Oscar Pistorius, das Model, der Valentinstag und das war dann Notwehr
23.06.2014 um 10:56KlaraFall schrieb:Aber ausgerechnet ein Fenster ( das man von aussen nicht öffnen kann) will er gehört haben ( es hätte ja auch ein Schliessvorgang sein können ) ....und das bei dem Wind, der ihm vom Ventilator ins Gesicht geblasen sein will......eben!!! Außerdem wird eine solche Aussage dann bewertet, ob sie zur Entlastung ob Beschwerung seiner Aussage dienen kann - dadurch dass er anfänglich (unterEid) von einem Geräusch (undefiniert) gesprochen hat und später dann von einem "Fenstergeräusch" - schächt diese Aussage schon einmal wegen Ungenauigkeit - insbesondere, weil diese erste Aussage unter Zuhilfenahme eines hochqualifizierten Anwaltes gemacht wurde.......(evt. hätte ein guter Rechtsanwalt noch was "raushauen" können, wenn es eine Aussage vor der Polizei-ohne Rechtsbeistand-direkt nacher Tat: Schock.....usw. gemacht worden wäre)
Genau aus diesem Grund der "Ungenauigkeit seiner Aussage" bei Kautionsverhandlung und später im Gerichtssaal und des Umstandes, dass er jederzeit professionellen Beistand hatte, schwächt seine Position.
Außerdem hatte er gänzlich "vergessen" zu erwähnen, dass da VOR dem "Fenstergräusch" noch mindestens EIN anderes Geräusch gewesen sein MUSS.....Das Verriegeln der Tür!!!! Wer unter Eid unter Zuhilfenahme eines Fachmannes solche w e s e n t l i c h e n Details einfach "vergisst" - der hat dann ja mal ein erhebliches Glaubwürdigkeitsproblem (und anschließend wahrscheinlich ein "anger-prob")