@Willy hab in einer alten Sache (S. 47 ff) noch eine Information an dich: Wen jemand eine Zigarettenmarke nicht mangels Gefühlsbeteiligung im Kopf verankert hat und sie deshalb nicht mehr weiß, spricht für ein unbefangenes Verhalten. Es würde eher verdächtig sein, solche Belanglosigkeiten "gelernt, gekonnt und fehlerlos" herauszusprudeln.
Aber die Frage nach einem Auftragsmörder lag auf einer anderen Schiene, denn es war eben nicht ein lapidarer Zigarettenkauf. Dieses ungeheuerliche Ansinnen hatte sich eingegraben. Und hier war Richter Bock unübertroffen, das herauszukriegen. Und mit dem Zigarettenkauf, auch da hat er m.E. genau dem geringen Bedeutungsgrad angemessen reagiert.
Eine ganz andere Geschichte aber war die Ermittlungsarbeit der Polizei gegen das Pärchen J u T. Das ist eine andere Zuständigkeit und nicht die des Richters in diesem Verfahren gegen HS, nämlich ob das Alibi des Pärchens JuT ausreichte. Da wollte ich meine Hand nicht unbedingt ins Feuer gelegt haben. Man sollte annehmen können, dass man noch ein bisschen mehr erinnert haben könnte von dem nächtlichen Einkauf.
Und hab ich das richtig in Erinnerung? Eingekauft hat sie, die J., weil er was am Bein hatte - oder?
Das würde bedeuten, dass J. ihrem Mann T. das Alibi gegeben hat - oder?