frivol schrieb:geht es mehr um eine Art vertragliche Versicherung. Klar gehört dein Körper dir, aber wenn du fremdgehst fügst du deinem Partner üblicherweise Schmerzen zu. Und die vertragliche Versicherung würde Schmerzensgeld bedeuten. Je nach Höhe des Geldes, kann es dann günstiger sein die Beziehung zu beenden, wenn man andere Interessen hat. Anstatt die Beziehung zu behalten und den Partner zu betrügen
Statt Geld könnte man natürlich auch vereinbaren, das der Betrüger als Strafe eben für eine Woche in den Keller gesperrt wird. So kann der Täter für seine Lusttaten sühnen und der Betrogene bekommt Genugtuung. Das kannst du aber nicht einklagen vor Gericht, weil sittenwidrig. Aber privat könnte man sich dran halten, wenn man will das die Beziehung weitergeht.
Träume sind ja bekanntlich frei und viele Träume sollten Träume bleiben.
Ich hoffe du berücksichtigst auch die, die den Betrüger erst dazu gedrängt haben zu betrügen. Nicht immer gehören Zwei dazu, aber manchmal leider eben doch.
frivol schrieb:Ist aber normalerweise schon eine Störung, weil die meisten Menschen wollen sich paaren. Klar wenn jemand super hässlich ist, dann wird es nix. Und manche haben vielleicht seelische Probleme und drum keine Lust auf einen Partner. Aber dann kann man schon schauen, ob man die seelischen Probleme nicht verbessern kann
Ist mir doch egal, ob das aus Sicht der Natur eine Störung ist. So lange es sich dabei um keine strafrechtliche oder zivilrechtliche Störung handelt, kann mir das am Allerwertesten vorbeigehen, denn meine Grundrechte garantieren mir Freiheiten, so zu leben, wie ich es im Rahmen von Gesetzen möchte. Das bedeutet, niemand kann mich zwingen wieder Sex zu haben oder wieder eine Freundin zu haben oder gar zu heiraten. Wobei ich Erstes noch am ehesten vermisse.