@KlaraFall @Nanush Gutachten bilden, was die ärztliche Schweigepflicht angeht, eine Ausnahme. Hier ist der Arzt von der Schweigepflicht dem Gericht gegenüber entbunden. Dem Pat. wird dies vor der Untersuchung/ Befragung mitgeteilt und der unterschreibt das dann.
Wenn jemand einen Mord gesteht, dann gilt nicht automatisch die Schweigepflicht eines Arztes, sondern, es ist Güterabwägung. Der Arzt kann entscheiden, ob er dies der Polizei mitteilt oder lieber schweigt. Er kann, sollte er Meldung machen, vom Pat. verklagt werden, aber er wird nicht automatisch verurteilt, wie das z.B. der Fall wäre, wenn ich meinen Nachbarn behandele und dessen Namen und Diagnose an einen Freund weitergebe.