Jürgen57 schrieb:Dann wurde versucht, den Motorradfahrer als unglaubwürdig darzustellen. Das man damit nicht durchkommt, hat Schwenn aufgrund seiner langjährigen Berufserfahrung schnell bemerkt und daher auf eine Vereidigung verzichtet.
Das schließen Sie aus, aus der nicht vorgenommen Vereidigung?
Der Mann hat das gesagt, was er in Erinnerung hat. Er kann sich irren. Einen Irrtum kann man nicht durch eine Vereidigung ausschließen. Ob er sich irrt, muss nun das Gericht abschätzen. Ich persönlich habe mit seiner Schilderung schon Probleme, da er ja mehrfach bei seiner Mutter in der Zeit zu Besuch war. Warum konnte er dann genau diesen Tag zuordnen, da habe ich schon etwas Bauchschmerzen. Das mit dem Zettel ist auch etwas seltsam.
Jürgen57 schrieb:Als das DEKRA-Gutachten die Aussagen der Harener Werkstatt widerlegte, befürchtete die Verteidigung, dass das Gericht annehmen könne, dass der BMW in Horchheim gewesen wäre.
Das ist in keiner Weise widerlegt. Der Gutachter hat nur gesagt, dass die Fahrt prinzipiell möglich gewesen wäre, wenn die Zündkerze erst unterwegs den Fehler gezeigt hätte.
Da der Gutachter nicht ermitteln konnte, wann die Zündkerze kaputt gegangen ist, ist die Behauptung der Verteidigung keinesfalls widerlegt.
Da nicht die Angeklagte ihre Unschuld beweisen muss, sondern die Anklage die Schuld, müsste nachgewisen werden, dass die Zündkerze auf der Fahrt erst ausfiel. Da der Wagen aber schon wegen Problemen zur Werkstatt angemeldet war, ist letzteres kaum naheliegend.