er habe sich durch dieses oder jenes Verhalten belästigt gefühlt und das wäre Willkür pur.
Mark_Smith schrieb: Wird übrigens auch rechtlich so nicht akzeptiert, weil es gegen weitere Grundrechte der Menschen verstossen würde.
Mark_Smith schrieb:Und der Massstab, was zu unterlassen ist und was nicht, gibt nun mal der Rechtsstaat vor und nicht die Tussinelda. :-)
Mark_Smith schrieb:welches Verhalten akzeptiert wird und welches nicht, das bestimmt Gott sei Dank der Rechtsstaat.
Mark_Smith schrieb:Tussinelda schrieb:
nein, denn es ist etwas anderes, ob ich ganz persönlich von Dir gemeint bin und belästigt werde oder ob Du irgendwas machst, dass mich zwar belästigt aber eigentlich gar nicht mir persönlich gilt.
Mark_Smith: Noch einmal: Ich sage nur, was rechtlich Sache ist. Du darfst das zwar gerne anders sehen, aber Deine Sichtweise hat rechtlich überhaupt keine Relevanz.
Mark_Smith schrieb:Der Massstab ist nun mal der objektive und subjektive Tatbestand beim Strafrecht und beim Zivil- und arbeitsrecht ist es das Durchschnittsempfinden der Bevölkerung, also gerade nicht dein subjektiver Massstab.
Mark_Smith schrieb:Du musst den Ort verlassen, falls es Dir nicht passt und nicht die anderen.
Mark_Smith schrieb:Ich sage nur, wie die Rechtslage ist und die ist nun mal verbindlich und nicht das subjektive Empfinden von irgendwelchen Menschen, die meinen, sie können selbst die Regeln bestimmen, was geht und was nicht und alle müssten sich nun nach ihnen richten.
Du wiederholst Dich nur und ignorierst einfach, dass es eben nicht nur um die rechtliche Seite geht.
Sozialer Umgang ist überhaupt nur in extremen Fällen von Fehlverhalten rechtlich geregelt, trotzdem wissen alle, was schlechtes Benehmen ist und es wird allgemein abgelehnt.
Um diese Ablehnung geht es. Es soll nicht mehr verharmlost und beschönigt werden, es handele sich um ungeschickte Komplimente die hinzunehmen seien, wenn es sich tatsächlich um übergriffige, beleidigende Herabwürdigungen handelt.
Es geht da auch gar nicht um so ein super-subjektives Mimosen-Empfinden: Die allermeisten Menschen wissen und spüren genau, wann ein Kompliment etwas positives ist, und wann es eine in ein Kompliment verpackte Beleidigung ist. Die allermeisten Menschen brauchen keine verbal ausführlich formulierte Ablehnung mit Begründung, um zu merken, dass sie sich gerade vielleicht übergriffig verhalten haben, und können sich dafür auf ganz normale Weise entschuldigen.
Speziell #metoo zielt vor allem auf die Leute ab, die ihre Machtposition ausnutzen, um übergriffig sein zu können und ein Arbeitsumfeld, in dem das toleriert oder ignoriert wird.
Das kann zu (arbeits-)rechtlichen Konsequenzen führen, aber es ist nicht jedes übergriffige oder anderweitig beleidigende Verhalten juristisch zu erfassen. Da geht es dann um mehr Aufmerksamkeit im Sozialverhalten und weniger Toleranz gegenüber Leuten, die sich so verhalten. Nicht das Opfer alleine ist dafür zuständig, jemandem zu vermitteln, dass er sich übegriffig verhält, sondern auch alle anderen, die das mitbekommen.
Genauso wie bei anderem schlechten Benehmen.
Was schlechtes Benehmen ist, bringt man Kindern auch nicht bei indem man ihnen mit rechtlichen Konsequenzen droht. Trotzdem lernen sie, dass man sich rücksichtsvoll und respektvoll verhalten soll, selbst dann wenn einem danach nicht zumute ist, und auch dann wenn das "Opfer" der Respektlosigkeit sich nicht sofort selbst wehrt.
Kinder lernen auch mühelos, dass auch Komplimente diskriminierend sein können und nicht immer erwünscht sind: "Du bist aber groß geworden!" ist das beste Beispiel dafür, dass es Komplimente gibt die von überflüssig über nervig (wie für meine 2-m-Neffen) bis zu verletzend (wie für meine 1,53m klein gebliebene Cousine) sein können.
Darum denke ich dass es nicht zuviel verlangt ist, so wie die allermeisten anderen Menschen auch den Grad der Intimität im Umgang an die Situation anzupassen und auf ablehnende Signale zu reagieren.
Oder regelst Du Dein Sozialverhalten ausschließlich danach, was rechtlich erlaubt ist und was nicht? Wohl kaum.