Ich sehe es auch wie
@wurstscheibe, der Schaden könnte durch diese lange Fahrt entstanden sein..wie soll denn ein Gutachter feststellen, dass der Schaden vor der Fahrt da war..man kann einen Schaden feststellen als Schaden, wenn er da ist..aber doch nicht den Zeitraum wann er entstanden ist..ob vor oder nach einer Fahrt, sondern nur dass ein Schaden da ist
Zu den Selbstmordgedanken kommen mir auch noch so ein paar Ungereimtheiten in den Sinn..ist denn eigentlich bekannt WIE sie sich umbringen wollte, wenn sie sich überhaupt umbringen wollte..denn durch herumfahren stirbt man ja normalerweise nicht....und dann passt es irgendwie nicht mit ihrer Aussage überein, dass sie mit dem Schwiegervater Freitags einen Ü-Besuch ausgemacht hat..erst will sie sich umbringen, macht aber am Tag darauf einen Besuch mit dem Senior aus..passt in meinen Augen überhaupt nicht..
Ich denke mal es ist so..wenn es tatsächlich stimmt, dass WS im Juni bekannt gegeben hat, dass sie an dem Sonntag eine Familienfeier plante und die Juniors eingeladen wurden..dann spielt diese Zeugenaussage eigentlich überhaupt keine Rolle..diese Aussage..so denke ich jedenfalls mal wird neutral sein..weder be-noch entlastend..
Jetzt mal zu einer Rekontruktion..
HS plante diese Fahrt nach Koblenz und tat dies auch, führte die Tat aus, kam morgens um 6.00 Uhr nach Hause..was ja auch bestätigt wurde..stellte das Auto dann zur Werkstatt, weil es nach der langen Fahrt wirklich den Rest bekommen hatte..der Schaden ist also ab DIESEM Zeitpunkt tatsächlich feststellbar..sie plant BS von einem Überraschungsbesuch zu erzählen, den sie mit seinem Vater an diesem Freitag ausgemacht hat..was sie aber gar nicht machen konnte, weil die Seniors ja schon längst tot waren..also eine glatte Lüge BS gegenüber, dass sie mit dem Vater an dem Freitag telefoniert hat..BS hatte ausgesagt, dass er seine Eltern an dem Freitag nicht erreichen konnte..klar..sie waren ja schon tot..und dieser Ü-Besuch, den HS BS gegenüber angegeben hat ist tatsächlich ein Ü-Besuch..denn offiziell sind sie ja für den Sonntag eingeladen worden..also bezieht sich der Ü-Besuch auf den Samstag..sie wollten überraschend am Samstag kommen, anstatt offiziell am Sonntag..sie hatte diesen Ü-Besuch BS nur so dargestellt, um vor der Familienfeier die Leichen zu finden..
Das andere mit den Leichenberühren u.s.w. kennen wir ja