KonradTönz1 schrieb:Die Verteidigung wollte damit die Aussage des Motoradfahrers entkräften, daher musste sie auch den Beweis erbringen, dass das Auto nicht fahrtüchtig war. Das ist aber scheinbar eben nicht gelungen.
Wie gesagt, u.U. ist der Verteidigung das doch schon gelungen, das wird die Urteilsbegründung zeigen.
Die Schwierigkeit ist die, der Zeuge kann sich irren. Er war mehrfach in dem Zeitraum bei seiner Mutter, wie kann er dann noch genau dass Datum - ohne zusätzliches Hildmittel - sich gemerkt haben. Dass er sagt, dass er sich die Nummer des Kennzeichen doch aufschreiben musste, obgleich er da so eine tolle Eselsbrücke nennt, macht seine Aussage aus meiner Sicht nicht sehr glaubwürdig. In Kombination mit dem defekten BMW (Fahrtüchtigkeit + vorherige Anmeldung in der Werkstatt) dürfte aus meiner Sicht eine so schwache Zeugenaussage kaum eine Schuldspruch begründen.
Wie gesagt, es fehlen bisher plausible Erklärungen, weshalb am Tatort keine DNA gefunden wurden. Und solche wären erst mal für einen Verurteilung notwendig. Irgendwelche Experten hat - soviel ich weiß - diesbzgl. die StA nicht genannt. Und das Gericht bringt selber dieses Wissen nicht mit. Eine Verurteilung ohne Aufklärung der fehlenden DNA-Spuren würde ich als Unrecht ansehen.
Eine solche plausible Theorie muss auch vor dem Urteilsspruch auf den Tisch kommen. Wenn sich der Richter im Urteil irgend etwas dazu ausdenkt, nennt man das Überraschungsurteil und verstößt gegen rechtliches Gehör.