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Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess
02.07.2013 um 20:10@ Herbie
Der Job eines Verteidigers ist in erster Linie verteidigen und nicht Händchen halten....
Obwohl BS als Beistand zugelassen war, hat er aufs Händchenhalten verzichtet, zumindest prima Vista. Ich kann das gut nachvollziehen, allerdings hätte ich nie den Antrag auf Zulassung als Beistand gestellt. Aber das ist persönliche Geschmackssache.
Ich habe an die diskutierte Opferrolle nie geglaubt.
Wenn man an das Geld der Ermordeten hätte kommen wollen, dann hätte es gereicht, die Eltern notfalls zu verklagen. § 1601 BGB machts möglich.
Der Job eines Verteidigers ist in erster Linie verteidigen und nicht Händchen halten....
Obwohl BS als Beistand zugelassen war, hat er aufs Händchenhalten verzichtet, zumindest prima Vista. Ich kann das gut nachvollziehen, allerdings hätte ich nie den Antrag auf Zulassung als Beistand gestellt. Aber das ist persönliche Geschmackssache.
Ich habe an die diskutierte Opferrolle nie geglaubt.
Wenn man an das Geld der Ermordeten hätte kommen wollen, dann hätte es gereicht, die Eltern notfalls zu verklagen. § 1601 BGB machts möglich.