@Interested Danke !
http://dejure.org/gesetze/StPO/81a.htmlDer §§ bezieht aber nur auf eine körperliche Untersuchung und auch da steht das GG davor.
Ich glaube aber auch nach dem Lesen des längeren Textes nicht, dass ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und schon gar nicht medizinische oder psychologische Untersuchungen so einfach zwangsweise erlaubt sind und falls doch, dann nicht ohne weiteres durchführbar.
Das alles verstösst massiv gegen das Grundgesetz, das als Rechtsnorm immer über einzelnen Auslegungen steht. Und im GG ist das klar geregelt.
Wie es in SA aussieht weiss man nicht. Klar dürfte sein, dass man zumindest psychologisch niemanden gegen seinen Willen untersuchen kann - es sei denn man gibt ihm Drogen.
Und was mich sehr bedenklich stimmt, ist, dass so viele hier (sowohl Pro als auch OP kritische Stimmen) völlig unabhängig von diesem Prozess, anscheinend überhaupt nichts dabei finden, dass /wenn so etwas zwangsweise möglich wäre, mal ganz davon abgesehen wie diese unsicheren (in meinen Augen völlig unwissenschaftlichen) Methoden anderweitig gebraucht werden können.
@BaroninVonPorz Vielen Dank!
BaroninVonPorz schrieb:Ich bin mir allerdings auch nicht sicher, ob dies gegen den Willen OPs durchsetzbar wäre. Nach meinem Kenntnisstand wäre es zumindest
in Deutschland nicht zulässig, ihn zu dieser Untersuchung zu zwingen.
Hier gibt es zwar grundsätzlich auch die Möglichkeit, dass das Gericht eine maximal 6-wöchige Beobachtung anordnet (§ 81 StPO).
BaroninVonPorz schrieb:Allerdings darf sich der Beschuldigte weigern, aktiv an der Untersuchung mitzuwirken. Eine Unterbringung ist unzulässig, wenn der Beschuldigte die Zusammenarbeit mit dem Sachverständigen verweigert
Das ist der Punkt, das habe ich auch gelesen, dass es sich so verhält. Das Dubiose daran ist,
dass es kaum einer weiss, und deswegen die meisten Menschen sich den Anordnungen (von denen sie keine Ahnung haben) fügen, zumal dann, wenn sie wenig Denkvermögen oder Kraft in bestimmten Situationen haben, sich zu wehren. Wenn man sich erstmal darauf eingelassen hat, man sozusagen "mitgemacht" hat, kann das dann als Einverständnis ausgelegt werden.
BaroninVonPorz schrieb:Ich vermute, dass es in Südafrika ähnlich gehandhabt wird. Habe mich damit aus Zeitgründen aber bisher nicht näher befassen können.
In diesem Fall wird daher eher ein faktischer Zwang für OP bestehen
Ich denke auch dass für OP eher ein faktischer Zwang besteht da es einfach besser aussieht wenn er mitmacht. Und ich glaube kaum, dass sich all diese Vermutungen, was nun Psychiater aus ihm herausholen werden, bewahrheiten. Dazu wird er einfach zu gut gebrieft sein.
Das nur am Rande, denn mir ging es überwiegend um etwas anderes. Und das sehe ich dank
dem Beitrag von
@BaroninVonPorz weitgehend als geklärt an. Deshalb nochmals vielen Dank!